Töff Verkauf: Wie ist das Vorgehen?

  • Hoi Zusammen
    Sorry falls es bereits so einen Thread gab. (Falls ja, bitte verlinken). Ich habe keinen solchen gefunden. ^^'

    Ich verkaufe derzeit meinen Töff um auf eine andere Maschine umzusteigen. :grinning_face_with_smiling_eyes:

    Ich wollte nun fragen, ob das Vorgehen so korrekt ist:

    Mein Töff ist noch eingelöst und unter meinem Namen versichert.

    1. Interessent kommt, besichtigt Motorrad

    2. Interessent macht Probefahrt (Was muss ich da beachten? Haftung für Schäden/Unfall? Faustpfand gegen Diebstahl?)

    3. Kaufvertrag wird abgeschlossen

    4. Evtl.: Käufer zahlt per Ebanking für das Motorrad

    5.* Ich gehe zum STVA und melde das Motorrad ab (könnte ich allfällig mein Nummernschild "behalten"? bzw. auf neues Motorrad übertragen?)

    6. Ich gehe zur Versicherung und künde den Versicherungsvertrag

    7. Übergabe des Motorrads, Schlüssel, Fahrzeugausweis. Zahlung in Bar, falls keine vorherige Zahlung per Ebanking.

    *Oder melde ich hier das Motorrad nicht ab sondern auf den Namen des Käufers um? *think*

    Stimmt das so?

    Sorry für diese Anfängerfrage. Ich verkaufe das erste Mal in meinem Leben ein Fahrzeug ^^.

    Edit: Kann ich allfällig auch jetzt ganz am Anfang das Motorrad abmelden und den Versicherungsvertrag kündigen?
    Wie würde es dann mit einer Probefahrt aussehen? Die ginge dann eigentlich nicht mehr, oder?

    Danke und
    LG
    Richard

  • Ohne Einlösung, keine Probefahrt.

    Als ich meine Speedy von Privat gekauft habe, an einem Samstag, fuhr ich mit der Nummer des alten Halters nach Hause, am Montag dann habe ich sie umgelöst, heisst damit zum STVA, alte Nummer abgegeben, neue (meine) erhalten. Setzt natürlich ein gewisses Vertrauen voraus. Hoffe das war hilfreich!

  • behalte auf jeden fall mindestens den fahrzeugausweis, bis du die zahlung erhalten hast. dann bringst oder schickst du ihn selber ans stva zur annullierung und übergibst den abgestempelten ausweis dem käufer, der sich dann selber um versicherung und einlösung kümmert.

    im aargau kannst du das nummernschild beim stva deponieren und innerhalb eines jahres auf ein neues motorrad übertragen.

  • Mein Töff ist noch eingelöst und unter meinem Namen versichert.

    1. Interessent kommt, besichtigt Motorrad

    2. Interessent macht Probefahrt (Was muss ich da beachten? Haftung für Schäden/Unfall? Faustpfand gegen Diebstahl?)

    Soweit schonmal korrekt. Falls das Motorrad nicht mehr eingelöst ist, ist eine Probefahrt nicht ohne weiteres möglich. Also die Probefahrt muss entweder mit deinem Nummernschild erfolgen, oder der Käufer muss ein "Garagistenschild" mitbringen, mit welchem er das Fahrzeug bewegen könnte.

    Für die Probefahrt solltest du, insofern du den Kaufinteressenten nicht kennst / vertraust, sicherlich einen Vertrag für die Probefahrt ausfüllen (zB ADAC - Probefahrt).
    Kopiere (/Fotografiere) dir vor der Probefahrt sicherheitshalber den Führerausweis und eine Identitätsbestätigung (Pass / ID) und kontrolliere, ob der Kaufinteressent über die
    notwendige Fahrerlaubnis für das Fahrzeug verfügt. Mach mit dem Interessenten einen genauen Zeit- und Kilometerrahmen ab und lass dir eine gewisse Sicherheit geben (zB soll der Käufer den Kaufpreis in Bar mitbringen und bei dir hinterlegen, falls er mit dem Auto kommt, kann er dieses bei dir in die Garage stellen, etc.).

    Bezüglich eines Schadenfalles kommt es auf deine Versicherung und die Versicherung des Andern an. Hast du eine Vollkasko, welche den Schaden sowieso übernimmt, dann kannst du im Vertrag festlegen, dass bei einem Schaden der Selbstbehalt / Bonusstufenverlust vom Andern übernommen werden muss. Evtl. hat er aber auch eine Privathaftpflichversicherung, welche Schäden an fremden Fahrzeugen abdeckt.

    3. Kaufvertrag wird abgeschlossen

    4. Evtl.: Käufer zahlt per Ebanking für das Motorrad

    5.* Ich gehe zum STVA und melde das Motorrad ab (könnte ich allfällig mein Nummernschild "behalten"? bzw. auf neues Motorrad übertragen?)

    6. Ich gehe zur Versicherung und künde den Versicherungsvertrag

    7. Übergabe des Motorrads, Schlüssel, Fahrzeugausweis. Zahlung in Bar, falls keine vorherige Zahlung per Ebanking.

    Der Ablauf stimmt grundsätzlich. Hast du den Kaufvertrag einmal abgeschlossen, musst du das Motorrad beim STVA abmelden gehen. Deine Nummer wird meines Wissens nach in der ganzen Schweiz 12 Monate lange hinterlegt und kann von dir in dieser Zeit auf ein neues Fahrzeug eingelöst oder auch verkauft (falls es eine spezielle Nummer ist) werden.

    Theoretisch kannst du das Motorrad direkt dem Käufer mitgeben und er erledigt die Ummeldung und gibt deine Nummer zurück. Allerdings setzt dies ein gewisses Vertrauen in den Käufer voraus. Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, musst du dies selbst erledigen. Ich habe es einmal so erledigt, dass wir am Morgen die Probefahrt hatten, der Käufer anschliessend den Vertrag unterschrieben hat. Anschliessend sind wir gerade gemeinsam zum Amt gefahren, ich hab die Nummer abgegeben und wir haben die Ummeldung "gemeinsam" erledigt. Kommt halt auch auf den Wochentag / Uhrzeit / Termine und die Entfernung zum Amt an.

    Alternativ kannst du, wie bereits beschrieben, einen neuen Termin für die Übergabe des Fahrzeuges ausmachen.

    Den Versicherungsvertrag musst du grundsätzlich nicht gesondert kündigen. Sobald du die Nummer hinterlegst und den Fahrzeugausweis annullierst, bekommt die Versicherung eine Mitteilung. Bei mir hatte ich einen Tag später einen Brief von der Versicherung zuhause, ob ich den Vertrag kündigen wolle oder auf ein neues Fahrzeug umschreiben. Sicherheitshalber kannst du jedoch der Versicherung kurz Bescheid geben.


    Sorry für diese Anfängerfrage. Ich verkaufe das erste Mal in meinem Leben ein Fahrzeug ^^.

    Für das ist ein Forum doch da, damit man sich gegenseitig helfen kann =)

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • Wenn der potentielle Käufer einen Unfall baut, zahlt die Haftpflichtversicherung - die je nach Verschulden auf den Fahrer regressiert. Den Eigenschaden muss bei Eigenverschulden der Käufer übernehmen, bei Fremdverschulden die gegnerische Haftpflichtversicherung oder der Unfallverursacher selber, wenn er nicht versichert ist. Ob er das kann und will, ist eine andere Frage.

    Wichtig: lass Dir den Führerausweis zeigen. Wenn er keinen besitzt, darf er nicht Fahren und wenn was passiert, regressiert deine Haftpflichtversicherung auf Dich. Zudem wäre es strafbar.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Danke vielmals für die ausführliche Antwort, phunder !

    Ich denke, dass ich das mit dem Nummer abgeben lieber selbst mache. Schliesslich ist es nicht weit von mir bis zum StVA (15-20min Fahrt).

  • Wenn der potentielle Käufer einen Unfall baut, zahlt die Haftpflichtversicherung - die je nach Verschulden auf den Fahrer regressiert. Den Eigenschaden muss bei Eigenverschulden der Käufer übernehmen, bei Fremdverschulden die gegnerische Haftpflichtversicherung oder der Unfallverursacher selber, wenn er nicht versichert ist. Ob er das kann und will, ist eine andere Frage.

    Wichtig: lass Dir den Führerausweis zeigen. Wenn er keinen besitzt, darf er nicht Fahren und wenn was passiert, regressiert deine Haftpflichtversicherung auf Dich. Zudem wäre es strafbar.

    OK, Danke Langtourer .
    Wenn du von Haftpflichtversicherung sprichst, dann meinst du die obligatorische Motorhaftpflichtversicherung (von mir), richtig?

  • Ich denke, dass ich das mit dem Nummer abgeben lieber selbst mache. Schliesslich ist es nicht weit von mir bis zum StVA (15-20min Fahrt).

    Sicherlich keine schlechte Idee, wenn die Distanz so kurz ist. Dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

    Wenn du von Haftpflichtversicherung sprichst, dann meinst du die obligatorische Motorhaftpflichtversicherung (von mir), richtig?

    Hier noch eine Website mit Tipps zum Schadenfall bei der Probefahrt: Unfall bei Probefahrt / Wer bezahlt den Schaden?

    Rein theoretisch könntest du auch in der Probefahrts-Vereinbarung schreiben, dass bei einem Schaden der Kaufinteressent
    das Fahrzeug zum von dir aufgerufenen Preis zu kaufen hat, ganz entsprechend der amerikanischen Aussage: "You Break It, You Buy It!"

    Bezüglich der Versicherungsfrage noch eine wichtige Bemerkung:
    Bei vielen Privathaftpflichtversicherungen ist das führen von fremden Fahrzeugen ausgeschlossen und muss explizit mit einer Zusatzabdeckung mitabgeschlossen werden.
    Wenn der Kaufinteressent also einfach sagt, er hätte ja eine Privathaftpflichtversicherung, so ist das noch kein Garant, dass diese auch tatsächlich bezahlt.

    Sicherheitshalber würde ich an deiner Stelle auch deine eigene Versicherung anfragen, inwieweit diese für Schäden während einer Probefahrt aufkommt. Teilweise sind solche Fahrten beispielsweise auch in einer Vollkaskoversicherung explizit ausgeschlossen oder gehen mit einem höheren Selbstbehalt einher. Wenn dir deine Versicherung dann mitteilt, wie ein Schaden reguliert wird, kannst du dies auch entsprechend im Vertrag für die Probefahrt vermerken, zB "Schäden werden durch die Vollkaskoversicherung des Fahrzeughalters gedeckt, ein Selbstbehalt von xxxx.xx CHF, sowie der Verlust der Bonusstufe zu xxxx.xx CHF gehen zu Lasten des Unfallverursachers".

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • Wenn der potentielle Käufer einen Unfall baut, zahlt die Haftpflichtversicherung - die je nach Verschulden auf den Fahrer regressiert. Den Eigenschaden muss bei Eigenverschulden der Käufer übernehmen, bei Fremdverschulden die gegnerische Haftpflichtversicherung oder der Unfallverursacher selber, wenn er nicht versichert ist. Ob er das kann und will, ist eine andere Frage.

    Wichtig: lass Dir den Führerausweis zeigen. Wenn er keinen besitzt, darf er nicht Fahren und wenn was passiert, regressiert deine Haftpflichtversicherung auf Dich. Zudem wäre es strafbar.

    OK, Danke Langtourer .
    Wenn du von Haftpflichtversicherung sprichst, dann meinst du die obligatorische Motorhaftpflichtversicherung (von mir), richtig?

    richtig

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Danke für den Link!
    Das mit der Privathaftpflicht hatte ich auch so im Kopf. Gut, dass du das so bestätigen kannst!

    Also mein Töff hat sowieso nur eine Haftpflicht und eine Teilkasko (und die Teilkasko bringt nichts für eine Probefahrt, soweit ich weiss). Aber ich werde sicherheitshalber mal nachfragen beim Versicherungsunternehmen.
    Ich denke ich werde das "you break it, you buy it" auch aufnehmen. Das scheint mir auch deutlich einfacher, als ein Faustpfand zu begründen und dieses im Schadenfall zu verwerten.

  • Ohne spezielle Abmachung gilt bezüglich Schadenersatz Art. 41 Abs. 1 OR

    Zitat

    Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Ab­sicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet.


    Ich habe es einmal so erledigt, dass wir am Morgen die Probefahrt hatten, der Käufer anschliessend den Vertrag unterschrieben hat. Anschliessend sind wir gerade gemeinsam zum Amt gefahren, ich hab die Nummer abgegeben und wir haben die Ummeldung "gemeinsam" erledigt. Kommt halt auch auf den Wochentag / Uhrzeit / Termine und die Entfernung zum Amt an.

    Falls der andere schon eine Töffnummer hat, kann man das mittels "Vorläufige Verkehrsberechtigung" bequem auf dem Postweg lösen. Einziges Problem ist der Versicherungsnachweise. Zwar hat man diesen in ca. 5 Minuten, aber nur zu Bürozeiten der Versicherung.

    Beispiel Kanton Zürich: https://www.zh.ch/de/mobilitaet/…eugwechsel.html

    Achtung: Die Eröffnung eines Wechselschildes mittels Vorläufige Verkehrsberechtigung ist nicht in allen Kantonen möglich.

    5.* Ich gehe zum STVA und melde das Motorrad ab (könnte ich allfällig mein Nummernschild "behalten"? bzw. auf neues Motorrad übertragen?)

    Du kannst das Nummerschild 10 Tage behalten und damit mittels der "Vorläufige Verkehrsberechtigung" bequem einen neuen Töff einlösen. Löst man in dieser Zeit kein neues Fahrzeug ein, muss das Nummerschild beim Strassenverkehrsamt deponiert werden. Wenn nicht, kommt die Polizei und holt es bei dir ab.

    Wenn Du ein Kopierer hast, mach eine Kopie des Fahrzeugausweises und gib die Kopie dem Käufer mit. Er hat damit alle Details für die Versicherung und kann damit ein Tagesschild organisieren.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Danke!

    Ich werde wahrscheinlich schon bald den neuen Töff kaufen. Dann werde ich wohl für eine Weile 2 eingelöste und versicherte Töffs haben. Nicht weiter schlimm, ich zahle sowieso fast nichts für die Kawasaki klr 650 Versicherung.
    Aber auf diesem Weg würde ich bestimmt nicht die alte Nummer behalten können, oder? (Ist eigentlich auch nicht weiter wichtig)

    Freue mich riesig! Es wird sehr wahrscheinlich eine R1200 GS (2004).