Zweitmotorrad für Gäste

  • Moinsen!

    Nach langer Zeit (mit Kantons- und Jobwechsel :D) freue ich mich auf die neue Saison — mit neuer Maschine, da ich ganz langsam meine "Stützräder" ablege.

    Jetzt fällt in dem Prozess meine dann doch recht gut gepflegte BMW hinten ab. Klar, mit Wechselnummer in' Keller und zum Pässeschrubben rausholen ist das Mindeste. Aber dann kam mir ein hirnrissiger Einfall: Kann ich nicht Tageskennzeichen (zu rd. 60 CHF/Tag) nutzen, um die BMW an Gäste zu verleihen? Allerdings ist die Maschine ja dann schon auf eine Nummer eingelöst. Hier geht's um nichts gewerbsmässiges, sondern nur um gemeinsame Touren mit Freunden aus dem grossen Kanton.

    In Wahrheit will ich einfach nicht glauben, dass ich die 100 CHF Steuern + 200 CHF Versicherung für die zweite Nummer pauschal zahlen muss, um eine Eventualität abzudecken. Dazu kommt dann noch eine Regressmöglichkeit meiner Versicherung gegenüber dem (Gast-)Fahrer? Gibt's da keine Lücke, dass ich nicht beim Vermieter viel Geld lasse, während 'ne Maschine im Keller steht?

  • Bei den Voraussetzungen, um ein Tagesschild zu bekommen, steht nichts, dass es sich um einen uneingelösten Töff handeln muss. Für Zürich: https://www.zh.ch/de/mobilitaet/…ldbeziehen.html und das passende Formular: https://www.zh.ch/content/dam/zh…3TAAW202008.pdf Aber um ganz sicher gehen, bleibt Dir wohl nichts anderes übrig, als sich beim zuständigen Strassenverkehrsamt schlau zu machen.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • kannst die nummer beim stva deponieren, wenn du sie länger nicht brauchst.

    Geht wohl bei einem Wechselschild nicht ...

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Hier gibts diese Beamten auch, aber eigentlich sollte sie auskunftsfreudig sein.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Das STVA BS sagt: Ja, das zweite Motorrad kann kurzfristig (max. 4 Tage) mit einem Tagesschild eingelöst werden. Allerdings muss die einlösende Person in der Schweiz wohnhaft und schriftenpolizeilich gemeldet sein.