Kontrollschild vom alten Roller auf neuen anderer Kategorie übertragen?

  • Sali!

    Hoffe, ihr hattet Glück bei der Ostereier-Suche.... :winking_face:

    Folgende Situation: morgen am Samstag kann ich eventuell mein neues Fahrzeug abholen, ein 750er für Kategorie A (offen). Ich habe meiner Versicherung bereits die Stammnummer mitgeteilt, und sie wird entsprechend einen Nachweis ausstellen. Der Händler wird mir sein eigenes Kontrollschild anbringen, damit ich damit nach Hause fahren kann. Danach schicke ich sein Kontrollschild per Post an ihn wieder zurück.

    Im Moment habe ich noch einen 125er - also Kat. A1 - der noch ganz normal angemeldet ist. Ich würde gerne das dortige Kontrollschild für den neuen Roller übernehmen. Geht das überhaupt, oder darf man das nur innerhalb der gleichen Kategorie (A1 zu A1 usw)? Falls das geht: kann ich einfach schon mal selbständig das Kontrollschild wechseln und mit den neuen Roller damit rumfahren? Versicherung läuft ja schon? Oder muss ich erstmal die ganze Administration beim Verkehrsamt abwarten (Basel-Land in meinem Fall), und somit bis mindestens Montag warten? Kenne das genaue Prozedere nicht....

    Merci & Grüsse!

  • Ich hab mein Kennzeichen seit Anfang an, ich hab mit 16 mit einem 50ccm Roller begonnen, das ist nun ziemlich genau 16 Jahre her :grinning_squinting_face: und habe die Nummer heute noch auf dem Motorrad Kategorie A. Aber ob du das Selbstständig kannst weiss ich nicht genau ich denke das müsstest du in Zusammenarbeit mit dem StvA machen weil die Kennzeichennummer steht ja auch im Fahrzeugausweis.

    Jene die glauben, ich würde was verstehen wovon ich schreibe, sind selber schuld. :heuldoch:

  • Ja das geht. A1, A etc. sind Führerausweiskategorien welche mit dem Nummerschild nichts zu tun haben. Wichtig ist nur, dass entweder beide Fahrzeug gleichen Nummerntyp/Farbe haben.

    mindestens Montag warten

    Montag ist Ostermontag, ist da bei euch die Verwaltung offen?

    Ich habe meiner Versicherung bereits die Stammnummer mitgeteilt, und sie wird entsprechend einen Nachweis ausstellen

    in der Regel ist das eine Sache von 10 Sekunden. Der Nachweis erfolgt rein elektronisch. Wenn man der Versicherung die Stammnummer telefonisch mitgeteilt hat dann sagen sie einem in der Regel gleich am Telefon, dass alles erledigt ist. Wenn Du die Nummer per e-Mail mitgeteilt hast dann solltest Du ein Bestätigung bekommen haben, dass es erledigt wurde.

    Der Händler wird mir sein eigenes Kontrollschild anbringen, damit ich damit nach Hause fahren kann. Danach schicke ich sein Kontrollschild per Post an ihn wieder zurück.

    Kompliziert und evtl. unnötig.

    Das Kontrollschild von einem Fahrzeug das ausser Verkehr gesetzt wird order schon ausser verkher gesetz wurde kann man auf unkompliziert und einfach mittels einer vorläufigen Verkehrsberechtigung (gilt nur in der Schweiz!) auf ein neues Fahrzeug übertragen.

    Auch am Wochenende und auch an Ostern. Man sucht einfach das Formular auf der Website des StVA/MKF/SAN seines Wohnkantonses, druckt es zweimal aus und folgt den Anweisungen. Es braucht dazu noch ein Couvert, und A-Post Marke (gibt es auch als SMS), ausser man wohnt in einem Kanton welcher die Verkehrsberechtigung per eingeschriebenen Brief zugestellt haben will (Einschreibe Marken gibt es Online zum ausdrucken )!.

    Jetzt das was von Kanton zu Kanton ein bisschen anders ist: Möchte man das andere Fahrzeug nicht ausser Verkehr setzten sondern neu ein Wechselschild eröffnen, so ist die nur in manchen Kantonen mittels einer vorläufigen Verkehrsberechtigung möglich.

    Jetzt zum Kanton Basel-Landschaft.

    • Das Formular ist hier: https://www.baselland.ch/politik-und-be…hrsberechtigung
    • Das Formular und Ausweis sollte per Einschreiben eingesandt werden (jedoch nur Empfehlung).
    • Eine Eröffnung d.H. erstmalige "Erstellung" eines Wechselschildes ist nicht möglich! Es muss also immer ein Fahrzeug ausser Verkehr gesetzt werden.

    Du hast also folgende zwei Möglichkeiten;

    1. Du setzte (temporär) den Roller ausser Verkehr, dafür kannst Du sofort mit der Grossen fahren. Danach löst Du, wenn Du den Fahrzeugausweis des neuen Töff erhalten hast den Roller auf Wechselschild wieder ein (braucht neuen Versicherungsnachweis für den Roller).
    2. Du verzichtest auf die vorläufigen Verkehrsberechtigung, wartest bis das Amt offen hat und meldest dann den neuen Töff direkt als Wechselschild auf das jetzige Nummerschild an.

    In beiden Fällen musst Du aufs Amt.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Montag ist Ostermontag, ist da bei euch die Verwaltung offen?

    Daran hatte ich gar nicht gedacht... :ugly: Nee, die haben Ostermontag zu.... :bad:


    Wenn Du die Nummer per e-Mail mitgeteilt hast dann solltest Du ein Bestätigung bekommen haben, dass es erledigt wurde.

    Jupp, das ist alles bereits in Ordnung. Sprich, der neue ist definitiv versichert.


    Das Kontrollschild von einem Fahrzeug das ausser Verkehr gesetzt wird order schon ausser verkher gesetz wurde kann man auf unkompliziert und einfach mittels einer vorläufigen Verkehrsberechtigung (gilt nur in der Schweiz!) auf ein neues Fahrzeug übertragen.

    Okay, jetzt wird es ein wenig detailierter. Ich möchte kein Wechselschild, sondern möchte den bisherigen Roller stilllegen (will den ja dann sowieso verkaufen). sprich, ausser Verkehr setzen. Im Moment ist er wie gesagt ganz normal in Verkehr gesetzt und versichert.

    Das heisst, ich könnte die Geschichte mit der vorläufigen Verkehrsberechtigung angehen. Frage hierzu: Gemäss Formular soll ich per Post u.a. mitsenden:

    "Annullierter Fahrzeugausweis für das in Verkehr zu setzende Fahrzeug..."

    Sprich, der Fahrzeugausweis des neuen Fahrzeuges. Wie "annuliere" ich den vorher, um ihn mitzuschicken?

  • Sprich, der Fahrzeugausweis des neuen Fahrzeuges. Wie "annuliere" ich den vorher, um ihn mitzuschicken?

    Wenn es ein Occasion Fahrzeug ist das Du kaufst, dann bekommst Du den vom Verkäufer des Fahrzeuges. Falls er noch nicht annulliert ist, dann muss man den nicht vorher annullieren. Wenn man den zuerst über einen separaten Weg annullieren müsste, wäre der ganze Witz der Sache futsch. Jedenfalls steht bei den entsprechenden anderen Kantonen, inklusive Basel-Stadt, nichts von "annulliert".

    Wenn es ein nigel-nagel neues Fahrzeug ist dann gibt es natürlich noch keinen Fahrzeugausweis. In dem Falle ist anstelle des Fahrzeugausweis den abgestempelten Prüfbericht 13.20A mitzuschicken.

    Achtung: ich will und kann nichts garantieren. Es könnte sein, das man in BL wirklich nur mit einem annullierten Ausweis (bzw. Prüfbericht 13.20A) eine vorläufigen Verkehrsberechtigung machen darf. Es wäre aber komisch, entspricht nicht der Regelung der anderen Kantone (das ganze basiert auf Bundesrecht) und geht am Sinn der Sache vorbei. Normalerweise würde ich sagen: Frage beim Amt persönlich nach. Da es aber wohl nicht offen hat ist das nicht möglich.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Wenn es ein nigel-nagel neues Fahrzeug ist dann gibt es natürlich noch keinen Fahrzeugausweis.

    Es ist ein Neufahrzeug, das ich bei einem Händler kaufe. Da er mir ja angeboten hat, dass ich sein (Händler?-)Kontrollschild für die Fahrt zu mir nach Hause benutzen kann, nehme ich an, dass der Roller bereits eingelöst ist, und es einen Fahrzeugausweis gibt? In diesem Fall müsste ich dann am Dienstag (wegen Ostermontag >w< ) zum Amt, dort den Fahrzeugausweis annullieren lassen, und gleichzeitig löse ich nun auf meinen Namen neu ein. Danach schicke ich das Händlerkontrollschild per Post an den Händler zurück.

    PS: wobei mir einfällt: der Händler befindet sich in einem anderen Kanton, von daher könnte ich den Fahrzeugausweis gar nicht hier in Basel-Land annullieren lassen...? Meine Güte, wird ja immer komplizierter....

    Ich denke mal, spätestens beim Händler weiss ich mehr, der macht das ja nicht zum ersten mal... Und sowieso ist es noch nicht 100% sicher, dass ich den neuen Roller morgen schon bekomme.


    ich will und kann nichts garantieren.

    Das ist schon klar. Aber vielen Dank für deine vielen Informationen, das hat mir schon sehr weitergeholfen! :smiling_face:

    GRüsse!

  • Falls Du noch zu Hause und noch nicht bei deinem Traum Töff bist:

    Einfach jetziges Nummerschild, Fahrzeugausweiss des 125er, Couvert, Briefmarke, und zwei Ausdrucke des Formulars mitnehemn.
    So bist Du für alles gerüstet und kannst ja immer noch mit der Nummer des Mechs heimfahren.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Falls Du noch zu Hause und noch nicht bei deinem Traum Töff bist:

    Einfach jetziges Nummerschild, Fahrzeugausweiss des 125er, Couvert, Briefmarke, und zwei Ausdrucke des Formulars mitnehemn.
    So bist Du für alles gerüstet und kannst ja immer noch mit der Nummer des Mechs heimfahren.

    Tja, in der Tat hat das gestern leider nicht geklappt. Der Roller ist zwar parat, aber das Zubehör ist leider doch nicht angekommen. Wird also eh nächste Woche.

    Eine Frage noch: den alten 125er möchte ich ja privat verkaufen. Da wäre es doch besser, ich lasse den solange ganz normal angemeldet weiter laufen? Ich denke mal, ein potentieller Käufer hat einen höheren Aufwand, wenn er einen komplett still gelegten Roller kaufen möchte (neu einlösen/prüfen lassen, statt einfachen Halterwechsel)? Oder nicht?

  • wenn er einen komplett still gelegten Roller kaufen möchte (neu einlösen/prüfen lassen, statt einfachen Halterwechsel)? Oder nicht?

    Nein. Das ist kein grosser Unterschied sondern fast genau das selbe. Es gilt in beiden Fällen das reguläre Prüfintervall. Erst wenn der Roller mehrere Jahr nicht eingelöst war kann es mehr Aufwand bedeuten.

    Jedoch kann ein nicht eingelöster Roller nicht einfach so Probe gefahren werden. Das ist der sehr grosse Unterschied.

    Wechselschild kostet ja fast nichts und auch Du profitierst von grösserer Flexibilität. Für kurze Strecken, wie z.B. am Sonntag schnell frische Brötchen holen ist der sinnvoller als die grosse.

    . Der Roller ist zwar parat, aber das Zubehör ist leider doch nicht angekommen. Wird also eh nächste Woche.

    Hast Du wenigsten den Prüfbericht 13.20A bzw. den Fahrzeugausweis erhalten/mitgenommen, so dass Du schon mal das neue Fahrzeug nächste Woche einlösen kannst wenn das Amt wieder geöffnet ist?

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Jedoch kann ein nicht eingelöster Roller nicht einfach so Probe gefahren werden. Das ist der sehr grosse Unterschied.

    Ja, könnte halt auch ein "Bremser" sein für Kaufinteressenten....

    Hast Du wenigsten den Prüfbericht 13.20A bzw. den Fahrzeugausweis erhalten/mitgenommen, so dass Du schon mal das neue Fahrzeug nächste Woche einlösen kannst wenn das Amt wieder geöffnet ist?

    Nee, ich war physisch gar nicht beim Händler. Alles online/telefonisch erledigt. Er war halt der einzige, der den blauen Roller vorrätig hatte, ansonsten hätte ich bis mindestens Juni/Juli warten müssen. Ist eine Fahrstunde von mir entfernt, daher dachte ich mache das telefonisch. Ich "kenne" den 750 Forza ja schon, weil ich ihn vor kurzem übers Wochenende mal gemietet hatte. Also keine Probefahrt oder ähnliches nötig. Sondern danach der glasklare "haben-will!"-Mlodus. :grinning_squinting_face: