Hi,
Seit einigen Tagen muss ich mich mit dem leidigen Thema befassen --> Bremshebel, Abnahme/Eintragung, ABE
Beim Internet durchforschen ergibt das eine reine Verwirrung ohne wirklichen einheitlichen funktionierenden Lösungsweg.
Anfang Woche erhielt ich einen Brief vom Strassenverkehrsamt für die periodische Fahrzeugprüfung, Ende Oktober
Da ich schon seit März auf die Aufforderung gewartet hatte, um die Eintragung des Bremshebels zu kombinieren, habe ich gleich ein Mail an das Strassenverkehrsamt in Bern gemacht. Mit der Anfrage um beide Sachen kombinieren zu können.
Zur Anfrage habe ich gleich die ABE beigefügt, welche zu den Bremshebeln (wie auch Kupplungshebeln) verfügbar ist. (Lege diese auch hierbei)
Da schon im Vorfeld im Freundeskreis verschiedene Meinungen zu diesem Thema vorhanden sind.
Die Produkte hatte ich bei MOTEA in Deutschland bezogen.
Vom Strassenverkehrsamt erhielt ich folgende Antwort:
"Guten Tag
Die ABE reicht für eine Prüfung des Bremshebels leider nicht aus.
Gemäss ASA Richtlinie 2b muss für diese Prüfung eine Bauteileherstellergarantie beigebracht werden.
Wenn der Hersteller diese ABE stempelt und der Unterzeichnungsberechtigte diese siegniert, kann man diese akzeptieren.
Sie müssen sich mit einem Importeur dieser Bauteile in der Schweiz Kontakt aufnehmen, um diese Herstellergarantie zu erhalten.
Ich sende Ihnen den Link zu der ASA Richtlinie zu, dann könne Sie sich selber in dieser Informieren.
Abändern und Umbauen von Motorrädern (asa.ch)"
Anschliessend kontaktierte ich direkt MOTEA. Da ich die Teile auch direkt beim Hersteller in Deutschland bezogen habe. Diese haben auch keine Zweigstelle in der Schweiz oder einen Importeur.
Von denen erhalte ich folgende Antwort:
"Hallo,
für das angefragte Modell gibt es leider nicht die Möglichkeit eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu liefern.
Um die Vorraussetzungen für einen legalen Betrieb in der Schweiz bzw. Ihrem Kanton zu prüfen, empfehlen wir Ihnen das für Sie zuständige Strassenverkehrsamt zu kontaktieren. Bitte berücksichtigen Sie eventuelle Kosten vor der Bestellung.
Hier gelangen Sie zu Ihrem Strassenverkehrsamt in der Schweiz: https://www.strassenverkehrsaemter.ch/
Da wir selbst nicht als Impoteur in der Schweiz vetreten sind, können wir Ihnen keine grundsätzlich gültige Bescheinigung zur Verfügung stellen. Die mitgelieferte ABE ist nur innerhalb Deutschland gültig.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!"
Durch das Suchen im Internet bin ich auf verschiedene Forumsbeiträge hier auf dem Forum gestossen. Da einige schon einige Jahre her sind, würde mich interessieren ob es hierzu neuere Informationen oder Erkenntnisse gibt diesbezüglich.
Oder jemand mit dem Strassenverkehrsamt in Bern genauere aktuelle Erfahrungen zum Vorgehen hat.
Da die Meinungen und Erfahrungen doch komplett auseinander gehen. Auch direkt in Verbindung mit dem Strassenverkehrsamt in Bern.
Für Infos & Hilfe bedanke ich mich schon mal.