Zusatzscheinwerfer, sind diese erlaubt?

  • es kommt der quadratur des kreises gleich: man will eine gute, breite ausleuchtung. dafür muss der scheinwerfer in viele richtungen strahlen. das blendet aber andere verkehrsteilnehmer, und ist deshalb nicht erlaubt.


    hier ein paar erfahrungen von der HAT classic - ohne fundierte betrachtung der rechtslage:


    ich hatte für HAT classic an der husqvarna die denali d3 installiert [1]. diese sind ECE-konform, wenn die hybridlinse installiert ist. sie haben einen scharfen hellen brennpunkt, den ich am originalscheinwerfer ausgerichtet hatte. ein einzelner d3 überstrahlte meinen original-halogenscheinwerfer gefühlt um etwa das zweifache und leuchtete den boden besser aus, was für die offroad-passagen der HAT sehr hilfreich war.


    ich hatte zwei d3 installiert (der symmetrie wegen - aber einer mehr als erlaubt). damit die lichtmaschine die zusätzlichen 36 watt sicher verkraftet, hatte ich sie aber auf die hälfte der lichtleistung gedimmt. einer mit voller leistung hätte gereicht.


    unbrauchbar war der scheinwerfer im nebel: da sah man nur eine leuchtende, weisse wand und nichts mehr vom boden.


    [1] https://denalielectronics.com/…gy?variant=43252600602808


    ui, rebel empfiehlt temu :boom: