35kw Drosselung doch mehr als 70kw original: Aktuelle Lage

  • Hallo zusammen

    Mit einem baldigem neuen Jahr fängt bald eine neue Saison an und in dieser Saison wird es für mich Zeit, dass ich mich von meiner 125er verabschiede und mich auf eine gedrosselte Maschine setze. Mein Traumbike wäre derzeit eine MT 09, die Vorgängerversion etwa z.B. vom Jahrgang 2015, da mir die Neue nicht so gefällt. Das Ding ist, dass ich gehört habe, dass man in der Schweiz auch ein Bike mit doppelter Leistung drosseln darf, wenn das Baujahr oder der Import vor 2018 passierte, sowie dass man das dann auch im Ausland fahren darf.

    Meine Frage jetzt: Wenn ich in ein paar Monaten den Führerschein mache, darf ich trotzdem z.B. eine 2015 Maschine, die original mehr als 70kw hat gedrosselt fahren, oder müsste der Führerschein ebenfalls vor einem gewissenem Zeitraum erstellt worden sein?

    Ausserdem, wie sieht es aus mit dem "ins Ausland fahren" aus? Die anderen Foren die ich bis jetzt gesehen habe, waren teilweise etwas alt und deswegen will ich zur Sicherheit noch ein Update.

    Noch eine Frage die ich habe ist: Drosseln Händler noch alte Maschinen mit mehr als 70kw, etwa meine evtl. zukünftige MT 09 eines älteren Jahrganges?

  • Den Führerschein macht man in Deutschland. Bei uns in der Schweiz mach man den Führerausweis. Anders als beim A2 Führerschein, gibt es beim A (35kW) Führerausweis keine weitere Auflagen, ausser dass das Motorrad maximal 35 kW und maximal 0.2 kW/kg haben darf Art. 15 VZV.


    Mindestens in Deutschland hast Du die Fahrberechtigung so wie Du sie nach Schweizer Vorschriften hast. §29 Abs. 1 FeV


    Die Frage mit dem Drosseln besprichst Du am besten mit einem Yamaha Händler. Der kann dich dann auch gleich über die Kosten informieren.


    Wichtig:

    Nur die MT-09A RN43, Typengenehmigungsnummer 6YA704 (Gedrosselt 6YA729) kann auf 35 kW gedrosselt werden. Andere MT-09 können entweder gar nicht oder dann nur auf 25 kW gedrosselt werden.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Oder Schweiz-Italienisch "Permesso di Condurre" !?! Da dachte ich äääh was ist das?!? :grinning_squinting_face: aaahh auf Italienisch "La Patente" :grinning_squinting_face:


    Schweizer-Führerausweise werden in der EU sowie EU Führerscheine in der Schweiz annerkannt werden. Man darf nicht länger als 6 Monate(Non Stop) in der EU mit ausländische Führerscheine fahren. Die Schweiz dagegen 1 Jahr darf man mit ausländische Führerschein fahren.

    Das Gilt auch für Italienische Führerschein max 6 Monate darf man in Deutschland Fahren, das gegenteil auch Deutsche in Italien. Die Führerschein-Klassen die in CH eingetragen werden haben auch Gültigkeit in der EU.

  • Oder Schweiz-Italienisch "Permesso di Condurre" !?! Da dachte ich äääh was ist das?!? :grinning_squinting_face: aaahh auf Italienisch "La Patente" :grinning_squinting_face:


    Schweizer-Führerausweise werden in der EU sowie EU Führerscheine in der Schweiz annerkannt werden. Man darf nicht länger als 6 Monate(Non Stop) in der EU mit ausländische Führerscheine fahren. Die Schweiz dagegen 1 Jahr darf man mit ausländische Führerschein fahren.

    Das Gilt auch für Italienische Führerschein max 6 Monate darf man in Deutschland Fahren, das gegenteil auch Deutsche in Italien. Die Führerschein-Klassen die in CH eingetragen werden haben auch Gültigkeit in der EU.

    Das heisst also ich darf in Italien, Deutschland, Österreich, Frankreich usw. fahren, solange das nicht 6 Monante nonstop sind und es ist egal wenn meine Maschine davor mehr als 70kw beim drosseln hatte. Gut das klärt die Frage eigentlich perfekt. :grinning_squinting_face:

  • Vielleicht brauchst du noch etwas an zusätzlicher Ausrüstung (https://www.tcs.ch/de/camping-…/motorrad-ausruestung.php) und es gibt an gewissen Orten Einschränkungen betreffend Lärm (zB. Oesterreich), Streckenfahrverbote und ev. übellaunige Polizisten.


    Habe ich in Frankreich live erlebt: übellauniger Dorftschugger, ähh Gendarme, der mich mit dem R5 (oder sowas) versucht hat zu verfolgen - mein Töff war auf Grund eines Auspuffbruchs etwas lauter als üblich. Ich wäre ihm problemlos davongefahren, wenn da nicht die beiden Moto-Gendarmen der Police Nationale gewesen wären. Die haben es dem Dorf-Gendarmen gezeigt "C'est une Route Nationale, c'est notre chause!" und mich mit guten Wüschen weitergeschickt - ich bekam ehrlich Angst, ich müsse gleich die Explosion eines Dorf-Gendarmen erleben. Er hat gekocht und das Ventil war verstopft.

  • Es muss auf den Führerschein die Entsprechende-Klasse eigetragen sein wenn bei dir A2 eingetragen ist darfst du bis max 35KW fahren... Fährst du ohne Fahrerlaubnis wird das motorrad beschlagnahmt und eine strafe von nicht weniger als 3500€ droht...

  • Es muss auf den Führerschein die Entsprechende-Klasse eigetragen sein wenn bei dir A2 eingetragen ist darfst du bis max 35KW fahren... Fährst du ohne Fahrerlaubnis wird das motorrad beschlagnahmt und eine strafe von nicht weniger als 3500€ droht...

    Jaja das halte ich schon ein haha. Werde dann bald 18, will mir dann eben den Führerausweis holen und dann die Prüfung bestehen. Da will ich eine MT09 RN43 auf 35kw drosseln und dann sobald alles gemacht wurde mal nach Frankreich und Deutschland.