Hey,
Ich habe mir soeben eine Suzuki GSR 750 gekauft, die hat einen Yoshimura R-11 Auspuff dran, jedoch kein Beiblatt.
Braucht diese eines? Oder ist dafür keines nötig?
Vielen Dank für eure Antworten.
Hey,
Ich habe mir soeben eine Suzuki GSR 750 gekauft, die hat einen Yoshimura R-11 Auspuff dran, jedoch kein Beiblatt.
Braucht diese eines? Oder ist dafür keines nötig?
Vielen Dank für eure Antworten.
Hoch offiziell? Dass man ein Beiblatt haben muss steht nirgends explizit. Jedoch musst Du implizit nachweisen können, dass der Auspuff zu deinem Töff passt und die geltenden Vorschriften eingehalten werden.
Wie das Beiblatt tatsächlich aussehen muss, da gehen die Meinungen auseinander. In Theorie genügt ein Beiblatt nach den einschlägigen EU Verordnungen/Richtlinien, in Praxis wird (immernoch?) ein "Schweizer" Beiblatt verlangt bzw. ein Beiblatt welches mehr Angaben enthält als von den EU Verordnungen vorgeschrieben.
Bei Louis findet man diese Beiblatt: https://cdn1.louis.de/content/catalo…MONT_INET16.pdf
Auf diesem fehlt jedoch folgende, ich glaube nach EU Richtlinien nötige, Angabe: "Anschrift des Herstellers oder seines Beauftragten".
Lese dazu auch diese Fäden:
Auspuff CBR 1000RR (Achtung: Lang., bis zum Ende lesen. Enthält den "Schlachtplan" wie man die nicht ganz korrekte ASA Richtlinie 11 anfechten kann)
Endschalldämpfer aus DE - Lieferantenbestätigung (Hier eine andere Variante, gestützt auf ASA Richtlinie 11)
Sonstiges zum Thema:
Wie Du siehst, wurde das schon oft besprochen und mein Wissen zum Thema hat sich in der Laufe der Zeit verbessert.
sovielich weiss gabesbei der GSR ein paar Jahre lang ein sondermodellwelches mit einem Yoshimura auspuff an werk ausgeliefert wurde, da müsste meiner Erfahrungmit der Z800 sugomi entsprechend kein Beiblatt mitgeführt werden aber meiner errinerung nach müsste das im Fahrzeug ausweis eingetragen sein. Sonst mal bei einem Suzuki händler nachfragen das müsste anhand der Fahrzeugnummer nachvollziehbar sein?