Theorieprüfung des A1 mit 15 Jahren ab wann darf ich 125ccm fahren?

  • Moin zsm.

    Ich bin neu hier. Bin 15 Jahre alt (Eltern haben zugestimmt ;D) und komme aus Bern. Zurzeit besitze ich ein Suzuki AN 125 den ich selber restauriere leider noch nicht fahren darf und hier komme ich zu meiner Frage :

    Zuerst ein paar "Fakten" die ich glaube zu Wissen (Falls was falsch ist bitte korrigieren) :

    15 Jahre A1 Führerschein : 50ccm und 45km/h

    3 Monate vor dem 16 Geburtstag kann man die Theorieprüfung für den A1 machen (Eigentlich schon früher also mit 15)

    1 Monat vor dem 16 Geburtstag praktische Prüfung für 125ccm

    Ich werde am 26.10 16 Jahre alt. Da ich im August die Lehre anfange würde ich gerne möglichst schnell wenigstens mit dem L unterwegs sein dürfen. Zuerst dachte ich, dass ich am 26.7 mich für die Theorieprüfung anmelden kann und dann in ein paar Wochen (solange ich sie bestehe) mit dem Lernfahrausweis zur Arbeit fahren darf. Nun weiss ich aber, dass man auch schon mit 15 Jahren den A1 machen kann einfach nur 50ccm und 45km/h.

    Könnte ich also jetzt schon die Theorieprüfung machen und dann drei Monate vor meinem 16 Geburtstag mit dem 125ccm Roller herumfahren? Somit würde ich mir die Wochen sparen vom 26.7 an wie z.B die Bearbeitungszeit usw.

    Würde das so gehen? Ich würde mich also nun für die Theorieprüfung anmelden. Danach könnte ich 50ccm/45km/h fahren. Und dann drei Monate vor dem 16 Geburtstag mit dem 125ccm herumfahren, da dann ja sozusagen es möglich wäre mit der Theorie des 125ccm anzufangen.

    Ich hoffe ihr versteht meine Frage. Tut mir leid für die Rechtschreibfehler (ich gebe mein bestes).


    Vielen Dank schon einmal im Voraus!

    Liebe Grüsse Joel H.

    Edit : Hier wäre noch der Link zu der Seite wo ich meine Infos hergenommen habe : http://www.motorradgrundkurs4you.ch/fuehrerschein-a1/

    Ich habe SERVER sein Auto beleidigt und muss darum diese Signatur tragen.

    ⬆️ Und ich stehe dazu 🫡

  • Nach Art. 6 lit. c der VZV https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1976/24…3_2423/de#art_6 können mit dem Ausweis A1 ab 15 Jahren Kleinmotorräder (Motorrad mit max 4kW Leistung und 45kmh Höchstgeschwindigkeit sowie max 50ccm) und ab 16 Jahren alle anderen mit A1 zulässigen Fahrzeuge gefahren werden. Dies bedeutet, Du kannst jetzt den L-Ausweis für A1 beantragen, die Theorieprüfung machen (ist meines Wissens die gleiche wie für A1 ab 16 Jahren oder gar die Autoprüfung) und dann mit einem füzgerli bis zu Deinem 16. Geburtstag fahren. Einen Roller mit 125ccm darfst Du erst ab dem Tage Deines Geburtstages, also dem 16.10.2021 fahren.

    Wenn Du eine verbindliche Antwort haben willst, dann frag bei Deinem Strassenverkehrsamt nach, ob Du, wenn Du jetzt den A1 beantragst, noch eine Anpassung notwendig ist beim Lernfahrausweis ab dem 16. Geburtstag. Eventuell wird dann im LFA einfach eingetragen, dass bis 26.10.2021 nur Kleinmotorräder gefahren werden dürfen.

  • Also einer Seite welcher "Führerschein" anstelle "Führerausweis" schreibt, der traue ich nicht. Dazu gibt es in der Schweiz auch keine Führerausweiskategorie AM. 50erli (auch die mit max 45 km/h) wie 125er sind alles Kategorie A1.

    125er darfst Du am 26.10.2021 um 00:00 Fahren. Keine Sekunde früher!

    Auf dem Löli (L-Fahrausweis) wie auch auf dem eigentlichen Führerausweis steht nur A1.

    Siehe

    ASTRA Weissung  betreffend den Erwerb von Motorrad–Kategorien vom 25.05.2020

    Dass heisst man kann und darf direkt und ohne ohne bürokratischen Aufwand am Tag des Geburtstags mit 125er losfahren (sofern man den einen gültigen A1-Löli oder den A1-Ausweis hat).

    Wichtig: Nachdem man die Theorieprüfung bestanden hat und der Löli ausgestellt wurde, muss man innerhalb von 4 Monate den Grundkurs machen! Vergisst man dies, dann verfällt der Ausweis und man muss einen neuen, zweiten Löli beantragen. Einen dritten gibt es nicht! Den Grundkurs kann man mit einem 50erli wie auch mit einem 125er machen. Grundkurs ist Grundkurs.

    Im etwa gleichen Zeitraum wie der Grundkurs sollte man auch den VKU machen.

    Die bestandene Theorieprüfung gilt neu ein Leben lang. Auch VKU und Grundkurs gelten ein Leben lang. Bzw. bis das Gesetz wieder geändert wird. Ob ein 40 Jähriger die aktuelle Theorie und Verkehrsregeln kennt, wenn er diese mit 15 gelernt aber dann nie in der Praxis verwendet hat, bezweifle ich.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    2 Mal editiert, zuletzt von RebelFazer (25. Mai 2021 18:49)

  • Nach Art. 6 lit. c der VZV https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1976/24…3_2423/de#art_6 können mit dem Ausweis A1 ab 15 Jahren Kleinmotorräder (Motorrad mit max 4kW Leistung und 45kmh Höchstgeschwindigkeit sowie max 50ccm) und ab 16 Jahren alle anderen mit A1 zulässigen Fahrzeuge gefahren werden. Dies bedeutet, Du kannst jetzt den L-Ausweis für A1 beantragen, die Theorieprüfung machen (ist meines Wissens die gleiche wie für A1 ab 16 Jahren oder gar die Autoprüfung) und dann mit einem füzgerli bis zu Deinem 16. Geburtstag fahren. Einen Roller mit 125ccm darfst Du erst ab dem Tage Deines Geburtstages, also dem 16.10.2021 fahren.

    Wenn Du eine verbindliche Antwort haben willst, dann frag bei Deinem Strassenverkehrsamt nach, ob Du, wenn Du jetzt den A1 beantragst, noch eine Anpassung notwendig ist beim Lernfahrausweis ab dem 16. Geburtstag. Eventuell wird dann im LFA einfach eingetragen, dass bis 26.10.2021 nur Kleinmotorräder gefahren werden dürfen.

    Moin Vielen Dank für die Infos!

    Also könnte ich, wenn ich ein 50ccm Roller finde, die Theorieprüfung, Grundkurs und VKU jetzt schon machen und dann hätte ich wenn ich 16 werde eigentlich alles schon in der Tasche korrekt?

    Die praktische Prüfung, kann ich auch noch später mit dem 125ccm nachholen, es kommt ja wirklich nur auf das Alter an korrekt?

    Vielen Dank nochmal :grinning_squinting_face:

    Lg Joel

    Ich habe SERVER sein Auto beleidigt und muss darum diese Signatur tragen.

    ⬆️ Und ich stehe dazu 🫡

  • Vielen Dank für die Infos :grinning_squinting_face:

    Werde nächstes mal bisschen besser schauen wenn es um seriöse Seiten geht.

    Lg Joel

    Ich habe SERVER sein Auto beleidigt und muss darum diese Signatur tragen.

    ⬆️ Und ich stehe dazu 🫡

  • 50erli findet man zZ viele und günstig. Und ich meine, die Verbrenner dürfen Vmax gemäss Hersteller schnell sein. Also keine zwingende Beschränkung auf 45kmh. Die Peugeot Speedfight sollen um 75 laufen. Ich würde allerdings lieber nen 4Takter nehmen. Stinkt nicht so.
    Sowas zB: https://www.anibis.ch/de/d-motorrad-…--38411514.aspx Wobei der eigentlich eher 200.- wert ist, in dem Zustand u.s.w. :winking_face:

    Zu beachten, nicht alle Fahrlehrer sehen Dich mit dem 50erli gerne in den Kursen, denn die üblichen "Lern-/Fahrgruppen" kann man nicht mit 50erli und grösser gemeinsam machen.

    Ich bin auch in Bern unterwegs. Falls es mal was gibt...

    BTW Gratulliere ich zu Deinem Effort die Prüfung zu machen.

    Add: Sowas?
    https://www.ricardo.ch/de/a/peugeot-ludix-1166872140/ 70kmh für 250.- OK, musst sicher noch was machen... Wird wichtig sein, wie gut Du den Reparaturaufwand abschätzen kannst.

    Einmal editiert, zuletzt von Tobiker (27. Mai 2021 09:35)

  • 50erli findet man zZ viele und günstig. Und ich meine, die Verbrenner dürfen Vmax gemäss Hersteller schnell sein. Also keine zwingende Beschränkung auf 45kmh

    Für Leute unter 16 Jahre gilt V_max = 45kmh und P_max = 4 kW. Auch bekannt als Kleinmotorrad (gelbes Nummerschild)

    Art. 5 Abs 1. Bstb. b VZV in Verbindung mit Art. 82 Abs. 1 Bstb. e VZV und Art. 14 Bstb. b VTS

    Die unbeschränkten 50erli (weisses Nummerschild) darf man erst mit 16 fahren. Dann darf man aber auch 125er fahren. Darum die Schwemme an 50erli auf dem Markt.

    Ob man ein bestimmtes offenes 50erli auf 45 km/h drosseln kann, sollte man vor dem Kauf bei einem Markenhändler abklären.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Mist und danke Rebelfazer für die Korrektur. Dann lag ich da falsch. Ich ging davon aus, die 50erli Kategorie sei einfach um 1 Jahr nach unten gerutscht.

    Schade und ja, die Auswahl wird dadurch deutlich eingeschränkt. Wie man dann mit sowas ne ernstzunehmende Fahrausbildung machen kann ist nochmal was Anderes.

  • joelu Hast Du den L-Ausweis bereits beantragt? Wenn ja, Wann sind Termine für die Theorieprüfung verfügbar?

    Wenn Du Dich noch nicht zur Theorieprüfung angemeldet hast, gehe ich davon aus, dass Du erst im Juli oder später einen Termin findest. Dann fragt sich schon, ob Du noch ein Füfzgerli zulegen willst oder nicht. Schau einfach, dass die Theorieprüfung nicht mehr als drei Monate vor Deinem 16. Geburtstag ist. dann kannst Du auf den 16. Geburtstag einen 125er Roller kaufen und einlösen und gleich noch die Termine füpr den Grundkurs buchen, so dass Du innerhalb der 4 Monate ab Theorieprüfung den Grundkurs mit dem 125er Roller machen kannst.

  • joelu Hast Du den L-Ausweis bereits beantragt? Wenn ja, Wann sind Termine für die Theorieprüfung verfügbar?

    Wenn Du Dich noch nicht zur Theorieprüfung angemeldet hast, gehe ich davon aus, dass Du erst im Juli oder später einen Termin findest. Dann fragt sich schon, ob Du noch ein Füfzgerli zulegen willst oder nicht. Schau einfach, dass die Theorieprüfung nicht mehr als drei Monate vor Deinem 16. Geburtstag ist. dann kannst Du auf den 16. Geburtstag einen 125er Roller kaufen und einlösen und gleich noch die Termine füpr den Grundkurs buchen, so dass Du innerhalb der 4 Monate ab Theorieprüfung den Grundkurs mit dem 125er Roller machen kannst.

    Moin

    Gehe heute zur Gemeinde um ihn zu beantragen. Hoffe bekomme möglichst schnell einen Termin.

    Den 50ccm würde ich eh kaufen, da meine Mutter und mein Bruder zu Faul sind noch 12 Grundkurs zu belegen und trotzdem n kleinen Roller haben wollen.

    Lg Joel

    Ich habe SERVER sein Auto beleidigt und muss darum diese Signatur tragen.

    ⬆️ Und ich stehe dazu 🫡

  • Mist und danke Rebelfazer für die Korrektur. Dann lag ich da falsch. Ich ging davon aus, die 50erli Kategorie sei einfach um 1 Jahr nach unten gerutscht.

    Schade und ja, die Auswahl wird dadurch deutlich eingeschränkt. Wie man dann mit sowas ne ernstzunehmende Fahrausbildung machen kann ist nochmal was Anderes.

    Eigentlich gar nicht. Trotzdem werde ich es wohl probieren... :grinning_squinting_face:

    Ich habe SERVER sein Auto beleidigt und muss darum diese Signatur tragen.

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  • 50erli findet man zZ viele und günstig. Und ich meine, die Verbrenner dürfen Vmax gemäss Hersteller schnell sein. Also keine zwingende Beschränkung auf 45kmh

    Für Leute unter 16 Jahre gilt V_max = 45kmh und P_max = 4 kW. Auch bekannt als Kleinmotorrad (gelbes Nummerschild)

    Art. 5 Abs 1. Bstb. b VZV in Verbindung mit Art. 82 Abs. 1 Bstb. e VZV und Art. 14 Bstb. b VTS

    Die unbeschränkten 50erli (weisses Nummerschild) darf man erst mit 16 fahren. Dann darf man aber auch 125er fahren. Darum die Schwemme an 50erli auf dem Markt.

    Ob man ein bestimmtes offenes 50erli auf 45 km/h drosseln kann, sollte man vor dem Kauf bei einem Markenhändler abklären.

    Moin :grinning_squinting_face:

    Hätte immoment diesen Roller im Ausblick

    https://www.ricardo.ch/de/a/roller-tgb-bullet-1174111558/

    Weiss leider nicht ob man den auf 45km/h drosseln kann. Könntest du mir sagen, ob das ginge?

    Lg Joel

    Ich habe SERVER sein Auto beleidigt und muss darum diese Signatur tragen.

    ⬆️ Und ich stehe dazu 🫡

  • Frag doch einen Händler in Deiner Nähe (siehe angehängte Liste) Nach meinen Recherchen gibt es Drosselkits zB auf 25kmh in Deutschland. ob auch 45kmh in der Schweiz, da hilft nur beim kompetenten Fachmann nachfragen

    Moin

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass es Drossel für 45km/h gibt, da es nur wenige Roller gibt die genau 45 fahren. Müsste nur schauen, ob es bei dem Roller (siehe vorherige Antwort) geht. Muss dann wohl mal beim Motocenter in Thun anrufen und fragen ob die 45km/h drosseln verbauen und ob es bei dem Roller geht.

    Ich habe SERVER sein Auto beleidigt und muss darum diese Signatur tragen.

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