Dritter Lernfahrgesuch

  • Grüezi mittenand

    Ich brauche eure Hilfe.

    Ich habe mich vorher für den Lernausweiss kat A 35kw angemeldet und konnte leider kein Töff kaufen. Nach Ablauf des Ausweises habe ich den Lernausweis einmal verlängert aber leider hatte ich mehrere Schwierigkeiten. Ich habe mich noch einmal für einen Führerschein angemeldet und wurde es leider abgelehnt. Strassenverkehrsamt hat mir einen Brief geschickt und schreibt, dass ich entweder nach2 Jahre Wartefrist oder muss ich Verkehrspsychologisches Gutachten haben.


    Ich weiss, dass es mein Fehler ist aber ich habe keinen Kurs besucht und auch keine Prüfung gemacht. Gibt es in diesem Fall eine Ausnahme?


    Falls ich das Verkehrspsychologisches Gutachten haben, kann ich der dritte Lernausweis erhalten?


    Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen, Erfahrungen und Hilfe 🙏

  • Falls ich das Verkehrspsychologisches Gutachten haben, kann ich der dritte Lernausweis erhalten?

    Nehme ich jetzt mal an, wenn dir das STVA das so mitgeteilt hat.


    keinen Kurs besucht und auch keine Prüfung gemacht. Gibt es in diesem Fall eine Ausnahme?

    Das spielt meines Wissens nach keine Rolle. Wirstt wohl nicht um die 2 Jahre oder das Gutachten herumkommen.

    Ich habe SERVER sein Auto beleidigt und muss darum diese Signatur tragen.

    ⬆️ Und ich stehe dazu 🫡

  • Meines Wissens gibt es keine Ausnahme. Mit verkehspsychologischem Gutachten zu deinen Gunsten solltest du einen Lernfahrausweis erhalten. Allerdings würde ich dann die Prüfung so ansetzen, dass du einen allfälligen zweiten (oder 3.) Versuch noch mit dem 3. Lernfahrausweis machen kannst.


    Lernfahrausweis
    Der Lernfahrausweis wird nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters zugestellt.
    www.zh.ch

    Praktische Fahrprüfung
    Sobald Sie prüfungsbereit sind, kann Sie Ihre Fahrschule zur praktischen Führerprüfung anmelden.
    www.zh.ch

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Ausnahmen sind mir keine bekannt, also entweder warten oder Gutachten einholen. Wenn Du das Gutachten einholst, dann achte darauf, dass Du dann den Lernfahrausweis nicht im Spätherbst oder Winter bekommst, Du musst ja den Grundkurs innert 4 Monaten absolvieren, ansonsten der Lernfahrausweis abläuft und Du wieder einen neuen L bestellen müsstest.

    Einen Töff hast Du inzwischen? Zumindest gemäss Deiner PRofilangabe scheint es so. Ansonsten schau mal, dass Du dann einen Töff hast, wenn der L kommt.

  • Warum braucht man denn in so einem Fall überhaupt ein verkehrspsychologisches Gutachten?

    Nur weil man den Lernfahrausweis beantragt, aber den Grundkurs nicht besucht hat?

    Ich dachte immer, der "Idiotentest" sei etwas für diejenigen, die sich mehrfach schwere

    Vergehen im Strassenverkehr erlaubt haben und den Führerausweis wieder haben wollen.

    Die erste Million ist immer die schwerste. Deswegen habe ich gleich mit der zweiten angefangen.


    Aktuell: Africa Twin 2017 DCT

    Ex: CBF 600 S, 2011

  • Warum braucht man denn in so einem Fall überhaupt ein verkehrspsychologisches Gutachten?

    Nur weil man den Lernfahrausweis beantragt, aber den Grundkurs nicht besucht hat?

    was wäre dein Gegenvorschlag?

    Die Leute Jahrzehnte lang mit 10 Lernfahrausweisen nacheinander fahren lassen?

    Für den, der diese Zeitlimiten bewusst auslotet und es dann verpeilt, soll es ja etwas „weh“ tun, und für diejenige, die es tatsächlich nicht auf die Reihe kriegen, die Pflichten innerhalb der Fristen zu erfüllen, ist das Gutachten genau das richtige, um zu beweisen, dass sie grundsätzlich ebfn doch in der Lage dazu wären sich verantwortungsvoll im Verkehr zu bewegen.

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

  • Warum braucht man denn in so einem Fall überhaupt ein verkehrspsychologisches Gutachten?

    Nur weil man den Lernfahrausweis beantragt, aber den Grundkurs nicht besucht hat?

    was wäre dein Gegenvorschlag?

    Die Leute Jahrzehnte lang mit 10 Lernfahrausweisen nacheinander fahren lassen?

    Für den, der diese Zeitlimiten bewusst auslotet und es dann verpeilt, soll es ja etwas „weh“ tun, und für diejenige, die es tatsächlich nicht auf die Reihe kriegen, die Pflichten innerhalb der Fristen zu erfüllen, ist das Gutachten genau das richtige, um zu beweisen, dass sie grundsätzlich ebfn doch in der Lage dazu wären sich verantwortungsvoll im Verkehr zu bewegen.

    Zumindest für den Kanton St. Gallen sprechend kann ich bestätigen, dass auch aus medizinischen Gründen der Lernfahrausweis nicht verlängert wird; prinzipiell nicht schlimm, man hat ja Zwei Anläufe oder eben cooldown-Frist. Aber ein Verlängern um den Zeitraum, den man medizinisch bedingt nicht fahren konnte, wäre fair. Also schon so, mit Lernfahrausweis abgeben und es wird dann ein neuer, der noch als gleicher Versuch gilt, ab dem Tag wo es medizinisch wieder verantwortbar ist, ausgestellt.


    So würd ich es doch begrüssen. Aber naja, das ist ja nicht des OT sein Problem gewesen.