Über Orange gefahren und trotzdem geblitzt?

  • Also: Richter ist falsch - Strassenverkehrsamt aber auch. Die Staatsanwaltschaft verfügt einen Ausweisentzug in erster Instanz.

    In Schaffhausen ist das wohl richtig, in anderen Kantonen aber nicht. Es ist Sache der Kantone zu regeln, welches die Administrativbehörde ist, die den Führerausweisentzug anordnen kann. In vielen Kantonen ist das dann eine Abteilung des Strassenverkehrsamtes.

    Das entwickelt sich ja fast wie in einem deutschen Forum. Wir haben hier Förderalismus, d.h. jeder wie er will. :grinning_squinting_face:

    Das Resultat ist das gleiche, der Lappen die Karte wird von einer Behörde eingezogen. Wer das anordnet, wer es durchsetzt, wer es aufhebt usw. spielt zuerst mal eine untergeordnete Rolle.

    In einer Ménage à trois:

    Moto Guzzi Stelvio 1200 8V NTX & California II, BMW F650GS

    Getrennt:

    TS 50 ER RD 125 (2 Zyl.) RD 125 LC RD 250 YPVS

    VF 750 C, AN 125, AN 400 Burgmann

    Guzzi on tour

  • Bei mir ist die Post von der Staatsanwaltschaft SH, Verkehrsabteilung gekommen. Das Strassenverkehrsamt hat da gar nix zu sagen - die sind nur die Ausführende Behörde (da konnte ich den Lappen wieder holen, abgegeben habe ich ihn bei der Kantonspolizei am Schalter (der ist auch am Sonntagabend besetzt).


    Wer genau die Rekursbehörde war, weiss ich nicht mehr, da ich auch keinen Rekurs gemacht habe.


    Also: Richter ist falsch - Strassenverkehrsamt aber auch. Die Staatsanwaltschaft verfügt einen Ausweisentzug in erster Instanz.

    Das hör ich jetzt zum ersten mal ... ansonsten entzieht wirklich das Amt für Administrativmassnahmen des Strassenverkehrsamtes (Kt. ZH, AG ähnlich). Man lernt nie aus.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Wer das anordnet, wer es durchsetzt, wer es aufhebt usw. spielt zuerst mal eine untergeordnete Rolle.

    Nicht ganz, aber das würde in juristische Spitzfindigkeiten ausarten.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Und zwar fuhr ich bei einer Ampel über Orange drüber und ich kenne diese Ampel nie hat das ein Problem dargestellt, nun musste ich aber abbremsen da irgendjemand in der Kolone plötzlich abgebremst hat.

    Ein Blick in die einschlägigen Gesetzte ist immer Sinnvoll.

    In Art. 68 Abs. 4 SSV steht geschrieben:


    Zitat von Art. 68 Abs. 4 SSV

    Gelbes Licht bedeutet:

    a. wenn es auf das grüne Licht folgt: Halt für Fahrzeuge, die noch vor der Ver­zweigung halten können;

    b. wenn es zusammen mit rotem Licht erscheint: Sich für die Weiterfahrt bereit­halten und die Freigabe des Verkehrs durch das grüne Licht abwarten.

    In der Ordnugsbussenverordnungen OBV wird nicht nur der Vorstoss gegen das Rotlicht (wenn ohne Gefährdung) mit 250 Franken geahndet sondern gleich ALLE Verstösse gegen den Art. 68 SSV, also auch der Verstoss gegen "Orange". So lautet No. 309.1 OBV lapidar:

    Zitat von OBV

    Nichtbeachten eines Lichtsignals (Art. 27 Abs. 1 SVG, Art. 68 und 69 Abs. 3 SSV)

    Bei einer Ordnungsbusse gibt es keine Administrativmassnahme (Art. 16 Abs. 2 SVG)


    Wichtig. Liegt eine Gefährdung vor (auch wenn nur ein abstrakte), dann ist das Ordnungsbussen Verfahren ausgeschlossen und es verfolgt eine Verzeigung (Art. 4 Abs 3 OBG) und damit zu einer Administrativmassnahme (Art. 16 ff SVG).


    Dass es bei Gelb/Orange schon zu einer Busse kommen kann ist übrigens nicht eine Schweizer Erfindung. Die Österreicher sind da noch viel kreativer. Da blitzt es tatsächlich schon bei Orange/Gelb.


    Also: Richter ist falsch - Strassenverkehrsamt aber auch. Die Staatsanwaltschaft verfügt einen Ausweisentzug in erster Instanz.

    In erster Instanz ist es ganz neutral und allgemein die für Administrativmassnahmen zuständige Verwaltungsbehörde des Wohnkantons. Selbige ist oft dem Strassenverkehrsamt angegliedert. Wie immer gibt es Ausnahmen, wie z.B: BS wo es bei der Kantonspolizei ist oder SH wo es das Verkehrsstrafamt bei der Staatsanwaltschaft ist. Kantönligeist halt 👻.


    In der EU wären 90€ und 1 Punkt.... ab 8 Punkte ist der Führerausweis weg

    Bussgelder und Punkte sind in der EU Sache der einzelnen Nationen. Auch ist das Punktesystem ganz unterschiedlich.

    In Frankreich sammelt man z.B. die Punkte nicht, sondern man verliert diese. So hat der unbescholtene Bürger dort 12 Punkte (6 Punkte für Neulenker).


    In Österreich kennt man keine Punkte sondern die "Vormerkungen"


    Hier eine kleine Übersicht der Massnahmen wenn keine Gefährdung vorliegt:


    LandBusseVerwaltungsmassnahme
    SchweizOrdnungsbusse
    250 Franken
    keine
    FrankreichContraventions de la quatrième classe.
    rot 135 € (90 € wenn sofort bezahlt).
    orange 35 €
    -4 Punkte
    ÖsterreichOrganmandate (Wiener Katalog)
    gelb 30 €
    rot 70 €
    keine
    Italienam Tag 167 €
    in der Nacht 222 €
    (Strafrahmen €167 - €666)
    -6 Punkte
    Entzug von 1 - 3 Monate, wenn 2. Delikt innerhalb von 2 Jahren.
    Italien Wenn nur die Linie überfahren, aber nicht in die Kreuzungsbereich hinein
    am Tag 42 €
    in der Nacht 56 €
    (Strafrahmen €42 - €173)
    -2 Punkte

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Ich frag mich gerade, ob man den Punktezuschlag in Land A mit einem Punkteabzug in Land B (beide Mitglieder der EU und Schengenabkommen) nicht miteinander verrechnen kann (was ich als sehr praktisch ansehen würde)?

    *think*  :smiling_face: *rofl* :'D


    *think* Leider nein B)

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • (beide Mitglieder der EU und Schengenabkommen) nicht miteinander verrechnen kann

    Soweit ist die EU noch nicht, sie ist föderalistisch aufgebaut aber es wird noch min. 10jahre dauern bis alle angeglichen werden.. den EU Pass haben etc.., den EU Führerschein gibt's schon. Bsp. In italien darfst 20 Punkte sammeln bis die Karte weg ist Deutschland 8, das würde bedeuten wenn ein italiener nach deutschland mit 10 Punkte zieht könnte er nicht mehr fahren... siehe EU Anti-Diskriminierungsgesetz... Richtlinie 2000/43/EG, RICHTLINIE 2000/78/EG etc... etc...

  • Zitat von Art. 68 Abs. 4 SSV

    Gelbes Licht bedeutet:

    a. wenn es auf das grüne Licht folgt: Halt für Fahrzeuge, die noch vor der Ver­zweigung halten können;

    b. wenn es zusammen mit rotem Licht erscheint: Sich für die Weiterfahrt bereit­halten und die Freigabe des Verkehrs durch das grüne Licht abwarten.

    Sehr lieb danke, genau das ist es ja anhalten konnte ich nicht mehr

    Hab das Gashebel Syndrom, Achtung ist ansteckend. :emojiSmiley-12:

  • Bsp. In italien darfst 20 Punkte sammeln bis die Karte weg ist

    Auch Italien ist ein Land in dem man die Punkte nicht sammelt sondern verliert. Man startet mit 20 Punkte. Bei tadelloser Fahrweise gibt es extra Punkte. Bei Fahranfänger während den ersten 3 Jahren jeweils ein Punkt pro Jahr, danach jeweils 2 Punkte alle 2 Jahre. Man kann bis zu total 30 Punkte haben. https://www.poliziadistato.it/…ontrolla-il--saldo--punti


    U Anti-Diskriminierungsgesetz... Richtlinie 2000/43/EG, RICHTLINIE 2000/78/EG etc... etc...

    Absolut nicht von Relevanz für diese Thema. Könnte ferner nicht sein.


    Relevant sind Art. 82 und 83 Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, sowie Art. 69a und 69b des Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Sehr lieb danke, genau das ist es ja anhalten konnte ich nicht mehr

    Das hört sich hier aber nicht so an:

    Und zwar fuhr ich bei einer Ampel über Orange drüber und ich kenne diese Ampel nie hat das ein Problem dargestellt, nun musste ich aber abbremsen da irgendjemand in der Kolone plötzlich abgebremst hat.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Sehr lieb danke, genau das ist es ja anhalten konnte ich nicht mehr

    Das hört sich hier aber nicht so an:

    Und zwar fuhr ich bei einer Ampel über Orange drüber und ich kenne diese Ampel nie hat das ein Problem dargestellt, nun musste ich aber abbremsen da irgendjemand in der Kolone plötzlich abgebremst hat.

    Hört sich für dich nicht so anaber war so :smiling_face:

    Hab das Gashebel Syndrom, Achtung ist ansteckend. :emojiSmiley-12:

  • Dann erzähl doch mal wo und wie schnell dein Auto war als die Amepl von grün nacht orange wechselte und wound wie schnell es war als es dan n auf rot wechselte.

    Echt nicht böse gemeint aber ich bin nicht auf dem Forum um mich verteidigen und erklären zu müssen oder mich angegriffen zu fühlen (was natürlich auch ein missverständnis sein kann), wenn du es mir nicht glaubst glaub es nicht, ich habe die Situation erlebt.
    Meine Frage war generell einfach ob das möglich ist und ob ich ne canche habe mit denen darüber zu reden.

    Hab das Gashebel Syndrom, Achtung ist ansteckend. :emojiSmiley-12:

  • Jetzt hackt nicht auf der armen Saphira rum. Sie ist in der Kollone unterwegs und will noch schnell drüber, nomalerweise längts, aber der Depp ein-zwei vor ihr stoppt und schon machts "Blitz" - ist doof, kostet aber wohl. Und machen wir alle auch - nur reichts in der Regel noch...


    Ich natürlich halte immer vor dem Strich an, wenn ich nicht sicher bin, dass ich drüber komme! Ich bin ja auch ein Engel....äähhh....oder so.


    Nein, ich bin der der über den flucht, wenn es einer vor mir macht. Obwohl er es richtig machen würde. Und ich fluche auch über die, die meine Fahrspur verstopfen, weil sie zu spät in die Kreuzung fahren. Was ich ja nieeee machen würde.

    >:)

  • Ich danke dir für dein Verständnis.

    Hab das Gashebel Syndrom, Achtung ist ansteckend. :emojiSmiley-12:

  • Dann erzähl doch mal wo und wie schnell dein Auto war als die Amepl von grün nacht orange wechselte und wound wie schnell es war als es dan n auf rot wechselte.


    Blödmann, wie soll sie wissen, wo das Auto beiim Wechsel auf Rot war, wenn sie der Meinung ist, noch bei Orange drübergefahren zu sein? 😂

    Oder war das eine Trickfrage um durch Täterwissen (=Verplappern) deinen Verdacht zu erhärten? 😜

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur