Gibt es eine Jahrgangs Grenze für den Jahrgang zwecks Zulassung?

  • Hallo. Neuling da. Erstes Töff in der CH (aber nicht erstes im Leben).

    Gibt es Problemen bei der Zulassung eines 25 - 30 Jahre altes Töff? Ich meine für den täglichen Gebrauch (nicht als Oldtimer).

    Ich plane eine einfache 125cc (wegen der Führerschein), da ich nur ein B/A bis 45km/h habe. Hole mir eine gebrauchte.

    Vorschläge?

  • Bis 45 kmh ist aber nicht = 125ccm, bitte CH-Führerschein Regelungen beachten

    Ab 10 jährig ist MFK alle 2 Jahre angesagt, da muss das Motorrad Top gewartet, gereinigt und (möglichst) rostfrei sein. Wenn man ein 25-30 jähriges Motorrad in einem solchen Zustand hat, dann Glückwunsch (billig kaufen ist eher nicht, ausser für Komplett Revision und Neuaufbau - was meist teurer kommt als ein deutlich neueres Motorrad in gutem Zustand).

    Unbedingt abklären ob man noch Original Ersatzteile bekommt, selbst bei grossen Marken gehen die irgendwann zu Ende. Da oft CH-Zulassung ist das mit Nachbau Produkten (und eu-Abe) mühsam mit der Abnahme bei älteren Maschinen (schätze mal so vor 1996, da waren ganz kuriose Leistungs-Eintragungen in der Schweiz Standard).

    Nicht falsch verstehen: soll nicht heissen das man sich in keinem Fall so ein altes Motorrad zulegen soll, nur kann es eben deutlich aufwändiger werden als mit neueren Modellen welche keine komischen CH Zulassungen haben und deshalb zumindest die üblichen Verschleissteile problemlos zu beschaffen sind bzw. abgenommen werden können.

    Ich persönlich würde mir keine so alte kleine mehr zulegen (wenn, dann eine mit deutlich mehr Hubraum und wenig Kilometer), aber ich muss mich auch nicht mehr mit Ausweis Beschränkungen rumschlagen. Seitens Bremsen wird es hier kein ABS geben (Bremsleistung und Fahrwerk wurde in den letzten Jahrzehnten generell besser) und versiffte Vergaser sind mit den Einspritzungen auch vorbei, da muss der Preis schon extrem attraktiv sein, damit das passt.

    Einmal editiert, zuletzt von Yam660 (15. Mai 2024 10:16)

  • Ich bin mit meiner 23-jährigen Speed Triple immer noch vollumfänglich zufrieden. Hat aber was gekostet um die in tiptop-Zustand zu bringen, sprich Gabelservice und Ventile einstellen. Hat schon über 70'000 Km und gefällt mir halt.

  • da ich nur ein B/A bis 45km/h habe

    Ist das ein deutscher Führerschein? Wenn ja, tausche den ein gegen einen Schweizer Führerschein, wenn Du in der Schweiz wohnst musst Du das sowieso innerhalb einer bestimmten Frist (unsicher ob ein Jahr oder kürzer). WEnn Du schon den CH-Führerausweis hast, steht da bei A1 bis 45kmh? Oder wie kommst Du auf die Begrenzung von 45kmh? Und noch eine Frage, hast Du den B-Führerschein vor oder nach dem 1.1.1978 gemacht?

  • Ein Jahr ist die Frist um einen Führerschein in einen Führerausweis umzutauschen (kann man auch nachher noch machen, man darf einfach bis dahin keine Motorfahrzeuge lenken).

    Hat man auf dem Führerschein AM dann gibt es auf dem Führerausweis A1 (45 km/h). Hat man den Führerausweis vor 2003 gemacht, dann hat man auch den A1 (45 km/h). Den gab es damals gratis zur bestandenen Autoprüfung.

    A1 (45 km/h) sind in der Regel 50 ccm Roller und Mopeds. Eine 45 km/h 125er ist mir nicht bekannt, rein theoretisch wäre es aber möglich. Möchte man 125er Fahren dann muss man den A1 machen. Bedeuted wenn man schon Kategorie B hat, dass man nur den A1-Lernfahrausweis beantragen muss und dann innerhalb von4 Monaten Grundkurs (3 mal 4h) machen muss.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Hat man auf dem Führerschein AM dann gibt es auf dem Führerausweis A1 (45 km/h). Hat man den Führerausweis vor 2003 gemacht, dann hat man auch den A1 (45 km/h). Den gab es damals gratis zur bestandenen Autoprüfung.

    Und wer den Führerschein vor dem 1.1.1978 machte, dem wurde im Rahmen der ganzen Führerscheinänderungen im 2003 der A1 geschenkt. Vom Alter her könnte der Fragesteller das geschafft haben :winking_face:

  • SERVER 19. April 2024 10:10

    Hat den Titel des Themas von „Gibt es eine Jahrgangs Grenze für den Jahrgang zwecks Zulasung?“ zu „Gibt es eine Jahrgangs Grenze für den Jahrgang zwecks Zulassung?“ geändert.
  • Ich finde die Versicherungen machen Probleme um die obligatorische Haftpflichtversicherung für Motorräder älter als 30 Jahre zu verkaufen. Wie üblich hier, muss man alles neu und teuer zahlen.

    Meine CH B-Führerschein ist vom 1996, und habe "geschenkt" die A1 bis 45km/h bekommen.

  • Ich zügle in ein Paar Jahre nach Mexikos Baja und da beschaffe ich mich ev. eine Honda Shadow 750. Um keine Zeit zu verlieren habe ich da eine alte Kleine gesucht (der Art 125er Cruiser), zur Arbeitsweg (10 min, Zürich) und für kurze Wochenende Ausflüge. Ich finde aber dauernd Hindernisse: wie üblich, muss man tiefer in die Tasche greifen.

  • Ich finde die Versicherungen machen Probleme um die obligatorische Haftpflichtversicherung für Motorräder älter als 30 Jahre zu verkaufen. Wie üblich hier, muss man alles neu und teuer zahlen.

    Meine CH B-Führerschein ist vom 1996, und habe "geschenkt" die A1 bis 45km/h bekommen.

    Wir haben 3 Moto Guzzi California 2, alle 39 Jahre alt ohne Probleme versichert.

    Vielleicht läufst Du bei den Versichern als schlechtes Risiko, und sie machen Dir deswegen Probleme?

    In einer Ménage à trois:

    Moto Guzzi Stelvio 1200 8V NTX & California II, BMW F650GS

    Getrennt:

    TS 50 ER RD 125 (2 Zyl.) RD 125 LC RD 250 YPVS

    VF 750 C, AN 125, AN 400 Burgmann

    Guzzi on tour

  • Scheint sich beim Ausweis somit um die Unter-Kategorie A1 "bis 45 Km/h" zu handeln (statt 11 Kw max. wie das sonst bei der Kategorie der Fall ist).

    Ich interpretiere das mit 50 ccm - und nicht mit 125ccm, wenn da jemand mehr weiss, dann bitte Infos damit alle davon profitieren können.

    Ein Motorrad, egal wie alt, bei einer Versicherung zuzulassen dürfte kein Problem sein, zumal ich mal davon ausgehe, dass sowieso nur Haftpflicht und keine Kasko abgeschlossen wird.

    Problematischer kann es werden, wenn man keinen CH-Pass hat, da die Versicherungen hier teilweise satte Zuschläge für "Ausländer" (mit statistisch proportional gesehen höheren Schaden-Quoten) berechnen - das hat aber Einfluss auf die Prämie und nicht ob man überhaupt was versichern kann. Zudem dürfte die Prämie für eine 50ccm-Maschine generell recht überschaubar ausfallen, somit dürfte das kein Grund zur Besorgnis sein. Wenn sich jemand schon zig-Ausweisentzüge zu Schulden hat kommen lassen, dann sind das natürlich andere Voraussetzungen, da kann's schon mal schwierig werden überhaupt noch was versichern zu können (weiss man halt nicht, hat LongTrip ja schon angemerkt)

    Da vorgesehen ist mal grössere Hubräume zu fahren und in Mexiko seit 2014 auch eine Führerscheinprüfung nötig ist, ist die Empfehlung klar: L-Führerschein für A beschränkt (bis 35 Kw) beantragen und sich ein entsprechendes Motorrad zulegen, damit die Prüfung machen und 2 Jahre später dann auf A unbeschränkt wechseln. Dieser kann dann ohne Problem in den lokalen ausländischen Führerschein umgeschrieben werden, zudem ist man selber bis da wohl ziemlich sattelfest im Umgang mit Motorrädern (in Mexiko nicht eben ganz ungefährlich so unterwegs zu sein, da wäre es schon von Vorteil, wenn man selber nicht noch unsicher beim Fahren ist). Der Umstieg von 50ccm / 45 Km/h auf eine 750er (auch wenn die Shadow nicht eben über-motorisiert ist) könnte dann doch etwas herausfordernd sein, wenn die 50er ein Automatik-Getriebe hatte macht's das auch nicht besser.

    Ja, kostet alles viel Geld und kann unter Umständen auch günstiger zu haben sein (siehe Link auf Führerscheinregelung Mexiko, da war bis 2014 ausser paar Dollar nichts nötig um einen Führerschein zu erhalten). Klar kann man auch mit einer 50er etwas Spass haben, aber mit 45 Km/h Beschränkung :fearful_face: ist das dann doch irgendwie sehr zäh - da würd ich das Geld wohl eher in ein schnelles E-Bike stecken :nerd_face: welches man mit dem Auto-Führerschein fahren kann und mir den ganzen Motorrad-Kram mit Helm und Bekleidung sowie Ausweis-Gedöns und doch vorhandener Wartungskosten gar nicht antun.