Ich habe beim KTM Fachmann gestern etwas übers den grossen, omnipräsenten Händler gelernt. Mein Töff wurde aus DE parallel vom Motocenter in die Schweiz importiert. Das ist ein Fakt, der mir erst einmal egal wäre wenn nicht...
Bei meinem KTM ist irgendwann mitte 2022 die Werksgarantie abgelaufen, während der Motocenter-Kaufbeleg vom Erstbesitzer per 5.2021 2 Jahre Garantie nennt. In dem Fall müsste mögliche Garantieleistung in der Zwischenzeit durch den Reseller erbracht worden sein. OK, da war nix. Die Werksgarantie ist seit der Transportfreischaltung am laufen, als der Deutsche Händler die KTM an Motocenter Winterthur geliefert hat. Irgendwann mitte 2020. Da meine garantie eh abgelaufen ist betrifft mich das so auch nicht.
Dann hat der (mein Töff) KTM eine eigene Typenscheingenehmigung (6XA5 66) welche nicht vom üblichen Generalimporteur ist sondern ebenfalls vom Motocenter ...
Wenn ich einen Auspuff kaufen wollte der auf die übliche Typengenehmigung freigegeben ist, hätte ich wirklich Pech und müsste irgendein Freigabepapier beim Motocenter zusätzlich kaufen.
Ob das den Kunden so bewusst ist? Ich habe Glück, weil ich nicht vor habe solches Zubehör zu verbauen.
Ist das so bekannt oder sind da auch andere Leute drüber gestoplpert, hatten ev. zusätzlichen Aufwand desswegen?