Legalität

  • Hallo zusammen,

    gerne würde ich eine Frage bezüglich der Legalität von Auspuffen in den Raum werfen. Ich bin momentan auf der Suche nach einem neuen Auspuff für mein Motorrad, also einer, der etwas besser klingt. Nun habe ich oft gelesen, dass Auspuffe ohne CH-Beiblatt nicht legal sind. Auf der anderen Seite habe ich oft gelesen, dass aber bei Kontrollen sehr häufig eine EU-Zulassung toleriert wird. Hat jemand von euch damit vielleicht Erfahrung gemacht und kann mir sagen wie das so ist? Ich gehe jetzt mal davon aus, dass eine EU-Zulassung wohl eher toleriert wird wenn der Grenzwert der Lautstärke nicht überschritten wird. Ist das so? Und in dem Zusammenhang gleich noch: Wie viel DB über der Herstellerangabe darf ein Motorrad überhaupt sein, und wo liegt die Messtoleranz?

    Vielen Dank schon jetzt für eure Antworten!

    LG Nils

  • Lies Dich mal durch die Richtlinie ASA 2b, insbesondere die Ziff. 4.8.4 https://www.google.ch/url?sa=t&rct=j…Qf0PCocjm17AHrd

    Entweder ist der Auspuff in der Typengenehmigung enthalten (in der Regel nur Originalauspuff) oder Du erhälst vom Händler resp. Importeur des Auspuffes eine Bestätigung, dass der Auspuff für Dein Motorrad genehmigt ist (siehe dazu insbeondere Ziff. 4.8.4.1 lit b und c in Zusammenhang mit Ziff. 4.8.4.2 der ASA 2b).

    Betreffend Geräusch verweise ich auf Ziff. 4.8.1 der ASA 2b, dort steht:

    Änderungen, die das Abgas- und Geräuschverhalten beeinflussen können, erfordern den Nachweis, dass die bei der ersten Inverkehrsetzung geltenden Abgas- und Geräuschvorschriften weiterhin eingehalten sind.

    Oder mit anderen Worten, der neue Auspuff darf nicht lauter sein als der Originale.

  • Änderungen, die das Abgas- und Geräuschverhalten beeinflussen können, erfordern den Nachweis, dass die bei der ersten Inverkehrsetzung geltenden Abgas- und Geräuschvorschriften weiterhin eingehalten sind.

    Oder mit anderen Worten, der neue Auspuff darf nicht lauter sein als der Originale.

    Das interpretiere ich anders. Wenn bei der ersten Inverkehrsetzung 10db spatzig waren, darf der Töff 10 db lauter sein, solang er noch die Vorschriften einhält.

  • Das interpretiere ich anders.

    Deine Interpretation kann richtig sein, muss aber nicht. Wesentlich ist da der Eintrag in der Typengenehmigung. Wenn dort kein Wert hinterlegt ist, dann gilt der Wert gemäss Gesetz resp. Verordnung des Zeitpunktes der ersten Inverkehrsetzung.

    In diesem Sinne war meine Antwort etwas kurz gegriffen, aber in der Regel wurde der Grenzwert ja auch von Hause aus oft ausgereizt O:)

  • Lärmfahrverbot in Österreich: Auch legale Serien-Motorräder sind betroffen
    Seit 10. Juni gilt in Tirol auf einigen Strecken ein Fahrverbot für Motorräder mit einem Standgeräusch über 95 dB(A). MOTORRAD hat bei den Herstellern…
    www.motorradonline.de

    Einfach mal nur so in welche Richtung es geht, weil halt viele einfach (zu) laut unterwegs sind.

    Auch im Forum nachzulesen: selbst bei Töpfen mit Beiblatt kann man Bussen bekommen - wenn bei einer Messung die Toleranten überschritten werden (falls es solche denn eben gibt). Da viele Hersteller die Tüten arg an der Zulassungsgrene bauen, ist halt jedes bisschen mehr zu viel - und da viele Anlagen mit dem Alter einfach einen Hauch lauter werden, kann man dann eben drüber sein (theoretisch auch bei Originalanlagen - aber da haben viele Hersteller eben vorgesorgt mit wenigstens bisschen Spielraum).

    Selbst Tester bemängeln die teilweise viel zu hohen Lautstärken bei Neuzulasszngen https://www.google.com/amp/s/www.spee…-gefordert.html - damit macht man keinem Tourenfahrer eine Freude (siehe den ganz oben verlinkten Beitrag).

    Hat zwar nicht direkt mit der Frage zu tun, sollte aber zumindest zu denken geben, wenn man sich mit Zubehörteilen beschäftigt. Beim Touren möchte man es ja geniessen und nicht wegen allfälligen Kontrollen in Dauerstress verfallen - da ist leiser und so unauffällig wie möglich die beste Lösung - und zudem eben auch noch die preiswerteste :grinning_face_with_smiling_eyes:

  • Es geht nicht nur um die Lautstärke, sondern mehr um die Menge der Motorräder.

    Die Menge kann aber nicht so einfach begrenzt werden😉😉

    Nicht so einfach aber nicht unmöglich - in einzelnen Regionen haben sie ein Ticketsystem eingeführt. Da musst Du dich per Internet anmelden, damit sie dich an dem Tag auf der Strecke sicher fahren lassen. Wenn das Kontingent ausgeschöpft ist, ist fertig fahren. Der Unterschied zur reinen Lärmgrenze ist, soweit ich das sehen konnte, dass auch die Autos und Wohnmobile davon betroffen sind. Und ich nehme an, die Einheimischen haben eine Sonderregel.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.