ich hab den alten Thread nicht mehr gefunden... womöglich mag ein Admin doch noch zusammenführen.
Nach einer kleinen Diskussion mitm Mitarbeiter kam raus:
Motorräder dürfen nicht der blauen Zone im Parkfeld parkiert werden.
Art. 48a
1 Das Signal «Parkieren mit Parkscheibe» (4.18) kennzeichnet Parkplätze, auf denen beim Parkieren eine Parkscheibe nach Anhang 3 Ziffer 1 verwendet werden muss. Diese Parkplätze können von Motorwagen, anderen mehrspurigen Motorfahrzeugen, Motorrädern mit Seitenwagen und weiteren Fahrzeugen mit ähnlichen Ausmassen benützt werden.
Motorräder dürfen nicht auf Autoabstellflächen parkiert werden
Art. 79 Abs.1 der Signalisationsverordnung dürfen Fahrzeuge nur auf Parkplätzen parkiert werden, die für die Fahrzeugart grössenmässig bestimmt sind.
Ausserhalb markierter Parkfelder darf nicht parkiert werden.
Das Trottoir darf nicht zum Parkieren missbraucht werden. Art. 41 der VRV
Das bedeutet, in Städten gibt es nur die offiziellen Parkplätze, welche neu mit Gebühren versehen werden können.
Die Anwendung und Umsetzung bei der Polizei ist ja recht human, hier geht wirklich erstmals drum, wo wärs legal...