Kennzeichen im Radkasten versenken?

  • Hey

    Ich wollte mal fragen, ob man sein Kennzeichen im Radkasten versenken darf.

    Solange ein Winkel zwischen -10° und 30° eingehalten wird und die Beleuchtung vorhanden ist, sollte es ja kein Problem sein, oder?

    Die Frage ist generell gestellt, aber ich würde das Kennzeichen bei SuMos und Sportmotorrädern versenken.

    LG

  • Das Kennzeichen muss von beiden Seiten aus einem gewissen Winkel ersichtlich sein. Kannst es nicht einfach so verstecken.

    "Motorfahrzeuge und Anhänger, die ins Ausland fahren, müssen hinten ein Landeszeichen nach Anhang 4 tragen.

    2 Kontrollschilder und Landeszeichen sind gut lesbar und möglichst senkrecht (Neigung nach oben max. 30°, nach unten max. 15°) anzubringen. Sie müssen sich in einer Höhe zwischen 0,20 m (unterer Rand) und 1,50 m (oberer Rand) befinden, wenn nicht technische oder betriebliche Gründe entgegenstehen. Das hintere Kontrollschild muss in der Längsachse des Fahrzeuges und beidseits davon innerhalb eines Winkels von 30° lesbar sein.261

    3 Kontrollschilder und Landeszeichen dürfen nicht verändert, verbogen, zerschnitten oder unleserlich gemacht werden. Es darf nur das Landeszeichen des Immatrikulationslandes angebracht sein.

    4 Zusätzliche, vom UVEK zugelassene amtliche Zeichen können, soweit erforderlich, von der Zulassungsbehörde mit Eintrag im Fahrzeugausweis bewilligt werden. Nichtamtliche Schilder oder Zeichen, die mit amtlichen verwechselt werden oder die Lesbarkeit der amtlichen Schilder beeinträchtigen könnten, sind untersagt."

    "you can't say that, it's a Ferrari!"

    Einmal editiert, zuletzt von Kaeserich (19. Mai 2023 14:02)

  • Hey

    Ich wollte mal fragen, ob man sein Kennzeichen im Radkasten versenken darf.

    Wäre (zumindest für mich) noch hilfreich, wenn du erklären würdest, was mit "Kennzeichen im Radkasten versenken" gemeint ist.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • https://www.2stroke-tuning.com/moped-forum/to…n-ja-oder-nein/ - ob das auch für die Schweiz gilt, weiss ich nicht, kann es mir aber vorstellen.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.