Laser X-Treme GP Style

  • Hallo zämä

    Ich habe mir kürzlich eine Yamaha R6 rj155 (Bj 2014) gekauft. Auf diesem Motorrad ist aktuell ein "Laser X-Treme GP Style" montiert. Jedoch ist auf dem Beiblatt mein Modell nicht eingetragen. Vielleicht zum zeitpunkt wo dieser Endtopf hergestellt wurde, noch nicht auf meinem Baujahr homologiert?? Hat jemand Erfahrung mit diesem Endtopf? Legal für mein Modell? & Legal bei einer 35kW Drosselung?

    Wäre sehr Dankbar für eine Antwort *hug*

    Sportliche Grüsse

    Löruu

  • Töfffahrer, welche Ihr Hobby lieben, welches mittlerweile auf dünnem Eis steht, wären DIIIR sehr dankbar wenn Du mit ner Serienanlage herumfahren würdest

    Hört doch mal auf mit dem scheiss Gutmenschengetue, ist ja nicht zum aushalten…

    Er hat nicht gefragt, welcher Topf der Lauteste ist, nicht welcher am krassesten tönt, nicht wie man eine dB-Killer Atrappe herstellt oder auf welcher Dorfstrasse er am meisten Aufmerksamkeit erregt. Er hat gefragt ob das, was bei einem Motorrad gerade montiert ist und nicht er montiert hat, überhaupt legal ist. Warum muss man ihn dann gleich derart anmachen?

    Wenn so viele in unserer Gesellschaft nicht genau diese Dreckseinstellung hätten, dass jeder Mitbürger erstmal ein potentielles Arschloch ist, dann hätten wir dein achso dünnes Eis gar nicht erst.

    Es sind übrigens nicht die Lautstärkepeaks, die das Fass hum überlaufen bringen, sondern die Menge an Motorradfahrern. Under diesem Aspekt wäre ich denen, welche mein Hobby lieben, sehr dankbar, wenn sie bei der nächsten Ausfahrt zu Hause bleiben würden :winking_face:

    Einer ist immer schneller - zum Beispiel ich :winking_face:
    Quod gratis asseritur, gratis negatur

    Einmal editiert, zuletzt von Boo (14. Juni 2021 21:00)

  • Hört doch mal auf mit dem scheiss Gutmenschengetue, ist ja nicht zum aushalten…

    Ich Gutmensch? Ist es nicht dieses Gedankengut, welches bald von innen heraus alles auffressen wird?

    Wenn so viele in unserer Gesellschaft nicht genau diese Dreckseinstellung hätten, dass jeder Mitbürger erstmal ein potentielles Arschloch ist, dann hätten wir dein achso dünnes Eis gar nicht erst.

    Ich glaube nicht dazu zu gehören. Das Eis welches Du ansprichst ist unser Eis :winking_face:

    Gewiss, ich versteh Dich und ich bezweifle auch nicht, dass sich dies nicht schwachsinnig anhören mag - gehe ich aber trotzdem ein.

    Er hat nicht gefragt, welcher Topf der Lauteste ist, nicht welcher am krassesten tönt, nicht wie man eine dB-Killer Atrappe herstellt oder auf welcher Dorfstrasse er am meisten Aufmerksamkeit erregt. Er hat gefragt ob das, was bei einem Motorrad gerade montiert ist und nicht er montiert hat, überhaupt legal ist. Warum muss man ihn dann gleich derart anmachen?

    Hat er nicht, aber ich glaube seine Frage beantwortet zu haben oder?

    Anwort = 35/25 Kw mit Serienanlage und dies wird für Ihn erst mal die nächste Zeit relevant sein.

    Hat ja erstmal Zeit für montierte Anlage Abklärungen zu treffen und entsprechende Bewilligungen einzuholen, seis für den Betrieb mit voller Leistung, oder für den Verkauf.

    Kam vielleicht schroff daher meine Antwort - OK. -> Notiz an mich: Weniger kläffen :winking_face:

    Es sind übrigens nicht die Lautstärkepeaks, die das Fass hum überlaufen bringen, sondern die Menge an Motorradfahrern

    Da hast Du Recht, aber ich wage zu behaupten die Addition von beidem :winking_face: rein hypothetisch, die ganze Schaar auf Zero's (ich mein nicht die japanischen Bomber) unterwegs, gäbe es da Opposition?

    Ja klar einige wohl würden duchsetzen wollen, dass die Zeros einen Gewissen Lautstärkepegel haben müssten um als Fz rechtzeitig akkustisch bemerkt zu werden :grinning_squinting_face: -> haben wir ja bereits bei den Vierrädrigen.

    Under diesem Aspekt wäre ich denen, welche mein Hobby lieben, sehr dankbar, wenn sie bei der nächsten Ausfahrt zu Hause bleiben würden

    :top: :grinning_squinting_face: -> Der ist gut :smiling_face:

    Wird aber vielleicht ein Ansatz bzw. Massnahme sein die Meute zu dezimieren (Gerade ungerade Nummern) :winking_face:

    Oder "Rudelbumsen" nur noch bis 5 Töffs.

    Ist gelinde gesagt alles besser als der "Enteignungsschwachsinn" >95 db und da ist nicht nur meine RN46 zu laut - auch eine RJ155 :winking_face:

    Si vis pacem para bellum

  • Ganz generell:

    1. Die meisten Zubehörtöpfe sind nicht für die 35 kW Version zuglassen.

    2. Nie einen Töff ohne Original Topf kaufen (ausser man weiss was man tut).

    Frag mal beim Hersteller oder noch besser Importeur nach ob der Topf in zwischen auch eine Zulassung für dein Töff hat und ob man dir ein Beiblatt zustellen kann. Brauchen tust Du das so oder so. Dann kannst Du ihn wenigstens nach der A (35 kW) Zeit benutzen.

    Legal für mein Modell? & Legal bei einer 35kW Drosselung?

    Keine Ahnung. Ohne CH-Typengenehmigungsnummer des Töffs (Siehe Fahrzeugausweis Ziffer 24) und vorallem ohne EU-Typengenehmigungsnummer des Topfs (Siehe Aufschrift auf dem Topf) ist das absolut unmöglich zu sagen.

    Vielfach gibt es von einem Topf "Modell" mehrer Versionen, die genau auf jeweils ein Motorrad passen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • 2. Nie einen Töff ohne Original Topf kaufen (ausser man weiss was man tut).

    Ich bekomme den Original Topf dazuu, also in diesem fall bis ich 35kW aufheben kann, lasse ich den dran, und bis dahin kann ich noch fix abklären ob der Auspuff legal für mein Modell ist.

    Leider gibt es die Firma "Laser" nicht mehr.. also keine ahnung wo ich nachfragen soll.. kann ich da auf den Strassenverkehrsamt nachfragen?

  • Mit dem genauen Modell vom Motorrad und ESD sollte dir das Strassenverkehrsamt eigentlich sagen können, ob du den verwenden darfst. Nichts anderes als diesen Quervergleich machen die Herren bei der Abnahme von Zubehör ja sonst auch.

    • Mehr als 3 Zylinder braucht kein Motorrad
    • Fest ist fester als locker. Fester als fest ist ab. Solange nicht ab und nicht locker ist ist es fest und damit gut.
  • Mit dem genauen Modell vom Motorrad und ESD sollte dir das Strassenverkehrsamt eigentlich sagen können, ob du den verwenden darfst. Nichts anderes als diesen Quervergleich machen die Herren bei der Abnahme von Zubehör ja sonst auch.

    Sprichst Du hier aus Erfahrung? Hast Du das schon mal gemacht? Denn so weit ich weiss gibt es eben leider keine solche Datenbank, nicht einemal in der EU, in der man die Genehmigungsnummer des Bauteil eingeben könnte und dann alle Zulassungen rausgespuckt bekommt.

    Darum gibt es diesen Papierkram mit den Freigaben und Beiblättern.

    Auf Stufe UNECE-Typengenhemigung gibt es zwar DETA auf diese Datenbank hat aber, wenn ich es richtig verstehe, nur das ASTRA Zugriff.

    Auf Stufe der EU-Typengenehmigung, welche bei Zubehörauspuffe relevant ist, gibt es ETAES. Diese wird aber erst ab Sept. 2022 wirklich einsatzbereit sein. Dafür aber dann auch für Öffentlichkeit. Ob man dort auch alte EU-Typengenhemigungen finden wird, wird sich zeigen.

    und bis dahin kann ich noch fix abklären ob der Auspuff legal für mein Modell ist.

    Wenn Du mal mit den entsprechenden Typengenehmigungsnummer rausrücken würdest, dann könnte man evtl. dabei helfen. *think*:neutral_face:

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Hat sich erledigt. Mein Mech konnte mir ein zulässiges Beiblatt besorgen. Der End-Topf ist also offiziell zugelassen, aber nur auf die offene Maschine, was ich auch erwartet habe. Aber freue mich riesig kann ich den raufklatschen sobald "der Gerät" offen ist :winking_face:

  • Ist gelinde gesagt alles besser als der "Enteignungsschwachsinn" >95 db und da ist nicht nur meine RN46 zu laut - auch eine RJ155 :winking_face:

    Wahr neulich in Österreich, meine BMW R1200 GS mit Originalem Endschaldämpfer (ist mir persönlich auch zu laut wenn ich die Alukisten montiert habe) auf dem Rahmen hat man ja all die Details drauf wie Lautstärke, Rahmennummer usw. aufgedruckt. Beim meiner steht das bei 5'500 U/min ist sie 89db laut.

    Laut der Landespolizei Ötziland am Platz gemessen, beträgt meine GS 98db. Wie kann das sein? frag ich mich echt. Mir kommt es so vor als ob die wollen das keine Motorräder da unterwegs sind.

    Zurück in der Schweiz, kurz zur KaPo SG, ob die mir da mal weiterhelfen könntet. hab denen erklärt was Sache ist und sie haben gleich zugesagt. Gemessen wurde auf ihrem freiem Hofplatz und im Prüfgebäude innen. Ergebniss aussen wie innen hatte die GS 89db.

    Jetzt bin ich mit meiner Rechtsberatung Einspruch erhoben gegen die Büssung wegen zu hoher Lautstärke im Ötziland wegen falschmessung des Endschalldämpfers und falschangaben.

    Das ganze ist seid über einem Monat her und ich habe gewonnen. Sie mussten das Bussgeld zurück ziehen und habe eine Entschädigung erhalten, was mir persönlich nicht viel nützt.

  • Nobody is perfect. Nicht mal Messgeräte. Darum hast Du beispielswiese bei den Radarblitzern immer einen Abzug auf die gemessene Geschwindigkeit. Und korrekte Lärmmessung ist auch realtiv kompliziert. Immerhin haben sie Dich weiter fahren lassen.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Sie mussten das Bussgeld zurück ziehen und habe eine Entschädigung erhalten, was mir persönlich nicht viel nützt.

    Ist ja wirklich dümmer als die Polizei erlaubt :winking_face:

    Jetzt können die

    a) keine Plaketen ablesen

    b) nicht sicherstellen, dass die Auspufanlage eine Betriebserlaubnis hat - > was nicht schützt wenn sie trotzdem zu laut ist, aber im Falle einer Originalanlage eher für den Angeklagten spricht.

    b) keine korrekte Messung vornehmen

    was wiederum heisst, dass sie Dich mit dieser Massnahme einer unerlaubten Modifikation bezichtigt haben, denn ja genau dafür ist dieser Pegel ja da :winking_face:

    Si vis pacem para bellum

  • b) nicht sicherstellen, dass die Auspufanlage eine Betriebserlaubnis hat - > was nicht schützt wenn sie trotzdem zu laut ist, aber im Falle einer Originalanlage eher für den Angeklagten spricht.

    b) keine korrekte Messung vornehmen

    Wie wollen die eine korrekte Messung vornehmen an einer Strasse die viel befahren ist? und zudem noch das Mässgerät nicht einmal 2m weg von der Hauptstrasse steht. da kann schon was nicht stimmen.

    ich wechsle doch bei einer GS den Endschaldämpfer nicht. das hab ich immer nur bei meiner CB1000R und CBR 600 R wie auch bei der CBR 1000 Fireblade gemacht. Alle anderen bleiben Original.