• SkyBeam

    Ja es ist tatsächlich sehr gering und weils jemand hier im Forum gepostet hat, wusste ich erst das schon jemand deswegen Ärger bekommen hat.

    Und ich bin mit deiner Aussage ziemlich einer Meinung. Ausser das Wort Prüfungsreif. Meiner Meinung nach ist Prüfungsreif wenn man sich zur Prüfung anmelden kann. Und das ist man erst wenn man den Grundkurs absolviert hat. Weil ab dan kann man sich anmelden für eine Prüfung. Da sich aber schon Anwälte darüber Streiten bringt es denke ich kaum etwas, darüber zu Diskutieren :rolling_on_the_floor_laughing: :rolling_on_the_floor_laughing: Weil es einfach einen viel zu grossen Spielraum um das wort gib :grinning_squinting_face:

    Man kann ein Motorrad nicht wie eine Frau behandeln
    Ein Motorrad Braucht liebe   :face_with_tongue:  

  • Was noch villeicht wichtig zu erwähnen ist, dass man mit dem L erst auf die Autobahn darf wenn man die 3x 4 Stunden Grundkurs hat. War zumindest früher so. Da hiess es man darf erst auf die Autobahn wenn man Prüfungsreif ist.

    Ich dachte immer, man muss den VKU haben und dann eben als Prüfungsreif eingestuft werden - Bei meinen aktuellen Autofahrstunden hiess das, 1 mit dem Fahrlehrer auf die Autobahn danach meinte er ich dürfe nun mit meinen Eltern auf die Autobahn gehen. Ich fände es unsinn, nur weil ich einen L habe, Probleme zu bekommen. Ich meine ich habe etwa 20000km mit meiner MT125 dieses Jahr gemacht, davon waren sicher 12-13t km Autobahn wegen meinem Arbeitsweg, nur weil ich jetzt eine grössere Kategorie fahre, heisst ja nicht, dass ich meine gesammelte Erfahrung verloren habe.

    Ich habe SERVER sein Auto beleidigt und muss darum diese Signatur tragen.

    ⬆️ Und ich stehe dazu 🫡

  • Wenn man Anfänger etwas verbieten will, dann der Stadtverkehr. Dort krachts am meisten. Oder Kurven - dort passieren auch viele Unfälle.

    Ich rock den Denzel, ich stepp den Schotter - und schon lieg ich im Dreck.

    Einmal editiert, zuletzt von LongTrip (2. Januar 2024 20:49)

  • Hinweis: Sehtest ist ab 1.3. nicht mehr erforderlich wenn du bereits einen Lernfahrausweis oder Führerschein besitzt - spart ja evtl. nochmals 20CHF

    Leider auch wieder so eine schwachsinnige Herabstufung der Anforderungen :confused_face:

    "Ich glaube mich dunkel zu erinnern, dass ich schon mal irgendwo, irgendwas gesehen habe, was mich annehmen lässt das die Nummer hier in die Hose geht"

    Zitat treedz: Ja, du hast recht. :face_with_tears_of_joy:

  • Sehanforderungen der Gruppe 1

    Ein Sehschärfewert (Visus) von „1“ entspricht einer durchschnittlich guten Normsehschärfe. Als rechtlich noch tolerierbares Minimum gilt eine Sehschärfe von 0,5 auf dem besseren Auge, solange das schlechtere den Wert von 0,2 nicht unterschreitet.

    Neben der Sehschärfe werden beim summarischen Sehtest auch das Gesichtsfeld (mind. 120 Grad) sowie das allfällige Vorliegen von einschränkenden Doppelbildern geprüft.

    Sorry, bei 0.5 und 0.2 darfst Du noch fahren. Gut gei den heutigen SUV passt das, die sind ja grösser....

    Und das Sehrfeld ist bei den alten aufgrund der Bewegungseinschränkung eher minimiert.


    https://www.optikschweiz.ch/sehen-verkehr/…0unterschreitet.

    In einer Ménage à trois:

    Moto Guzzi Stelvio 1200 8V NTX & California II, BMW F650GS

    Getrennt:

    TS 50 ER RD 125 (2 Zyl.) RD 125 LC RD 250 YPVS

    VF 750 C, AN 125, AN 400 Burgmann

    Guzzi on tour

  • Der Visus ist oft nicht das Problem sondern das Gesichtsfeld. Ausfälle, besonders nur auf einem Auge, bemerkten die Leute halt nicht. Ich muss fast täglich Patienten darauf hinweisen das sie

    a.) eine Brille brauchen und die entsprechende Eintragung im Führerausweis veranlassen müssen, oder

    b.) die med. Mindestanforderung auch mit Brille / Gesichtsfeld nicht mehr erreichen und den Führerausweis abgeben müssten.

    bei Punkt b.) könnt ihr euch natürlich die grosse Freude der Leute vorstellen.

    "Ich glaube mich dunkel zu erinnern, dass ich schon mal irgendwo, irgendwas gesehen habe, was mich annehmen lässt das die Nummer hier in die Hose geht"

    Zitat treedz: Ja, du hast recht. :face_with_tears_of_joy:

  • Und das Sehrfeld ist bei den alten aufgrund der Bewegungseinschränkung eher minimiert.

    Das Sehfeld hat so weit ich weiss aber nichts mit der Bewegungsfreiheit zu tun. Das bezieht sich auf die seitliche Wahrnehmung eben ohne den Kopf zu drehen.

    Bei einem kleinen Sehfeld nimmt man nur noch das wahr was unmittelbar geradeaus passiert (z.B. beim Autofahren eben dann ggf. nicht mehr wenn an einer Kreuzung sich ein Auto von links/rechts einmündenden Strassen nähert. Natürlich ist das in Kombination mit eingeschränkter Beweglichkeit im Alter doppelt schlimm und führt dann zum Tunnelblick. Also genau die Leute die dich fast über den Haufen fahren an einem Rechtsvortritt und danach behaupten sie hätten niemanden gesehen.

    The Sky isn't the limit!

    Ich bin gerade etwas neben der Spur. Macht Spass!

  • Also genau die Leute die dich fast über den Haufen fahren an einem Rechtsvortritt und danach behaupten sie hätten niemanden gesehen.

    Was ja auch stimmt. Darum sollte eigentlich bei einem solchen Satz automatisch ein Sehtest angeordnet werden.

    Ich rock den Denzel, ich stepp den Schotter - und schon lieg ich im Dreck.

  • Und das Sehrfeld ist bei den alten aufgrund der Bewegungseinschränkung eher minimiert.

    Das Sehfeld hat so weit ich weiss aber nichts mit der Bewegungsfreiheit zu tun. Das bezieht sich auf die seitliche Wahrnehmung eben ohne den Kopf zu drehen.

    Bei einem kleinen Sehfeld nimmt man nur noch das wahr was unmittelbar geradeaus passiert (z.B. beim Autofahren eben dann ggf. nicht mehr wenn an einer Kreuzung sich ein Auto von links/rechts einmündenden Strassen nähert. Natürlich ist das in Kombination mit eingeschränkter Beweglichkeit im Alter doppelt schlimm und führt dann zum Tunnelblick. Also genau die Leute die dich fast über den Haufen fahren an einem Rechtsvortritt und danach behaupten sie hätten niemanden gesehen.

    Jein, nicht ganz. Einäuger dürfen z.B. bei der Messung des Gesichtsfeldes den Kopf drehen. Hier muss aber eine normale Kopfbewegung von R/L 90° vorliegen.

    "Ich glaube mich dunkel zu erinnern, dass ich schon mal irgendwo, irgendwas gesehen habe, was mich annehmen lässt das die Nummer hier in die Hose geht"

    Zitat treedz: Ja, du hast recht. :face_with_tears_of_joy:

  • Das grösste Problem bei der ganzen Verkehrsmedizinischen Untersuchung liegt aber woanders. Es darf jeder HA oder AA mit Anerkennungsstufe 2 diese kompletten Untersuchungen durchführen. Nun kann sich jeder ausmalen wie das beim HA oder AA abläuft wenn der Pat dort bereits 20J "Kunde" ist....

    "Ich glaube mich dunkel zu erinnern, dass ich schon mal irgendwo, irgendwas gesehen habe, was mich annehmen lässt das die Nummer hier in die Hose geht"

    Zitat treedz: Ja, du hast recht. :face_with_tears_of_joy:

  • Wie beim Altersuntersuch - auch nur der Hausarzt.

    Spätestens aber bei einem Unfall wäre die Gerichtsmedizin zu beauftragen und beim untersuchenden Arzt sind die gleichen Ausschlussgründe wie bei einem Richter anzuwenden.

    Eine neutrale Untersuchungsstelle schon vor einem Unfall wäre allerdings mehr als geboten.

    Ich rock den Denzel, ich stepp den Schotter - und schon lieg ich im Dreck.

  • So langsam driftet die Diskussion etwas vom ursprünglichen Topic weg.

    Ich glaube die initiale Frage wurde hinreichend beantwortet.

    Der Thread Ersteller Bergfreund hat sich zwar noch nicht dazu geäussert aber die Diskussion zur Befangenheit von Ärzten könnte man dann doch in einen eigenen Thread oder die Plauderecke auslagern.

    The Sky isn't the limit!

    Ich bin gerade etwas neben der Spur. Macht Spass!

  • Noch kurz ne villeicht blöde Frage.

    Als die Regeln geändert wurden, hab ich irgendwo mal gelesen, dass wenn man 4 Jahre A1 gefahren ist man auch gleich die Prüfung ohne Drosseln machen kann.

    Ist das so oder hab ich da was falsch verstanden?

    Man kann ein Motorrad nicht wie eine Frau behandeln
    Ein Motorrad Braucht liebe   :face_with_tongue: