Leistungsbeschreibung und Führerschein

  • Auf der offiziellen Seite von https://fuehrerausweise.ch/ausweiskategorien/kategorie-a/ steht Zitat:

    KATEGORIE A

    Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg.

    Meine Sportster hat im Fahrzeug Ausweis 38 kW und 0.15 kW/kg. Die Bedingung Motorleistung zu Leergewicht ist also unterschritten. Mein Töff hat also geringere Leistung als für Kat A (unbeschränkt) vorgeschrieben und ich könnte ihn mit dem Führerausweis A- (beschränkt) lenken.

    Die Krux ist das 'und', welches eigentlich bedeutet das beide Bedingungen erfüllt sein müssen. Wie seht ihr das?

  • Schau bei A- (A beschränkt):

    "Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg." -> ein A- Motorrad darf keines der beiden Normen überschreiten, sonst brauchts den A Ausweis. Da Deine 38 kw hat, darf sie nur mit einem A Ausweis gefahren werden.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Du hast es bereits gesagt. Das "und" ist hier von Bedeutung.

    In der Kategorie A- darfst du sicher nicht fahren. Ob du die Prüfung von der Kategorie A machen kannst weiss ich nicht.

    Ich kenne das Problem hautsächlich bei 125er und den alten SMCR's wo die Leistung verringert wird um das Leistungsgewicht einzuhalten.

  • Die Anforderungen an die Motorräder für die Prüfng sind weiter unten aufgeführt.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Hallo, das mit dem 'und' ist eben für mich missverständlich. Es würde bedeuten das beide Bedingungen erfüllt werden müssten. Ein 'oder' bedeutet das eine Bedingung erfüllt werden muss. Weil der Töff ja nicht die 38kW auf die Strasse bringt weil er zu schwer ist, deshalb die Leistung kW/KG 0.15 beträgt anstatt die gesetzlichen kw/KG 0.2 wäre A- Ausweis OK. Ich meine was macht die Ziffer 78 im Fahrzeug Ausweis für einen Sinn wenn sie gar nicht beachtet wird? Ist das für Euch logisch? Leider konnte ich bis jetzt den Gesetzestext nicht finden...

  • Wenn Dein Töff mehr als 35 kw hat, dann brauchst du den A-Schein. Wenn Du uns nicht glaubst, darfst du auch direkt beim Strassenverkehrsamt deiner Wahl nachfragen. Und was bei deinem Töff keinen Sinn zu machen scheint, kann bei einem anderen Motorrad sehr wohl Sinn machen.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Leider konnte ich bis jetzt den Gesetzestext nicht finden...

    Schauen wir doch einfach nach, was im rechtlich verbindlichen im Verordnungstext steht. Und ja da steht "und" aber nicht so wie Du willst.

    Art. 15 VZV

    Zitat

    2 Der Lernfahrausweis der Kategorie A wird für Motorräder, einschliesslich solche mit Seitenwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg erteilt. Diese Leistungsbeschränkung gilt nicht bei:

    a. Lernenden der beruflichen Grundbildung «Motorradmechanikerin/Motorradmechaniker EFZ», die von einem Fahrlehrer der Kategorie A ausgebildet werden;

    b. Personen, die für ihre berufliche Tätigkeit bei der Polizei auf Motorrädern ausgebildet werden;

    c. Verkehrsexperten im Rahmen ihrer Aus- und Weiterbildung.

    2bis Der Lernfahrausweis der Kategorie A ohne Leistungsbeschränkung wird Personen erteilt, die den Führerausweis der Kategorie A mit Leistungsbeschränkung seit mindestens zwei Jahren besitzen und die klaglose Fahrpraxis nach Artikel 8 Absatz 6 nachweisen können.

    alles andere macht keinen Sinn, da wie LT sagt, für die A unbeschränkt Prüfung folgendes gilt:

    Anhang 12, Bstb. G Ziff V. VZV

    Zitat

    Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW oder einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg und zwei Sitzplätzen;

    Es gibt übrigens viele schwere Brummer mit > 35 kW aber ≤ 0.2 kW/kg. Z.B. die alten 1500er Goldwing vor Euro 1 mit CH-Zulassung. Und selbst die 1800er Goldwing mit 87 kW und 405 kg Leergewicht ist nur knapp über der Grenze. Umgekehrt ist mir nur die KTM 390 Duke in den frühen Jahrgängen bekannt die ≤35 kW aber > 0.2 kW/kg hat und deswegen für A beschränkt von 32 kW auf 30 kW gedrosselt werden muss (die neueren Jahrgänge sind leicht schwerer).

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!