Der will doch keinen Rückschritt. Von M mit ?? km/h auf A1 mit 45 km/h .... (?? = censored)
Gemäss geltenden Vorschriften ist ?? == 30 (Art. 18 VTS). Wenn sich der Filou jetzt schon nicht darum scherrt, dann kann man auch 45 als ?? ansehen. Wenn illegal dann bitte gleich richtig.
Kommt dazu dass M nur 50ccm und 1 kW sind A1 ab 15 aber 50 ccm und 4 kW, ab 16 dann gar 11 kW und 125 ccm.
Weitere Vorteile:
- Man hat den Grundkurs dann schon gemacht.
- Ab dem 16 Geburtstag hat man dann direkt A1 und ohne Umtriebe.
Man vergesse nicht, falls der Herr irgendwann noch den Autoführerschein machen will er fast alles schon erledigt hat. Theorieprüfung, Sehtest, Nothelferkurs und den VKU.
d.H mit 17 Jahre kann er den B Lernfahrausweis beantragen und schon damit rumbrettern (natürlich noch eine berechtigte Aufsichtsperson nebendran).