Wiederholungstäter

  • Hoi, letzte Woche wurde ich von der Polizei im Stau in Winterthur erwischt wie ich über den Busstreifen rechts überholt habe (200CHF. Busse) ...

    (307.A - 60 CHF (Busstreifen))

    (314.2.A - 140 CHF (Rechts überholen))

    Jetzt meine Frage, wird es teurer, wenn ich nochmals erwischt werden sollte, // kann es zu einer Anzeige führen, wenn ich als "Wiederholtäter" auftrete? Gibt es so etwas überhaupt?

    Danke für eure antworten.

  • 1. Ordniungsbussen werden nicht registriert.

    2. Lass dich nicht mehr erwischen (wobei das "2." des Vorschreibers eigentlich richtiger ist).

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Hey, danke für die Antworten, ich versuche mich natürlich so gut wies geht an die Regen zu halten, wenn ich aber 20+ min im Stau stehe und neben dran ein freier Busstreifen ist, kann ich halt einfach nicht widerstehen, werden diese Busen auch nicht registriert, wenn ich einen Brief nachhause geschickt bekommen habe? (wo alles drauf steht)

  • Wenn es "nur" ein Brief war, wirds nicht registriert bzw. darf später nicht verwendet werden. Wenn der Brief allerdings ein Strafbefehl war, kann der auch ans ADMAS gelangt sein. Dann wärst Du in deren Register registriert, wenn sie eine Massnahme verfügen werden (Verwarnung, Warnungsentzu des Führerausweises). DER Eintrag wäre dann 7 1/2 Jahre lang im ADMAS-Register. Aber reine Ordnugnsbussen - und danach sieht es aus - können und dürfen nirgends eingetragen werden.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Der einzige Ort wo die Ordnungsbussen registriert sind, ist die Buchhaltung des Kantons / der Stadt / der Gemeinde, der/die Busse einzieht. Und das bis du bezahlt hast. Und 10 Jahre im Archiv (wir Buchhalter sind ja soooo korrekt) - und vielleicht noch mal 1000 Jahre im Staatsarchiv wenn einer denkt - das könnte mal wichtig werden (Uebersetzung für Nicht-Beamte: damit könnte ich mich mal wichtig machen). Aber deine Busse verschwindet in der Menge. Vielleicht nimmt der Historiker Professor Rasmussen im Jahr 2221 deine Busse als Beispiel: "Vor 200 Jahren mussten die Menschen noch draussen auf der Strasse sein. Sie haben sich auf komische Zweirädrige Maschinen gesetzt und sich lärmend und dem Wetter ausgesetzt durch die Stadt gequählt. Manchmal haben sie sogar die Spuren für die Gemeinschaftsfahrzeuge genutzt und diese deshalb blockiert. Dies wurde dann gebüsst."

    :toeff20:   :toeff20::toeff21::toeff20:

    warmal: Suzuki TS125, Honda CM125, Honda CB750 F1, BMW R80 GS, Suzuki LS650, Kawasaki ER6n

    ist: BMW R 1200 R LC

  • Und Du bist da einfach so bereit, gelegentlich mal 200.- Franken Sponsoring für ein paar Minuten Zeitersparnis zu leisten?

    Aber ich erinnere mich an Marco Rimas Vorstellung in W'thur, der in schallendem Gelächter unterging, als er sagte, er sei sooo schnell und ohne Mühe durch Winti gekommen :winking_face:

    Frage an die Gemeinde, wie teuer wird das mit Auto, bzw. gibt nen Unterschied?

    Si vis pacem para bellum

  • Unterschied? Man kann die Nummer auch von vorne lesen :grinning_squinting_face:

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Dachte rechts überhollen innerorts sei nur 120 und nicht 140?

    Naja was man nicht alles lernt

    Man kann ein Motorrad nicht wie eine Frau behandeln
    Ein Motorrad Braucht liebe   :face_with_tongue:  

  • Betreffend Wiederholungstäter, wenn der geliche Beamte feststellt, dass Du erneut und immer mal wieder das gleiche Vergehen begehst, dann kann es sein, dass er eine Meldung macht und dann wird die Strafe plötzlich verschärft über einen Strafbefehl und Verzeigung bei der Administrativ Behörde.

    Es könnte sich also lohnen, sich die Strassenverkehrsregeln zu halten oder zumindest links zu überholen (solange die Räder der überholten Fahrzeuge sich noch drehen nach Deiner Ansicht).