Datenschutz gesetz und private streams

  • Kann ich vielleicht mal nach paar meinungen fragen?

    Dah ich eigetnlich eh immer alleine unterwegs bin weil zu scheu, bin ich oft über discord mit freunden im voice chat und wurd da schon paar mal gfragt worden ob denn das nich irgendwie geht dass ich da manchma meine fahrten streamen tu.

    Nach so bischen narchforschen bin ich auf folgendes gestossen:

    Zitat

    Um [...] allgemein unrechtmässige Persönlichkeitsverletzungen zu vermeiden, sollte beim Betrieb einer Dashcam Folgendes beachtet werden:

    Werden Aufnahmen nur verschlüsselt gespeichert und laufend gelöscht oder überschrieben – falls sie nicht speziell für eine Auswertung ausgelesen werden –, kann zudem erreicht werden, dass keine Vorratsdatenspeicherung betrieben wird


    Die meisten informationen diesbezüglich sind irgendwie nicht für streaming formuliert. Was meint ihr denn? Würde das an unterschied machen wenn gar kein video gespeichert wird sondern einfach nur direkt ohne VODs/Clips? Könnt mir das überhaupt jemand nachweisen wenn gar keine gespeicherte aufnahme besteht?

  • Zitat
    Um [...] allgemein unrechtmässige Persönlichkeitsverletzungen zu vermeiden, sollte beim Betrieb einer Dashcam Folgendes beachtet werden:

    Werden Aufnahmen nur verschlüsselt gespeichert und laufend gelöscht oder überschrieben – falls sie nicht speziell für eine Auswertung ausgelesen werden –, kann zudem erreicht werden, dass keine Vorratsdatenspeicherung betrieben wird


    Die meisten informationen diesbezüglich sind irgendwie nicht für streaming formuliert. Was meint ihr denn? Würde das an unterschied machen wenn gar kein video gespeichert wird sondern einfach nur direkt ohne VODs/Clips? Könnt mir das überhaupt jemand nachweisen wenn gar keine gespeicherte aufnahme besteht?

    Das Ziel, welches du mit der Dashcam verfolgst ist ja nicht, dich bei einem Unfall abzusichern, sondern das Videomaterial zu verwenden und weiterzuverbreiten. Dabei ist eigentlich egal, mit welchem Medium die Aufnahmen erstellst, ob mit einer eingebauten Dashcam, einer GoPro oder dem Smartphone direkt. Für die rechtlichen Fragen musst du hier eher schauen, was beim veröffentlichen von Videos / Bildern generell erlaubt ist und was nicht.

    Grundsätzlich darfst du in der Öffentlichkeit filmen. Dabei ist alles eingeschlossen, was du von einer öffentlichen Strasse / einem öffentlichen Weg siehst (zB auch Vorgärten, wenn diese vom Gehweg aus einsehbar sind). Dies ist durch die Panoramafreiheit erlaubt. Auch das Filmen von Personen ist grundsätzlich problemlos möglich, solange diese lediglich als Passanten oder "Beigemüse" im Video sind und nicht das eigentliche Ziel der Aufnahme.

    Meiner Meinung nach kannst du also grundsätzlich während dem Motorradfahren Filmen und diesen Film im Internet verbreiten.

    Allerdings sehe ich ein grösseres Problem: Kennzeichen! Da du im Verkehr teilweise eine längere Zeit hinter einem anderen Fahrzeug herfahren wirst, könnte man vermutlich argumentieren, dass dadurch das Fahrzeug und auch das Kennzeichen eine längere Zeit im Bild sind und somit zum wesentlichen Bestandteil der Aufnahme wird und nicht mehr einfach als Passant durch das Bild huscht. Dann müsstest du vermutlich die Einwilligung der Person im Fahrzeug holen, ob du überhaupt filmen darfst und ob du die Aufnahme veröffentlichen darfst (zwei separate Einwilligungen sind dazu notwendig, eine für die Aufnahme und eine für die Veröffentlichung) --> zB auf Google Street View sind auch alle Kennzeichen verpixelt....

    Wenn du also auf Nummer sicher gehen willst, müsstest du vermutlich das Video, bzw. gewisse Bestandteile davon (Kennzeichen) zensieren. Das könntest du aber wohl kaum live bewerkstelligen...

    Wie es aussieht, wenn du den Stream nur mit Freunden teilst, also eigentlich gar nicht veröffentlichst, wäre vermutlich wieder eine andere Frage. Zumal dann der/ die Gefilmte dies gar nicht mitbekommt und somit auch keiner genauer Nachfragen würde....

    However, das sind meine Überlegungen. Ob's juristisch korrekt ist, kann ich dir nicht versprechen. Da müsstest du dich vermutlich mal tiefer in die Datenschutzgesetzte usw. einlesen... oder einen Anwalt anfragen, der sich damit auskennt =) Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, hast du teilweise eine gewisse Anzahl an Juristischen Anfragen zu allerlei Themen inklusive pro Jahr, dann hättest du sicherlich eine verlässliche Aussage.
    LG und viel Spass beim Fahren!

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • Könnt mir das überhaupt jemand nachweisen wenn gar keine gespeicherte aufnahme besteht?

    Theoretisch? Ja. Praktisch? Jein.

    Die Frage ist ob du sicherstellen kannst, dass niemand deine Streams clippen kann und wenn ja wieviele Metadaten ein solcher Stream enthält. Wenn ich mich recht besinne, übeträgt z.B. Zoom eine Unmenge an Metadaten mit der Aufnahme.

    Wenn auf ein mal ein Clip aus deinem Stream verwendet wird für illegale Zwecke, kann ziemlich viel von der gesetzlichen Seite passieren. Ausserdem gehen die Streams evt. über internationale Server und das ist sowieso ein heikles Thema in der Schweiz.

    Aber lieber den Rechtsschutz durchlöchern, die können es dir präzise sagen. Besser als Irgendjemand (inkl. mich) hier im Forum.

    "you can't say that, it's a Ferrari!"