Moinsen!
Nach langer Zeit (mit Kantons- und Jobwechsel :D) freue ich mich auf die neue Saison — mit neuer Maschine, da ich ganz langsam meine "Stützräder" ablege.
Jetzt fällt in dem Prozess meine dann doch recht gut gepflegte BMW hinten ab. Klar, mit Wechselnummer in' Keller und zum Pässeschrubben rausholen ist das Mindeste. Aber dann kam mir ein hirnrissiger Einfall: Kann ich nicht Tageskennzeichen (zu rd. 60 CHF/Tag) nutzen, um die BMW an Gäste zu verleihen? Allerdings ist die Maschine ja dann schon auf eine Nummer eingelöst. Hier geht's um nichts gewerbsmässiges, sondern nur um gemeinsame Touren mit Freunden aus dem grossen Kanton.
In Wahrheit will ich einfach nicht glauben, dass ich die 100 CHF Steuern + 200 CHF Versicherung für die zweite Nummer pauschal zahlen muss, um eine Eventualität abzudecken. Dazu kommt dann noch eine Regressmöglichkeit meiner Versicherung gegenüber dem (Gast-)Fahrer? Gibt's da keine Lücke, dass ich nicht beim Vermieter viel Geld lasse, während 'ne Maschine im Keller steht?