Richtlinien für stark modifizierte alte Motorräder

  • Hallo Zusammen

    Ich bin ziemlich neu hier und dachte ich frag einfach mal nach, da ich nach längerem Suchen irgendwie nichts dazu gefunden habe...

    Ihr könnt mich auch einfach zum entsprechenden Thread verlinken, wenns das schon gibt.

    Ich habe mir vor kurzem einen Triumph T100 Bobber zugelegt, an dem so ziemlich nichts mehr original ist.

    Jahrgang 1661, Motor aus 1963, Starrrahmen, usw...Hat auch MFK und zugelassen, mit einzelnen Ausnahmen, die bis zum nächsten MFK Termin noch geändert werden müssen.

    Nun meine Frage: Hat jemand die geltenden Richtlinien für so alte Fahrzeuge, oder weiss wo ich die finde?

    Oder entsprechen die den jetzigen Asa Richtlinien (Wäre (fast) so aber nie zugelassen worden wie er da steht).

    Wenn ich zum Beispiel den Lenker wechseln will finde ich dazu ja keine mit Eignungserklärung...

    Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank für alle Antworten!

  • Jeder Töff in CH hat einen Typenschein. Wenn alles übereinstimmt, sollte es klappen.
    Mit Bj 1661 sowieso :smiling_face_with_halo:.

    Falls Bj1961, dann gelten die Richtlinien, die dazumal angewendet wurden. Also modernes Zeugs wie Katzenauge, Blinker, 2 Rückspiegel braucht sie nicht, darf aber nachgerüstet werden.
    Ob es 1961 bereits Vorschriften betreffend Lenker gab, bezweifle ich.
    Am besten du gehst mal zum Amt und fragst interessiert :smiling_face_with_smiling_eyes:. In der Regel geben sie mit Freude auskunft.

    „Die wahre Kunst der Fahrzeug-Beherrschung erkennt man im instabilen Fahrzustand!“

    Walter Röhrl

  • Jeder Töff in CH hat einen Typenschein. Wenn alles übereinstimmt, sollte es klappen.
    Mit Bj 1661 sowieso :smiling_face_with_halo:.

    Falls Bj1961, dann gelten die Richtlinien, die dazumal angewendet wurden. Also modernes Zeugs wie Katzenauge, Blinker, 2 Rückspiegel braucht sie nicht, darf aber nachgerüstet werden.
    Ob es 1961 bereits Vorschriften betreffend Lenker gab, bezweifle ich.
    Am besten du gehst mal zum Amt und fragst interessiert :smiling_face_with_smiling_eyes:. In der Regel geben sie mit Freude auskunft.

    Vielen Dank für die Antwort!

    Ja das 'Problem' ist, dass bei meinem Typenschein ein 'X' steht.. :grinning_face_with_sweat:

    Heisst das im Umkehrschluss ich kann jeden Lenker draufpacken den ich will und es ist okay?

    Aber ja alles klar, ich frag mal beim Amt nach. :smiling_face_with_smiling_eyes:

  • Also modernes Zeugs wie Katzenauge,

    Das einzige Katzenauge das Du brauchst ist das hinten und das braucht auch ein Töff von 1899. Ist eines der wenigen Teile für das es eine Nachrüstpflicht gibt.

    Heisst das im Umkehrschluss ich kann jeden Lenker draufpacken den ich will und es ist okay?

    Im Gegenteil. Heisst im Umkehrschluss, dass Du für jedes Teil welches Typengebunden ist ein Speziallpapier brauchst. Aber für Lenker ist das relativ Harmlos. Du brauchst nur eine Eignungserklärung des Bauteielhersteller und ein anständiger Lenkerrohrbauer kann dir so ein Papier für deinen Töff ausstellen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer (29. Juni 2024 14:40)