Fussrasten und MFK - Eintragung

  • Ich mach das mal bewusst ohne zusammenhang zu meiner KTM auf.

    ASA 4.6.4 s. Bild.

    https://asa.ch/online-bibliothek/richtlinien/

    Wenn ich das recht verstehe gehen die Fussrasten die ich mir ansehe unter A wil der Aufnahmepunkt am Moto der gleiche bleibt. Dann muss aber mit B die Typengenehmigung vorhanden sein. Ist das mit einer EU-ABE abgedeckt oder muss ich das auch noch CH-spezifisch ausgewiesen bekommen/haben?

    Als Beispiel nehme ich mal die Fussraste:
    https://www.polo-motorrad.com/de-ch/sw-motec…0381100310.html

    Ich würde hier annehmen, dass ich die Fussraste ohne Weiteres verwenden (und so 15mm tiefer "stehen") darf.

  • Ich gehe davon aus, dass die MFK das nicht mal merkt, dass eine andere Raste drauf ist.

    Ich hatte meine nie eintragen lassen (hatte immer breitere Rasten weil die KTM-Standard einfach bisschen sehr schmal ausfallen für die Enduro-Stiefel) und hatte auch nie ein Problem damit.

    Die SW-Motech Rasten sind in der Regel hochwertig (wie das gesamte Zubehör), aber die Version mit Gummi-Abdeckung braucht keiner - ich würde hier auf das setzen was die KTM-Werksafahrer auch nutzen KTM Factory Racing-fußrastenset 60103940000 - KTM-Shop24.de (ob die Komfort-Einsätze was taugen kann ich nicht sagen - ich wüsste nicht wofür die genau nützlich sind und 50 Euro für bisschen Gummi ist halt irgendwie auch schmerzhaft).

    Die Idee die Fussrasten tiefer zu legen ist meist nicht die beste, denn bei den Maschinen welche sowieso nicht die Wettbewerbs-Fahrwerke mit den ewig langen Federwegen (über 300mm bei den Sportenduros) haben, kommt der Boden dann schneller näher als man sich das wünscht. Das ist nicht nur im Gelände so (z.B. überfahren von Hindernissen oder beim Crosstraining nicht optimal angefahrene steile Bodenwellen) , da kommen auch auf der Strasse die Rasten schon mal auf der Strasse (zugegeben: mit Stollenreifen eher nicht so das Problem weil die dann vorher anzeigen das man sich gefälligst etwas zurückhalten soll, aber mit Strassenduro-Reifen hat man auch die Rasten einer Lc4 schon mal bis auf den Boden bekommen. Ist, da klappbar, kein Problem, aber jeder Zentimeter tiefer (den man denn auch noch teuer bezahlt) ist da eher schädlich denn hilfreich. Auch zu bedenken: bei tieferen Rasten muss man schauen, dass das noch passt mit Schalt- und Bremshebel, die kann man nicht bei jeder Maschine einfach anpassen).

    Wenn der Abstand Sitzbank-Rasten nicht passt, dann ist eine höhere bzw. aufgepolsterte Sitzbank in der Regel die deutlich bessere Lösung. Wer so gross ist (meist so etwa ab gut 1.80m) ist oft auch mit höheren Lenker-Risern gut bedient (oder generell anders/höher gekröpfter Lenker - was aber meist Schade ist, da KTM schon hochwertige Oversize- Magura oder Renthal Lenker verwendet). Die MFK wirft da schon mal ein Auge drauf, da ein korrekt montierter Lenker ja doch irgendwie bisschen was mit Sicherheit zu tun hat - auch hier schafft KTM mit dem Power-Parts-Angebot zulassungsfähige Abhilfe.

    Kurz: seitens Zulassung der Raste sehe ich da kein Problem - auch wenn's, wenn man es ganz genau nimmt, wohl eine Zulassung bräuchte (ich würde zumindest die ABE mitnehmen, wenn man mal zur MFK muss, die aber nur auf Verlangen vorzeigen).

  • Wenn ich das recht verstehe gehen die Fussrasten die ich mir ansehe unter A wil der Aufnahmepunkt am Moto der gleiche bleibt. Dann muss aber mit B die Typengenehmigung vorhanden sein.

    Es hat ein A in der entsprechenden Spalte und nicht etwa ein B. Also sind die Auflagen für B irrelevant.

    • A: nicht melde- und prüfpflichte Änderung
    • B: nicht melde- und prüfpflichtige Änderung, Bauteile müssen aber Typengenehmigt sein.

    Ein Änderung der Kategorie B sind z.B: die Blinker (sieh dort). Bei den Auflistung der Buchstaben unten auf der Seite handelt es sich nur um eine Zusammenfassung. Mehr Details findet man am Anfang des ASA 2b.

    Ist das mit einer EU-ABE abgedeckt

    Eine "EU-ABE" gibt es nicht. ABE ist ein Deutscher Zopf der nur in Deutschland gilt. Die Franzosen, Beligier, und Schweden lachen sich einen Schranz über die Teutonische Bürokratie. Wenn nötig kann eine Deutsche ABE von der MFK als Nachweis der höchsten Stufe anerkannt werden (Siehe Hierarchie der Dokumente). Gewisse MFK tun sich aber damit schwer, andere sind da recht entspannt.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Somit erklärt, wieso bei mir nie einer gemeckert hat (dafür sonst tausend Sachen, sogar wenn Papiere vorhanden waren) - Fussraste muss gar nicht eingetragen werden B)

  • Tobiker

    Ich muss Yam660 recht geben.

    Habe an der F650GS und der Stelvio tiefer gelegte Rasten am gleichen Aufnahmepunkt (wegen MFK).

    Die sind schon ziemlich abgehoben trotz Stollenreifen. (<-- tiefer, weil beim stehenden fahren besser) Im Nachhinein wären Riser für den Lenker besser gewesen.

    In einer Ménage à trois:

    Moto Guzzi Stelvio 1200 8V NTX & California II, BMW F650GS

    Getrennt:

    TS 50 ER RD 125 (2 Zyl.) RD 125 LC RD 250 YPVS

    VF 750 C, AN 125, AN 400 Burgmann

    Guzzi on tour

  • Ich denke auch an Riser, Sattel aufpolstern habe ich auch schon mehrfach selber gemacht. Hier geht es mir darum, zu lernen wie sich das mit Fussrasten und der Zulassung beim Amt verhält.

    Wenn schon, dann könnte man Riser/Lenkererhöhungen ebenso abklären, resp. was ist nötig um Riser legal zu verwenden.

    Klammer auf zum Riser: 4.2.2 sagt E also Eignungserklärung Bauteilehersteller. Da frage ich mich in welcher Form die vorliegen muss. Reicht es wenn der Hesreller auf der Webseite angibt, das Teil sei für meinen Töff gemacht oder brauchte es spezielle CH-Papiere?

    Einmal editiert, zuletzt von Tobiker (10. Juli 2023 14:23)

  • Lenkeraufnahmen müssen zugelassen sein (wie Lenker selber auch). Ob's jemand merkt bzw. interessiert ist ja immer eine andere Frage - aber darum geht es hier nicht.

    Kann man auch hier nachlesen: Lenkerumbau am Motorrad - Tipps und Möglichkeiten - Motparts.ch (gibt natürlich auch irgendwo ne gesetzliche Regelung, aber bei Motoparts wird es so erklärt, dass auch ich das mal verstehe O:)

  • E also Eignungserklärung Bauteilehersteller. Da frage ich mich in welcher Form die vorliegen muss. Reicht es wenn der Hesreller auf der Webseite angibt, das Teil sei für meinen Töff gemacht oder brauchte es spezielle CH-Papiere?

    Da gibt es keine spezifische Form. Aber aufgrund der Produkthaftung muss der Hersteller klar zu seinem Wort stehen und die Verantwortung übernehmen. Die meisten Erhöhungen kommen mit einer (Deutschen) ABE, womit sich das Problem gar nicht stellt. Die ist ebensogut, wenn nicht besser, wie eine Eignungserklärung des Bauteilehersteller. (siehe wiederum Hierarchie der Dokumente, jedoch die Gefahr das sich gewisse MFK querstellen. Albisgüetli ist :emojiSmiley-106: ). Was jedoch nicht akzeptiert wird, ist nur ein TÜV-Gutachten alleine, das ist Wertlos (siehe auch da Hierarchie der Dokumente)

    Hmm, sollte mal meine Erhöhungen an der Dakar verbauen.

    Dann kann ich mir ne 5$ Fussraste bei Aliexpress bestellen und darf die rumfahren?

    Kann man, es ist aber wohl nicht so Sinnvoll mit einer Fussraste aus Chinesium rumzufahren. Das selbe gilt für den Kupplungshebel, der auch nicht reguliert ist.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!