Wie genau sind diese zwei Jahre zu verstehen, bis man den A (unbeschränkt) angehen kann?
Laufen die zwei Jahre mit 35KW beschränkt ab Lernfahrausweis oder erst ab bestandener Prüfung A1 beschränkt?
Ich habe bisher immer nur die folgende Info gefunden, aber dem kann man nicht entnehmen, ob die zwei Jahre erst ab Prüfung oder erhalte vom Lernfahrausweis laufen.
ZitatFür Bewerber, welche die Kat. A35KW nach dem 01.01.2021 erworben haben: Nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis, kann der Lernfahrausweis für die Kat. A unbeschränkt beantragt werden.