Also: Richter ist falsch - Strassenverkehrsamt aber auch. Die Staatsanwaltschaft verfügt einen Ausweisentzug in erster Instanz.
In Schaffhausen ist das wohl richtig, in anderen Kantonen aber nicht. Es ist Sache der Kantone zu regeln, welches die Administrativbehörde ist, die den Führerausweisentzug anordnen kann. In vielen Kantonen ist das dann eine Abteilung des Strassenverkehrsamtes.
Das entwickelt sich ja fast wie in einem deutschen Forum. Wir haben hier Förderalismus, d.h. jeder wie er will.
Das Resultat ist das gleiche, der Lappen die Karte wird von einer Behörde eingezogen. Wer das anordnet, wer es durchsetzt, wer es aufhebt usw. spielt zuerst mal eine untergeordnete Rolle.