Ich mach das mal bewusst ohne zusammenhang zu meiner KTM auf.
ASA 4.6.4 s. Bild.
https://asa.ch/online-bibliothek/richtlinien/
Wenn ich das recht verstehe gehen die Fussrasten die ich mir ansehe unter A wil der Aufnahmepunkt am Moto der gleiche bleibt. Dann muss aber mit B die Typengenehmigung vorhanden sein. Ist das mit einer EU-ABE abgedeckt oder muss ich das auch noch CH-spezifisch ausgewiesen bekommen/haben?
Als Beispiel nehme ich mal die Fussraste:
https://www.polo-motorrad.com/de-ch/sw-motec…0381100310.html
Ich würde hier annehmen, dass ich die Fussraste ohne Weiteres verwenden (und so 15mm tiefer "stehen") darf.