MIT lernfahruswis in 50 er zone mit (geschätzt) 78 kmh geblitzt

  • Hallo zusammen

    Ich wurde mit meiner Honda forza 125 in der 50 zone geblitzt. Das Tacho der Honda ist sehr ungenau sie ist zum beispiel tacho gemessen 80 aber gps gemessen 72. ich bin 16 jahre alt und fahre mit dem Lernfahrausweis. Spielt es eine rolle ob mit oder ohne L und was denkt ihr welche strafen auf mich folgen und ab wann darf ich aufgrunddem vorfall die autoprüfung antreten ? Ps( ich bin geschätzt 78 kmh gefahren maximum 80)

  • Abwarten und Tee trinken, alles andere ist Kaffeesatz lesen.

    Aber hier dann die Massnahmen posten, dann wissen wir es für das nächste Mal.

    In einer Ménage à trois:

    Moto Guzzi Stelvio 1200 8V NTX & California II, BMW F650GS

    Getrennt:

    TS 50 ER RD 125 (2 Zyl.) RD 125 LC RD 250 YPVS

    VF 750 C, AN 125, AN 400 Burgmann

    Guzzi on tour

  • Gibt ja noch den Toleranzabzug. Danach sieht es so ab 70 aufwärts in der Innerortszone wie folgt aus:

    71-74 Km/h: Anzeige (-> Busse), Führerausweisentzug von mind. 1 Monat

    75 -90 Km7h: Anzeige (-> Busse), Führerausweisentzug von mind. 3 Monate

    vgl.: https://www.comparis.ch/carfinder/auto…wE&gclsrc=aw.ds

    Ansonsten den Vorschlag von irreritakter beherzigen.

    Ich rock den Denzel, ich stepp den Schotter - und schon lieg ich im Dreck.

  • L oder nicht L macht keinen Unterschied. Da Du aber Junglenker bist, wird bei einem Führerausweisentzug deine Probezeit um ein Jahr verlängert. Sollte es innerhalb der Probezeit eine weitere schweren oder mittelschweren Widerhandlung kommen, verfällt der Führeausweis und Du kannst nach einer Wartefrist von einem Jahren wieder bei 0 anfangen.

    Siehe Art. 15a SVG https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1959/67…685/de#art_15_a

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • L oder nicht L macht keinen Unterschied. Da Du aber Junglenker bist, wird bei einem Führerausweisentzug deine Probezeit um ein Jahr verlängert. Sollte es innerhalb der Probezeit eine weitere schweren oder mittelschweren Widerhandlung kommen, verfällt der Führeausweis und Du kannst nach einer Wartefrist von einem Jahren wieder bei 0 anfangen.

    Siehe Art. 15a SVG https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1959/67…685/de#art_15_a

    also meinst du das es für mich keine Rolle Spielen wird wenn ich im Oktober meinen Lernfahrausweis für das Auto beantragen möchte? und kennst du jemandenm der mit dem L schon geblitzt worden ist? Vielen Dank für deine Antwort! :smiling_face_with_smiling_eyes:

  • Abwarten und Tee trinken, alles andere ist Kaffeesatz lesen.

    Aber hier dann die Massnahmen posten, dann wissen wir es für das nächste Mal.

    sobald ich das schreiben überkommen habe, werde ich die Massnahmen hier hochladen. Ich hoffe einfach auf keine Sperrfrist für den Lernfahrausweis fürs Auto alles andere ist mir egal. Vielen Dank für deine Antwort!

  • Also ich hab ja einen ähnlichen Fehler gemacht. Das ganze kann dauern:

    März 23 => Blitz

    April 23 => Kontaktaufnahme der Wohnkantonspolizei

    Mai 23 => Einvernahme (RE: es hat geblitzt)

    Juli 23 => Bussenverfügung Kt TG (RE: es hat geblitzt)

    Jan/Feb/März 24 => OeV

    Teuer ist's sowieso. Darum: Halt dich an's Gesetz!

    :toeff20:   :toeff20::toeff21::toeff20:

    warmal: Suzuki TS125, Honda CM125, Honda CB750 F1, BMW R80 GS, Suzuki LS650, Kawasaki ER6n

    ist: BMW R 1200 R LC

  • Wie sind Sie aber auf die Idee gekommen das es ihr Sohn war wenn das Motorrad auf Ihren Namen war und sie es ja zugegeben haben das es sie waren ? Und was ist wenn es jemand aus dem Ausland war und es zugibt aber trz der Fahrzeug Inhaber haftet ?

  • Wie sind Sie aber auf die Idee gekommen das es ihr Sohn war wenn das Motorrad auf Ihren Namen war und sie es ja zugegeben haben das es sie waren ? Und was ist wenn es jemand aus dem Ausland war und es zugibt aber trz der Fahrzeug Inhaber haftet ?

    1. Ich bitte dich, mich zu duzen.

    - das machen Töfffahrer untereinander

    - auch hier im Forum ist das üblich

    - ich fühl mich sooooo alt, wenn mich einer Siezt

    2. Mein Grosser hat "Brillentäger" im Ausweis eingetragen, ich nicht (obwohl ich bin)

    3. Das Bild war eindeutig - die haben eine verdammt gute Auflösung mit den Kameras ...

    :toeff20:   :toeff20::toeff21::toeff20:

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  • Zu 1: Du bist alt. :face_with_tears_of_joy:

    Zu 2: Schwein gehabt

    Zu 3: Kommt darauf an, bei uns konnte man nichts erkennen auf dem Foto.

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  • Achso also war das Motorrad auf ihrem Sohn gemeldet. Der Blitzer von meinem Fall war ein riesiger Kasten mit riesig mein ich wirklich riesig nicht modern und nicht mobil

  • - Nein, das Motorrad war und ist auf mich gemeldet, aber mein Sohn ist der einzige mit Motorradführerschein mit dem Eintrag "Brillenträger" in der Familie - ja, die haben eine Datenbank und ja, die nutzen sie.

    - Und DUZEN, bittebittebitte :grinning_face:

    :toeff20:   :toeff20::toeff21::toeff20:

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  • Zu 1: Du bist alt. :face_with_tears_of_joy:

    Zu 2: Schwein gehabt

    Zu 3: Kommt darauf an, bei uns konnte man nichts erkennen auf dem Foto.

    zu 1. Du bist älter ... glaubi

    zu 2. Das Mädel damals, wusste nicht wie das Gerät funktioniert

    zu 3. Supper Fotos, ab ich hab keinen Abzug gekriegt ...

    :toeff20:   :toeff20::toeff21::toeff20:

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  • Zu 1: 1968

    Zu 2: Autoscheibe hat die Sonne reflektiert :face_with_tears_of_joy:

    Zu 3: Habe ich verlangt, weil ich nicht wusste wer gefahren war. Und anhand des Fotos war es für mich auch nicht feststellbar

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  • Zu 1: ich bin älter ...

    ....

    geht jetzt gefrustet ins Bett ....

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