So ein Thema hab' ich schon in den englischen Foren gesehen, finde ich noch praktisch.
Fragen in diesem Thema:
- Kann ich beim StVA Bern die MFK bestehen, wenn der Kupplungshebel teilweise (2cm vom Ende) abgebrochen ist?
- Frage und Antwort s. Post#1
- Frage und Antwort s. Post#1
- Warum müssen Bremsbeläge immer paarweise getauscht werden?
- Frage und Antworten s. Post#3
Antwort:
die Entscheidungsfindung erst anlässlich der Fahrzeugprüfung abschliessend möglich.
Grundvoraussetzung ist:
- Das Fahren muss problemlos und sicher möglich sein und zudem muss die Bestätigung vorhanden sein, dass kein Ersatz mehr lieferbar ist.
- Das Hebelende darf zudem nicht scharfkantig sein.
Wenn alle diese vorgenannten Faktoren eingehalten sind, wird ein gekürzter Kupplungshebel akzeptiert.
Quelle:
Antwort per E-Mail vom StVA Bern. Achtung, evtl. herrscht Kantönligeist!!!