Ich weiss dass ich mich wiederhole und dass leider nicht alle MFK Mitarbeiter gleich arbeiten...und auch wenn sie eine ABE akzeptieren müssen, sind es oftmals (hier bei uns nicht) ziemlich kleinkarierte Menschen die echt eine riesen Freude haben, anderen das Leben schwer zu machen.
Damals bei der TDM Lenker, Lenkererhöhung/verlegung und Bremsscheiben (massiv auf gelocht) eintragen lassen, nur mit ABE. Ich hatte noch die schwere Situation dass die TDM850 in der Schweiz die 5AR ist, im Rest der Welt die 4TX. Dafür hat mir der Yamaha Importeur einen Schein ausgestellt dass die 5AR in allen Teilen bis auf Motorteile mit der 4TX übereinstimmt.
Der MFK Techniker hat dann die eingestanzten KBA Nummern verglichen mit der ABE, alles IO und es war eingetragen.
An deiner Stelle würde ich kurz bei der MFK vorbeifahren und einfach anfragen, aus den Texten geht nicht hervor dass du das schon hinter dir hast. TÜV Gutachten sind hier nichts wert, aber eine ABE vom KBA? Hierarchiestufe 1, zusammen mit Typengenehmigung usw, bei Bemerkungen ist die ABE explizit erwähnt (ASA 2b, 3.2 Hierarchie der Dokumente).
Punkt 4.1.5.2 andere Hebel ist wie bei der Bremsscheibe "E", also Eignungserklärung Bauteilehersteller, das sollte mit der ABE und eingestanzter KBA Nummer ja gegeben sein.
Wie gesagt, frag mal die MFK, je nach Kanton kann es mal leichter oder schwerer sein obwohl alle gleich sein sollten.