Man sollte einen Polizisten nicht zuviel glauben ... er kann dir erzählen, wie eine Polizeikontrolle abläuft und wie es weiter geht (Verzeigung, Abnahme des Führerausweises auf der Stelle), der Rest ist dann aber in den meisten Fällen nur Geschwätz.
es hat geblitzt
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marco_ -
1. April 2023 09:42 -
Erledigt
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in den meisten Fällen nur Geschwätz
und hängt von Deinem Einkommen ab
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Mit meinem Einkommen hat das nichts zu tun. Aber zu glauben, ein Polizist sei ein Jurist, sollte seinen Glauben hinterfragen.
Oder um es mit den Worten eines etwas abgeklärteren Polizisten anlässlich einer Zeugenbefragung zum Jurist des Statthalteramtes zu sagen: "Ich habe nur protokolliert, was ich gesehen und gemessen habe. Festzustellen, ob der Angeschuldigte gegen das Gesetz verstossen hat, ist ihre Aufgabe und nicht meine."
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was passieren kann, wenn die falsche Höchstgeschwindigkeit signalisiert wurde und deshalb die gefahrene Geschwindigikeit von den Behörden und der Justiz als zu hoch angesehen wird:
Mich hat es vor Jahren auf der Autobahn im Kt. Bern im Baustellenbereich mit 60 signalisiert geblitzt und ging dann 3 Monate auf Schusters Leisten! Weil 60 signalisiert war, wurde dies wie "innerorts" geahndet! Ich fahre auf der Autobahn bewusst nie schneller (.... .... .....) als die Limite zum Ausweisentzung - darum hatt's mich dann im 60er-Baustellenbereich voll gsnögglet!
zu Erinnerung:
Autostrasse != Autobahn
Autostrasse = Ausserorts
eine kurze Google Suche ergab, dass einer ?2018? deswegen bis vor Bundesgericht ging und verlor.
cheerioh
SiS, wieder auf 4x 2 Rädern, yay!
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So. Ich war an der Einvernehmung. Das lief so ab:
- Rechtsbelehrung
- Datum, Zeit und Ort der Uebertretung - "Kann sein, ich weiss es nicht mehr"
- Bild zeigen: Hochauflöslich 1x von Vorne; 1x von Hinten - Ausschnitt Gesicht - Ausschnitt Nr.-Schild: Ja, eindeutig ich!
- Noch ein paar Fragen zum weshalb? Wie fahren sie? Sind sie sich bewusst, dass es ein Vergehen ist, die erlaubte Geschwindigkeit zu übertreten?
Und jetzt geht das ganze nach Frauenfeld an die Staatsanwaltschaft Die melden sich dann wieder bei mir...
Ach ja: 82 km/h innerorts - 3 km/h Toleranz = 29 km/h Ueberschreitung (1 mehr und der Lappen wäre sofort weg).
Update:
Ich hab die Briefe von Schaffhausen und Frauenfeld erhalten:
Schaffhausen:
Einleitung eines Administrativverfahrens (10 Tage Frist mich zu äussern - mach ich nicht, bringt nix):
Vorgesehene Massnahme: Entzug des Führerausweis für 3 Monate - Abgabefrist 6 Monate ab formeller Verfügung
Frauenfeld:
45 Tagssätze zu je Fr. x.- (bedingt auf 2 Jahre) plus 1'260.- Busse & 300.- Gebühr & 66.- Untersuchungskosten
Schaffhausen wird ja auch noch Gebühren verrechnen ...
Also Jungs: haltet Euch zurück, es ist teuer und mühsam ....
D':
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Ich danke dir für den offenen Bericht, Phil.
Immerhin kannst du die Saison auswählen!
Herzliches Beileid!
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Frauenfeld:
45 Tagssätze zu je Fr. 140.- (bedingt auf 2 Jahre) plus 1'260.- Busse & 300.- Gebühr & 66.- Untersuchungskosten
Also wenn Du wieder mal ein Foto von Dir haben willst, lass es mich wissen - ich mach es wesentlich billiger.
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Mein Beileid.
Nicht vergessen, die 5 Jahre "Unterwegs ohne weitere Anzeigen" ab Ende Verfügung wenn ich mich recht erinnere.
Es soll Leute geben die sind in der Situation auf nen 250er umgestiegen, weil Permikompatibler.
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Mein Beileid.
Nicht vergessen, die 5 Jahre "Unterwegs ohne weitere Anzeigen" ab Ende Verfügung wenn ich mich recht erinnere.
Es soll Leute geben die sind in der Situation auf nen 250er umgestiegen, weil Permikompatibler.
Was genau willst du damit sagen?
- die Tagsätze sind bedingt auf 2 Jahre
- was heisst: "permikompatibler"?
- warum sollte ich auf eine 250er umsteigen? Es ist egal was du fährst, solange du dich an die Regeln (Verkehrsregeln) hältst.
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Hoi shphil
5 Jahre: Ich frag morgen nochmal auf meinem Amt nach damit ich es erklären kann.
Mit Permikompatibel meine ich ein Fahrzeug bei dem man weniger schnell als mit "Anderen" in Bereiche beschleunigt wo man den Ausweis abgeben muss.Ich hab nen Bekannten in DE, der fährt 250er weil er damit eben nicht so schnell in den Bereich reinfährt wo man von Ausweisenzug redet. Dies, nachdem er den Ausweis mehrfach abgeben musste und sich nichts mehr "erlauben" darf. Das muss nicht auf Dich zutreffen.
Ich habs gut gemeint, wenn das nerft, sags mir dann äussere ich mich nicht mehr zu Deinem "Fall".
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Habe noch nachgelesen und musste feststellen, ich hatte das mit den 5 Jahre Frist falsch verstanden und falsch wieder gegeben. Es sind NICHT bei allen Vergehen (Leicht, Mittel Schwer, Raser) 5 Jahre ausschlaggebend. 5 sind es nur wenn ein wiederholtes, schweres Vergehen inner 5 Jahren vorliegt, dann wird der Ausweis zB 6 statt 3 Monate entzogen.
Zum Vergleich, leichtes Vergehen:
Wenn man in den letzten 2 Jahren einen Entzug hatte und ein neues leichtes Vergehen begeht, wird einem mindestens für 1 Monat der Ausweis erneut entzogen.Wenn Du ein Ausweisentzug hattes und erneut ein Leichtes, Mittleres u.s.w. Vergehen (Innert 2 oder 5, 10 Jahren..) machst fällt die Straffe härter aus als ohne solche Vergehen in den letzten ... Jahren. Dieses "Massnahmen aufsummieren" (nenne ich es mal) geschieht unabhängig von Deiner bedingten Geldstraffe auf 2 Jahre. Frag mich bitte nicht, ob das in "Deinem Fall" ebenso ist, ich hatte das nur bezogen auf den Kt. Fr. (für mich) nachgelesen.
Das zugrundeliegende PDF dazu, seihe Seite 2: https://www.ocn.ch/sites/default/…ng_20220630.pdf
Ich hoffe, ich konnte meine Fehleinschätzung korrigieren ohne eine weitere Diskussion loszutreten. -
Ich würde behaupten, dass dies keine Fehleinschätzung war. Wenn der Check für 3 Monate weg ist, also grobe Widerhandlung, bist 5 Jahre auf Bewährung. War zumindest bei mir 2010 so...
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Sie hatten vor weniger als fünf Jahren einen Führerausweis-Entzug wegen einer schweren Widerhandlung gehabt. Nun haben Sie erneut eine schwere Widerhandlung begangen. Ihr Führerausweis-Entzug dauert dieses Mal mindestens ein Jahr.
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Aha...jetzt verstehe ich was ihr meint.
- Die Strafe (45 Tagsätze verdonnert vom Kanton TG) ist auf 2 Jahre bedingt - wenn ich also innert diesen 2 Jahren ein Vergehen begehe, muss ich blechen.
- Die Strafe ist 5 Jahre im Strafregister eingetragen. Das hat nichts mit Bewährung zu tun. Das heisst, wenn ich innert den nächsten 5 Jahren einen Strafregisterauszug brauche, steht die Strafe (45 Tagsätze) im Strafregister.
- Bei einem weiteren Vergehen, schaut die Staatsanwaltschaft natürlich im Strafregister nach und sieht: "Den kennen wir ja!" - das wird natürlich bei einem neuen Verfahren berücksichtigt.
- Für den Entzug ist der Kanton Schaffhausen zuständig. Ob der eingetragen wird (nehme ich ja an) - sehe ich wenn ich diese Verfügung habe (bis jetzt erst die Ankündigung).
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- Die Strafe ist 5 Jahre im Strafregister eingetragen. Das hat nichts mit Bewährung zu tun. Das heisst, wenn ich innert den nächsten 5 Jahren einen Strafregisterauszug brauche, steht die Strafe (45 Tagsätze) im Strafregister.
- Bei einem weiteren Vergehen, schaut die Staatsanwaltschaft natürlich im Strafregister nach und sieht: "Den kennen wir ja!" - das wird natürlich bei einem neuen Verfahren berücksichtigt.
Sie hatten vor weniger als fünf Jahren einen Führerausweis-Entzug wegen einer schweren Widerhandlung gehabt. Nun haben Sie erneut eine schwere Widerhandlung begangen. Ihr Führerausweis-Entzug dauert dieses Mal mindestens ein Jahr.
Jaaa, man könnte es aber auch Bewährung nennen. Ab min 3:47
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