MIT lernfahruswis in 50 er zone mit (geschätzt) 78 kmh geblitzt

  • Gestützt auf das Datenschutzgesetz kannst Du eine Kopie verlangen.

    Ich rock den Denzel, ich stepp den Schotter - und schon lieg ich im Dreck.

  • L oder nicht L macht keinen Unterschied. Da Du aber Junglenker bist, wird bei einem Führerausweisentzug deine Probezeit um ein Jahr verlängert. Sollte es innerhalb der Probezeit eine weitere schweren oder mittelschweren Widerhandlung kommen, verfällt der Führeausweis und Du kannst nach einer Wartefrist von einem Jahren wieder bei 0 anfangen.


    Siehe Art. 15a SVG https://www.fedlex.admin.ch/el…9/679_705_685/de#art_15_a

    Also meinst du (Lernfahrausweisentzug)

  • - Nein, das Motorrad war und ist auf mich gemeldet, aber mein Sohn ist der einzige mit Motorradführerschein mit dem Eintrag "Brillenträger" in der Familie - ja, die haben eine Datenbank und ja, die nutzen sie.

    - Und DUZEN, bittebittebitte :grinning_face:

    Was ist wenn es jemand aus dem Ausland war der geblitzt worden ist ?