Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Ich habe mir einen neuen Kupplungs-/ Bremshebel gekauft.
Auf diesen Hebeln ist die KBA Nummer drauf und es liegt eine ABE bei. In dieser ABE ist das Gutachten des KBA mit dabei und die Prüfung beim Tüv Austria. Ferner ist bei dem Gutachten auch mein Fahrzeug aufgeführt und in einer weiteren Spalte die EG-Bescheinigungsnummer aufgeführt.
Reicht dieses Gutachten um die Hebel beim MFK einzutragen? Und müssen diese zwingend eingetragen werden?
Grüsse
Siggi