Blitzerbrief

  • Ich bin vor 5 wochen eventuell geblitzt worden.

    (Ich weiss es nicht) mein motorrad ist auf meine Mutter eingelöst. Würde jetzt meine Mutter den Brief mit der Verwarnung (ab 15 kmh zu schnell) bekommen, obwohl man das blaue L neben dem Nummernschild sieht und meine Mutter schon lange die Fahrprüfung hat.

  • Ich bin vor 5 wochen eventuell geblitzt worden.

    (Ich weiss es nicht) mein motorrad ist auf meine Mutter eingelöst. Würde jetzt meine Mutter den Brief mit der Verwarnung (ab 15 kmh zu schnell) bekommen, obwohl man das blaue L neben dem Nummernschild sieht und meine Mutter schon lange die Fahrprüfung hat.

    Ja, würde sie aber sie kann mit dem beigelegten Brief darauf verweisen, das sie nicht der Fahrzeugführer war.

    Ich habe SERVER sein Auto beleidigt und muss darum diese Signatur tragen.

    ⬆️ Und ich stehe dazu 🫡

  • Wenn sie wegen zu schnellem Fahren verurteilt wurde, ja. Woher soll denn das Strassenverkehrsamt wissen, dass das Urteil falsch ist?

    Ich rock den Denzel, ich stepp den Schotter - und schon lieg ich im Dreck.

  • Wenn es ausserhalb des Ordnungsbussenbereichs ist, bekommt der Halter einen Brief zwecks Lenkerfeststellung. Dies ist oft mit einem Besuch beim nächsten Polizeiposten verbunden.

    Dort kann deine Mutter entweder direkt angeben, dass Du der Lenker warst oder von ihrem Schweigerecht gebrauch machen, da Du ein nahestehendes Familienmitglied bist. Was sie nicht darf, ist die Schuld auf sich zu nehmen.

    Falls sie dich als Fahrer bennent, dann wirst Du zur Lenkerfeststellung eingeladen.

    Wenn sie schweigt, wird der Verdacht wohl schnell auf dich fallen. Du wirst dann zur Polizei zwecks Lenkerfeststellung eingeladen. Je nach Laune des Staatsanwalts, wird vorher noch eine Hausdurchsung angeordnet und deinen Helm und deine Töffkleider beschlagnahmt.

    Wenn Du als Lenker feststehst, wird das Strassenverkehrsamt informiert , welches dann über die Administrativmassnahem entscheidet. Etwa zur gleichen Zeit, oder vorher oder nacheher, wird der Staatsanwalt einen Strafbefehl erlassen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Wenn es ausserhalb des Ordnungsbussenbereichs ist, bekommt der Halter einen Brief zwecks Lenkerfeststellung. Dies ist oft mit einem Besuch beim nächsten Polizeiposten verbunden.

    Dort kann deine Mutter entweder direkt angeben, dass Du der Lenker warst oder von ihrem Schweigerecht gebrauch machen, da Du ein nahestehendes Familienmitglied bist. Was sie nicht darf, ist die Schuld auf sich zu nehmen.

    Falls sie dich als Fahrer bennent, dann wirst Du zur Lenkerfeststellung eingeladen.

    Wenn sie schweigt, wird der Verdacht wohl schnell auf dich fallen. Du wirst dann zur Polizei zwecks Lenkerfeststellung eingeladen. Je nach Laune des Staatsanwalts, wird vorher noch eine Hausdurchsung angeordnet und deinen Helm und deine Töffkleider beschlagnahmt.

    Wenn Du als Lenker feststehst, wird das Strassenverkehrsamt informiert , welches dann über die Administrativmassnahem entscheidet. Etwa zur gleichen Zeit, oder vorher oder nacheher, wird der Staatsanwalt einen Strafbefehl erlassen.

    Jetzt hast Du selbst mir Angst gemacht.

    Ich rock den Denzel, ich stepp den Schotter - und schon lieg ich im Dreck.

  • Wenn wir schon beim Thema "Böse Briefe" sind!

    Wenn man ausserhalb des Ordnungsbussenbereichs ist, kommt der Brief dann schneller als wenns eine normale Busse ist?
    Wurde vor etwa drei Wochen im Mercedes zwischen Rorbas und Buch am Irchel gelasert, und das mit circa 20 drüber auf dem Tacho, das macht mir bis heute Sorgen aber es ist noch nichts gekommen :woozy_face: