Neulenker

  • Guten Tag zusammen

    Ich habe eine Frage, ich habe aktuell den Führerschein für die Kathegorie A1 welcher ich im 2017 abgeschlossen habe und habe den Führerschein für das Auto (B) im 2018 abgeschlossen. Nun möchte ich mir meinen Traum erfüllen und ein Motorrad kaufen damit ich mit meinen Freunden fahren kann. Ich verstehe jedoch nicht ganz was ich jetzt kaufen/ fahren darf und was nicht und welche Kurse/ Prüfungen ich noch machen muss.


    LG :partying_face:

  • Lernfahrausweis A+ bzw. A2 (bis 35 kw), und Grundkurs3 4 Stunden ( https://blinkdrive.ch/motorrad…066AofEAAYAyAAEgIRAfD_BwE )

    Kaufen darfst du alles, Fahren hingegen nur bis 35 kw.

    Vielen Dank für deine Antwort, muss ich nach diesem Grundkurs noch eine Praktische Prüfung machen? Oder kann ich danach direkt ohne L fahren? Und welcher Führerausweis habe ich genau nach diesen Schritten? Mfg

    Früher gab es eben nur 8 Stunden Grundkurs (2x 4h) dies wurde vor einiger Zeit auf 3x4h erweitert. Das bedeutet du kannst den Lernfahrausweis A- 35kw beantragen und musst einfach innert 3 (oder 4?) den letzten teil des neu eingeführten Grundkurses machen, damit dieser nicht abläuft. Ist der letzte Teil des Grundkurses gemacht, hast du noch 8 bzw. 9 Monate Zeit um die praktische Prüfung zu absolvieren.


    Du darfst damit Motorräder bis 48PS/35KW bewegen. Kubikzahl ist unbegrenzt. Dabei kannst du aber auch gewisse Motorräder drosseln, damit du nach 2 Jahren, wenn du den offenen Führerschein machen willst, nicht schon wieder ein neues Motorrad kaufen musst.

    Ich habe SERVER sein Auto beleidigt und muss darum diese Signatur tragen.

    ⬆️ Und ich stehe dazu 🫡

  • Nach dem Grundkurs kann du mit dem L fahren, musst aber eine praktische Prüfung machen. Danach 2J fahren, L für A unbeschränkt holen und nochmals eine praktische Prüfung.

    "Ich glaube mich dunkel zu erinnern, dass ich schon mal irgendwo, irgendwas gesehen habe, was mich annehmen lässt das die Nummer hier in die Hose geht"


    Zitat treedz: Ja, du hast recht. :face_with_tears_of_joy:

  • Vielen Dank für deine Antwort, muss ich nach diesem Grundkurs noch eine Praktische Prüfung machen? Oder kann ich danach direkt ohne L fahren? Und welcher Führerausweis habe ich genau nach diesen Schritten? Mfg

    Siehe mein Link.

    • Alter: 20+
    • Bereits vorhanden: Kat B

    Resultat: Erworben werden kann A1 unter diesen Bedingungen:

    • Sehtest machen (wenn älter als 24 Monate,)
    • Nothelferkurs: Nein
    • Theorieprüfung: Nein
    • Verkehrskunde: Nein
    • Praktische Schulung: 12 Stunden (3x 4 Stunden an verschiedenen Tagen)
    • Praktische Prüfung: Nein

    Für A1 (11kW bzw. üblicherweise 125er) brauchst du keine praktische Prüfung abzulegen wenn du schon im Besitz der Kategorie B bist.


    Für A beschränkt (35kW) hingegen müsstest du noch eine praktische Prüfung machen. Nur falls es ein Missverständnis gäbe und du dich für A beschränkt (35kW) interessierst und nicht für A1. Ich würde dir ja eher empfehlen gleich ein 35kW Motorrad zu kaufen und die A beschränkt Prüfung anzupeilen und nicht bei 11kW zu bleiben. Der Aufwand ist etwa gleich gross und die Praktische Prüfung eigentlich nur eine kleine Formsache.

    The Sky isn't the limit!


    Ich bin gerade etwas neben der Spur. Macht Spass!

  • Vielen Dank für deine Antwort, muss ich nach diesem Grundkurs noch eine Praktische Prüfung machen? Oder kann ich danach direkt ohne L fahren? Und welcher Führerausweis habe ich genau nach diesen Schritten? Mfg

    Das ist in diesem Kontext falsch. A1 (11kW/15PS/125ccm) kann er ohne praktische Prüfung machen wenn er bereits im Besitz der Kategorie B (Auto) ist.

    Du sprichst von Kategorie A beschränkt (wird wohl in Zukunft A2 Kategorie). Dafür ist dann ausser dem Kurs noch eine praktische Prüfung fällig.


    EDIT: Für A beschränkt wäre deine Beschreibung aber korrekt.

    EDIT2: Hoppla, habe ich falsch gelesen. Er hat bereits A1 und will wohl A-. Ich lasse das aber mal so stehen. Vielleicht interessiert es noch weitere.


    Vorgehen bei A1:

    • Sehtest machen
    • Lernfahrausweis beantragen (ist 4 Monate gültig)
    • Innerhalb der 4 Monate die Grundschulung (3x 4 Stunden) machen
    • Ausweis beantragen (keine weitere Prüfung notwendig)


    Vorgehen A beschränkt:

    • Sehtest machen
    • Lernfahrausweise beantragen (ist 4 Monate gültig)
    • Innerhalb der 4 Monate die Grundschulung (3x 4 Stunden) machen
    • Der Lernfahrausweis verlängert sich nach der Grundschulung um 12 Monate
    • Innerhalb der total 16 Monate zur praktischen Prüfung antreten und bestehen - nicht vergessen besser früh genug zur Prüfung damit man nochmals antreten kann wenn man beim ersten Mal durchfallt.
    • Falls man die praktische Prüfung nicht besteht kann ein neuer LFA beantragt werden und das Spiel geht von vorne los, ausser dem Grundkurs, der bleibt gültig. Man bekommt dann beim neuen LFA gleich einen der 12 Monate gültig ist (Vorsicht: Die extra 4 Monate entfallen dann)

    Upgrade von A beschränkt zu A unbeschränkt:

    • Nach 2 Jahren Fahrpraxis mit A beschränkt einen Lernfahrausweis für A unbeschränkt beantragen (Gültigkeit so weit ich weiss 12 Monate, keine weitere Grundschulung notwendig)
    • Motorrad besorgen (z.B. das 35kW Motorrad entdrosseln), L montieren und damit fahren
    • Anmelden zur praktischen Prüfung mit tauglichem Motorrad für A unbeschränkt und Prüfung absolvieren



    Wer im Besitz der Kategorie B ist kann jederzeit auch wieder auf A1 wechseln. Ich kenne Leute die haben A beschränkt versucht und sind an der Prüfung gescheitert und haben es dann einfach sein gelassen und sich danach einfach prüfungsfrei A1 geholt. Die 3x 4 Stunden Grundschulung hatten sie ja schon gemacht also bekamen sie gleich den A1 und haben A beschränkt nie gemacht. Dürfen jetzt natürlich auch nur 125er (11kW) fahren.

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    3 Mal editiert, zuletzt von SkyBeam ()

  • Da er bereits A1 seit 2017 hat, bin ich automatisch von A- ausgegangen, aber so stimmt das natürlich.

    "Ich glaube mich dunkel zu erinnern, dass ich schon mal irgendwo, irgendwas gesehen habe, was mich annehmen lässt das die Nummer hier in die Hose geht"


    Zitat treedz: Ja, du hast recht. :face_with_tears_of_joy:

  • Nach dem Grundkurs kann du mit dem L fahren

    Darfst rechtlich gesehen schon vor dem Grundkurs mit dem L rumfahren.

    Ich habe SERVER sein Auto beleidigt und muss darum diese Signatur tragen.

    ⬆️ Und ich stehe dazu 🫡

  • Da er bereits A1 seit 2017 hat, bin ich automatisch von A- ausgegangen, aber so stimmt das natürlich.

    Hoppla, mein Fehler. Hatte das falsch überflogen. Er hat wohl schon A1 und dann geht es wohl doch um A beschränkt (A-). Habe das in meinem Beitrag noch so rein geschrieben und lasse beides als Beschreibung so stehen falls es in Zukunft ähnliche Fragen gibt.


    Sorry für die Verwirrung.

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  • Darfst rechtlich gesehen schon vor dem Grundkurs mit dem L rumfahren.

    Sollte man sogar da man im Grundkurs nicht die ersten Schritte mit dem Motorrad lernt sondern eigentlich schon fahren können sollte. Es ist aber zu empfehlen den Grundkurs zu machne sobald man sich einigermassen sicher mit dem Motorrad von A nach B bewegen kann.

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  • Also kurz für dich dich Bergfreund:

    - Sehtest machen

    - Lernfahrausweis beantragen (A- 35kw)

    - Falls noch nicht vorhanden richtige Ausrüstung kaufen

    - Fahrschule suchen für den 3ten Teil des Grundkurses

    - Nach einiger Fahrpraxis und evtl. 2-3 Fahrstunden für praktische Prüfung anmelden

    Ich habe SERVER sein Auto beleidigt und muss darum diese Signatur tragen.

    ⬆️ Und ich stehe dazu 🫡

  • Was noch villeicht wichtig zu erwähnen ist, dass man mit dem L erst auf die Autobahn darf wenn man die 3x 4 Stunden Grundkurs hat. War zumindest früher so. Da hiess es man darf erst auf die Autobahn wenn man Prüfungsreif ist.

    Man kann ein Motorrad nicht wie eine Frau behandeln
    Ein Motorrad Braucht liebe :face_with_tongue:

  • Da hiess es man darf erst auf die Autobahn wenn man Prüfungsreif ist.

    Das ist immer noch so. Allerdings hat das nichts mit den Grundkursen zu tun. Der Begriff "Prüfungsreif" kann natürlich unterschiedlich ausgelegt werden. Nach den Grundkursen ist man ja üblicherweise noch nicht Prüfungsreif. Es wurdee auch schon erwähnt, dass Prüfungsreife erst erreicht ist wenn man zur Prüfung angemeldet ist (also einen Termin hat). Das halte ich aber für ausgemachten Blödsinn denn dann könnte man ja Autobahnfahrten erst kurz vor der Prüfung zum ersten Mal machen.


    Beim TE Bergfreund der offenbar schon den A1 und B Führerschein besitzt würde ich mir aber schwer tun eine Prüfungsreife abzusprechen selbst wenn noch einer der Grundkurse fehlen sollte.


    Irgendwo in diesem Forum gab es glaube ich mal eine Meldung wo jemand gebüsst wurde wegen diesem Paragrafen. Die Gefahr auf der Autobahn mit dem L angehalten zu werden und dann noch einen übereifrigen Polizisten zu erwischen der meint man sei nicht Prüfungsreif ist schon verschwindend gering. Vielleicht sollte man auch versuchen nicht besonders aufzufallen. Also vielleicht nicht gleich mit dem L dann wie ein gestörter zwischen den Autos durchflitzen und auf dem Pannenstreifen überholen und solche Spässe.

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