Die ABE hat mit der EU ganz und gar nichts zu tun. ABE ist eine innerdeutsche Geschichte und wird für Teile benötigt, die nicht den EU oder UNECE Vorschriften unterliegen. Die Schweiz anerkennt explizit die EU-Richtlinien (Art. 34 Abs. 1 VTS) und die UNECE Richtlinien (ebenda) in den entsprechenden Fassungen.
Dass die Schweizer Behörden die Deutsche ABE annerkennen können, findest Du in Art. 30a Abs. 1 Lit. b, Ziff. 2 VTS. Dass sie gar die ABE für einen Bremshebel anerkennen müssen, habe ich in : RE: ABE Gültigkeit in CH schon ausführlich erklärt. D.h, solange das ASA 2b und Art. 30a Abs. 1 Lit. b, Ziff. 2 VTS in der jetzigen Form existieren, muss eine Bremshebel ABE akzeptiert werden.
wo steht den in ABE Hersteller ??
In der Regel auf der ersten Seite. Beispiel aus einer ABE für ein Teil, für das man bei uns gar kein Dokument braucht (Soll noch einer sagen, unsere Strassenverkehrsämter seien kompliziert)