ABE Gültigkeit in CH

  • Ich weiss dass ich mich wiederhole und dass leider nicht alle MFK Mitarbeiter gleich arbeiten...und auch wenn sie eine ABE akzeptieren müssen, sind es oftmals (hier bei uns nicht) ziemlich kleinkarierte Menschen die echt eine riesen Freude haben, anderen das Leben schwer zu machen.

    Damals bei der TDM Lenker, Lenkererhöhung/verlegung und Bremsscheiben (massiv auf gelocht) eintragen lassen, nur mit ABE. Ich hatte noch die schwere Situation dass die TDM850 in der Schweiz die 5AR ist, im Rest der Welt die 4TX. Dafür hat mir der Yamaha Importeur einen Schein ausgestellt dass die 5AR in allen Teilen bis auf Motorteile mit der 4TX übereinstimmt.

    Der MFK Techniker hat dann die eingestanzten KBA Nummern verglichen mit der ABE, alles IO und es war eingetragen.

    An deiner Stelle würde ich kurz bei der MFK vorbeifahren und einfach anfragen, aus den Texten geht nicht hervor dass du das schon hinter dir hast. TÜV Gutachten sind hier nichts wert, aber eine ABE vom KBA? Hierarchiestufe 1, zusammen mit Typengenehmigung usw, bei Bemerkungen ist die ABE explizit erwähnt (ASA 2b, 3.2 Hierarchie der Dokumente).

    Punkt 4.1.5.2 andere Hebel ist wie bei der Bremsscheibe "E", also Eignungserklärung Bauteilehersteller, das sollte mit der ABE und eingestanzter KBA Nummer ja gegeben sein.

    Wie gesagt, frag mal die MFK, je nach Kanton kann es mal leichter oder schwerer sein obwohl alle gleich sein sollten.

  • >>Das mit kann gemeint ist, dass man diese für 50 Euro plus Versand extra erwerben muss wird verschwiegen

    OK, somit verstehe ich den Ärger - würde mir auch so gehen :smiling_face_with_smiling_eyes:

    Ob die Verbraucherzentrale da was machen kann (oder will) ist halt eine ganz andere Frage, die sind in der Regel nicht für ausländische Kunden da. Falls sich aber Beschwerden häufen, ist gut möglich (wie bei uns beim Preisüberwacher oder Kassensturz und ähnliches) mal bisschen Druck gemacht wird was die Preisangaben angeht.

    Nur so nebenbei: ich hatte mal (vor vielen Jahren) in den USA ein Expeditionszelt gekauft - und gleich viel Versandkosten und Zoll bezahlt wie das Zelt selber gekostet hat. Seit dem bin ich zugegebenermassen etwas heikel geworden (war ein teures Zelt - hab ich nebenbei noch heute in Gebrauch) und kläre immer ALLES ab bevor ich was Online bestelle. Und selbst da gab's schon Überraschungen :face_vomiting:. Deshalb im Zweifelsfall lieber mal den örtlichen Händler bemühen, denn da was nicht passt, hat man wenigstens jemand dem man die Ohren langziehen kann.

    Hoffe du bekommst das noch passend hin, meiner Erfahrung nach bleibt man am Ende leider auf den Versandkosten und dem bezahlten Zoll sitzen :woozy_face:

  • Nun schmeisst nicht immer alles Durcheinander. Zelt -> Frage der Lieferkosten und anderen Auslagen: Wenn keine bestimmte Abmachungen getroffen wurde, dann Erfüllungsort am Ort der gelegenen Sache, als in den USA. Somit geht Transport und die damit verbundenen Kosten zu Lasten des Käufers.

    Kauf des Auspuffes:

    - Anwendbares Recht: Wenn keine Rechtswahl, Am Ort, wo die typische Leistung erbracht werden muss (Kaufrecht): Der Auspuff wurde in D verkauft, also BGB).

    - Gerichtsstand: Ort der typischen Leistung, Also Deutschland

    - Gewährleistungspflicht des Verkäufers: Die Ware hat technisch wie rechtliche einwandfrei zu sein (D wie CH). Bei einer Lieferung in die Schweiz (vorbehältlich einer abweichenden vertraglichen Bestimmung) also mit der entsprechenden Beststätigung.

    Fazit: Der Knilch soll die Bestätigung rausrücken und zwar ohne Entschädigung.

    Ich rock den Denzel, ich stepp den Schotter - und schon lieg ich im Dreck.

  • Reicht dieses Gutachten um die Hebel beim MFK einzutragen? Und müssen diese zwingend eingetragen werden?

    Ja das reicht locker. Du musst nur den Bremshebel eintragen lassen, der Kupplungshebel darf auch aus Chinesium oder Pappmasche sein.

    Die ABE ist viel mehr als im ASA 2b für einen Bremshebel verlangt wird und steht in der Hirarchie der Dokument (Sihe Kapitel 3 des ASA 2b) über der Eignungserklärung Bauteilehersteller. Keine Grund 50 Euro auszugebenm da kann man auch mit dem MFK Prüfer über Kapitel 2 und 3 des ASA 2b fachsimpeln.

    Jedenfalls in Zürich sind die da ganz entspannt und unkompliziert.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Also gut, dann fahre ich morgen mal zum MFK So und BL und frag die und schicke dem Händler ein Schreiben mit der bitte um Mängelbeseitigung.

    Ich werde nachberichten.

    PS.: Die Griffe scheinen, so in der Box liegend, von guter Qualität zu sein. Gem. den Bewertungen macht der Versand dem Händler aber wohl öfters Probleme.

  • Reicht dieses Gutachten um die Hebel beim MFK einzutragen? Und müssen diese zwingend eingetragen werden?

    Ja das reicht locker. Du musst nur den Bremshebel eintragen lassen, der Kupplungshebel darf auch aus Chinesium oder Pappmasche sein.

    Die ABE ist viel mehr als im ASA 2b für einen Bremshebel verlangt wird und steht in der Hirarchie der Dokument (Sihe Kapitel 3 des ASA 2b) über der Eignungserklärung Bauteilehersteller. Keine Grund 50 Euro auszugebenm da kann man auch mit dem MFK Prüfer über Kapitel 2 und 3 des ASA 2b fachsimpeln.

    Jedenfalls in Zürich sind die da ganz entspannt und unkompliziert.

    Also im Thurgau kannst das vergessen, da musste ich letztens neue CH Beiblätter für meine alten Pazzohebel und die alte Fussrastenanlage ordern, obwohl die schon auf dem baujahrsgleichen identischen Töffmodell montiert und per Beiblatt eingetragen waren. Auf vorgängige Nachfrage, ob das alte CH Zertifikat (ABE natürlich auch vorhanden, aber eh nutzlos) nicht auf den neuen Typengleichen Töff eingetragen werden könne, hiess es nur, keine Chance, das Beiblatt müsse auf die Chassisnummer passen. Dasselbe beim Auspuffzertifikat, musste eins für die neue Chassisnummer anfordern.

    Was wiederum die Frage aufwirft, was der Sche..sskantönligeist bei den Fahrzeugzulassungen zu suchen hat.

    Meine Tour-Videos auf YT


  • Was wiederum die Frage aufwirft, was der Sche..sskantönligeist bei den Fahrzeugzulassungen zu suchen hat.

    Er schützt einen Teil von uns vor schweizweit flächendeckender thurgausischer Strassenverkehrsamtsmentalität.

    Ich rock den Denzel, ich stepp den Schotter - und schon lieg ich im Dreck.

  • Päuli, gerade Du, in deinem Beruf, weisst Doch ganz genau das Leute Fehler am Laufmeter machen und man sie korigeren muss. Da hättest Du doch den Duden das ASA 2b hervorkramen können und denen dann zeigen was da bezüglich ABE und Bremshebel steht. Das hat auch schon in St. Gallen geklappt.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Klappt auch in AR.

    HEL-Stahlflex Bremsleitungen sind mit bei meiner CB1300 mit ABE-Nummer eingetragen.

    Der Pruefer wollte einen FAKT Nachweis hat nach Rueckfrage die ABE dann anstandslos akzeptiert.

    (ASA2b-Hirarchie der Dokumente)

  • Päuli, gerade Du, in deinem Beruf, weisst Doch ganz genau das Leute Fehler am Laufmeter machen und man sie korigeren muss. Da hättest Du doch den Duden das ASA 2b hervorkramen können und denen dann zeigen was da bezüglich ABE und Bremshebel steht. Das hat auch schon in St. Gallen geklappt.

    Wo genau steht denn in der ASA 2b, dass die ABE aus DE akzeptiert werden muss? Ich finde dazu nur, dass die Prüfung gleichwertig und dem CH Recht entsprechen muss.

    Auf der Produktseite schreibt der Händler beim Lieferumfang "wird mit ABE geliefert" bei den FAQ direkt bei dem Produkt im unteren Bereich schreibt er "ABE nur in DE gültig, für Schweizer Kunden kann die Eignungserklärung erstellt werden"

    Da steht ja nicht, dass sie gratis ist aber auch nicht, dass sie Geld kostet.

    Also vor Ort konnte man nun den Sachverhalt klären, es wurde auch explizit erwähnt, dass sich Schweizer normal nicht beschweren, sondern einfach zahlen.

    Habe ihm dann gesagt, dass genau das der Grund für meinen Unmut ist und habe dann das Gutachten mit der Bedingung die Google Bewertung zu ändern bekommen.

    Nach Rücksprache mit dem MFK Solothurn akzeptieren diese die ABE, wenn nur eine Eignungserklärung gefordert ist.

    3 Mal editiert, zuletzt von siggi (26. März 2024 15:06)

  • Wo genau steht denn in der ASA 2b, dass die ABE aus DE akzeptiert werden muss?

    Niergends direkt. Aber wir haben in Art. 5 der Bundesverfassung:

    [...]

    2 Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.

    3 Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben.

    [...]

    Übertriebener Formalismus ist nicht erlaubt, und das Strassenverkehrsamt kann nicht grundlos von seinen Richtlinien abweichen welche vom ASTRA genehmigt wurden. Speziell nicht bei einem Bremshebel, bei dem nur eine Eignungserklärung des Bauteileherstellers erforderlich ist und es keine weiteren expliziten Vorschriften in der VTS gibt. Auch nicht in den ASTRA Weisungen, Kreisschreiben oder Richtlinien ist was zu finden. Internationale Vorschriften gibt es erst gar, darum ist ja der ganze Papierkram nötig (vergleiche dazu mit Spiegel, Blinker, Scheinwerfer mit UNECE Zulassung).

    Auf der anderen Seite gibt es vom Deutschen KBA explizite Vorschriften und Qualitätskriterien, die erfüllt werden müssen, damit dem Bremshebel eine ABE erteilt werden kann. Mit anderem Worten die Gleichwertigkeit ist gegeben, da irgend etwas besser als gar nichts ist.

    Ergo ist eine Typengenehmigung durch das Deutsche KBA in Form einer ABE mehr als genügend, speziell da Stufe 1 über Stufe 3 steht. Oder wie es auf Seite 14 des ASA 2b, am Ende der Tabelle mit der Hierarchie der Dokumente so schön heisst:

    Dokumente einer höheren Stufe werden anstelle eines Dokumentes einer tieferen Stufe anerkannt. Wird beispielsweise in den vorliegenden Richtlinien eine Eignungserklärung des Bauteilehersteliers verlangt (Stufe 3), kann stattdessen auch eine Konformitätsbeglaubigung (Stufe 1) vorgelegt werden.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Die Schweiz muß keine ABE anerkennen schon gar nicht wenn nicht UNECE wie EU wie 168/2013 usw konform sind.E und UNECE ist International dass erkennt schweiz an kann aber haftung durch schweizer verlangen !! Die DE erfindung ABE die zu dem Rechtswidrig UNECE wie EU zulassungs verordnung diverser fehler falsche anwendung zu dem nicht mal nachweis general Importeure und hersteller sind das meist alle nicht fake bla bla .So viel lug und trug ist DE TÜV masche wie KBA und VW und Co KG

  • Sprich nicht Rätseln, mein Freund.

    die schweiz ist nicht in eu. unece internationale technische regeln werden anerkannt.unece .abe ist nicht in unece gelistet.Zu dem gilt immer dokument muss rechtskonform sein in ausführung und form.wo steht den in ABE Hersteller ?? inhaber Die Schweiz will Hersteller nachweis und kann selbst entscheiden was anerkennt.UNECE ist Schweiz mitglied !! wie eu gründungs lander.