Legal Parkieren mit dem Töff

  • ich hab den alten Thread nicht mehr gefunden... womöglich mag ein Admin doch noch zusammenführen.

    Nach einer kleinen Diskussion mitm Mitarbeiter kam raus:

    Motorräder dürfen nicht der blauen Zone im Parkfeld parkiert werden.

    Art. 48a

    1 Das Signal «Parkieren mit Parkscheibe» (4.18) kennzeichnet Parkplätze, auf denen beim Parkieren eine Parkscheibe nach Anhang 3 Ziffer 1 verwendet werden muss. Diese Parkplätze können von Motorwagen, anderen mehrspurigen Motorfahrzeugen, Motorrädern mit Seitenwagen und weiteren Fahrzeugen mit ähnlichen Ausmassen benützt werden.

    Motorräder dürfen nicht auf Autoabstellflächen parkiert werden

    Art. 79 Abs.1 der Signalisationsverordnung dürfen Fahrzeuge nur auf Parkplätzen parkiert werden, die für die Fahrzeugart grössenmässig bestimmt sind.

    Ausserhalb markierter Parkfelder darf nicht parkiert werden.


    Das Trottoir darf nicht zum Parkieren missbraucht werden. Art. 41 der VRV

    Das bedeutet, in Städten gibt es nur die offiziellen Parkplätze, welche neu mit Gebühren versehen werden können.

    Die Anwendung und Umsetzung bei der Polizei ist ja recht human, hier geht wirklich erstmals drum, wo wärs legal...

  • Parkieren darfst Du auf Hauptstrassen innerorts, wenn die Durchfahrt für zwei kreuzende Motorwagen möglich bleibt, sofern weder ein Halte- noch ein Parkverbot signalisiert ist und auch keine Parkfelder angezeichnet sind. In schmalen Strassen (Nebenstrassen) darf parkiert werden, wenn die Durchfahrt anderer Fahrzeuge nicht erschwert wird (siehe VRV Art. 19).

    In Begegnungszonen darf nur parkiert werden, wo dies mit Signalen oder MArkierungen vorgesehen ist (Art. 22b Abs. 3 Signalisationsverordnung).

    Wenn das Parkieren mit dem Signal "P" (weisses P auf blauem Grund) gestattet ist, kann auf der entsprechenden Fläche parkiert werden (SSV Art. 48). Nicht parkieren darf ein Motorrad auf Flächen der blauen Zone oder auf Parkflächen gegen Gebühr (siehe auch Art. 48 Abs. 2 und 6 SSV) oder, wenn die Parkfläche für bestimmte Fahrzeugarten, die keine Motorräder sind, vorgesehen ist (wie zB Busparkplätze).

    Häufig sind aber weisse Parkflächen angezeichnet, bei denen nicht einzelne Parkfelder für Autos ausgewiesen sind. Dort kann also parkiert werden. Meines Wissens wird auch akzeptiert, wenn mindestens zwei Motorräder auf einem Parkfeld für ein Auto abgestellt werden.

  • Das Trottoir darf nicht zum Parkieren missbraucht werden. Art. 41 der VRV

    Gefährliches bzw. teures Halbwissen. Viele Töffler meinen, wenn noch 1.5m Platz ist, darf ich das Motorrad abstellen. Diese Regelung gilt eben wie Art. 41 VRV nur für das Abstellen von Fahrrädern. Hab für mein Halbwissen auch bezahlt :thinking_face:

    a.D.: Yamaha DT 125 MX :top:, Honda NSR 125 :emojiSmiley-02:, Honda CB 250G :emojiSmiley-41:, Honda VTR 1000 SP2 :emojiSmiley-15:

    i.B.: Kawasaki KLE 500 *hug*, Honda CBR 600 F :emojiSmiley-07:, Honda CRF 1000L Africa Twin :emojiSmiley-13:, Ducati Scrambler Urban Enduro :tee:

  • Auch unterscheiden, öffentliches und privates Trottoir. Die Polizei usw büssen idR auf öffentlichem Grund und auf Anzeige hin. Wer sein Moped vor ein Geschäftsgebäude mit privatem Trottoir stellt muss erstmals nichts befürchten.

    Dies meine Situation in Bern zumindest oder so ungefähr.