Wenn ich die Nachrichten um Mitternacht richtig verstanden habe, ist Reisen in Frankreich auch nicht mehr erlaubt.
Grenzübertritte nach D, ITA, F und Spanien im Moment
-
StPaul -
31. März 2021 16:55 -
Erledigt
-
-
Bei Gelegenheit bitte den vorherigen "Beitrag" löschen.
-
Dann würde ich gerne wissen, ob japanzero in einem Kanton angrenzend an BW wohnt.
Ja, das tue ich. Gleich an der Grenze am Rhein.
-
Ich wohne am Rhein, fahr jeweils über den Grenzübergang Kaiserstuhl und drehe meine Runde im Schwarzwald. Bisher habe ich weder Kontrollen noch sonstige Hemmnisse entdeckt. Einmal stand ein dt. Zöllner da, der mich nett rübergewinkt hat. Aber wie es denn genau aussieht (rechtlich) weiss ich in dem Durcheinander nicht.
-
Thx japanzero.
Anubis, darf man fragen über welchen Zeitraum du sprichst?
-
@St. Paul: Zeitraum: März 2021, wenn es schön und trocken war.
-
Aktuell für Deutschland
Die Schweiz gilt als Risikogebiet.
Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem sonstigen Risikogebiet (weder Hochinzidenzgebiet noch Virusvariantengebiet) aufgehalten haben, müssen spätestens 48 Stunden nach ihrer Einreise über einen Testergebnis verfügen und dieses auf Anforderung den zuständigen Behörden vorlegen.
Was bei einer Kontrolle im Schwarzwald verlangt wird, kann ich nicht sagen....
-
Habe noch was gefunden
Für die Einreise aus den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie aus der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island gelten aktuell keine pandemiebedingten Einschränkungen. Reisende müssen aber aufgrund der Coronavirus-Einreiseverordnung die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung, die Nachweispflicht für einen negativen Corona-Test abhängig von der Risikoeinstufung des Herkunftsstaates sowie die jeweiligen Quarantäne-Bestimmungen der Bundesländer beachten.
Also müsste mann ein digitales Einreiseformular ausgefüllt haben....
-
für den schwarzwald ist die verordnung von ba-wü massgeblich. es gibt eine menge ausnahmen für kurze aufenthalte, aber nicht für einkauf und tourismus. verstehe es, wer will.
-
Habe noch was gefunden
Für die Einreise aus den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie aus der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island gelten aktuell keine pandemiebedingten Einschränkungen. Reisende müssen aber aufgrund der Coronavirus-Einreiseverordnung die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung, die Nachweispflicht für einen negativen Corona-Test abhängig von der Risikoeinstufung des Herkunftsstaates sowie die jeweiligen Quarantäne-Bestimmungen der Bundesländer beachten.
Also müsste mann ein digitales Einreiseformular ausgefüllt haben....
Digitales Einreiseformular ist nur nötig wenn man länger als 24h in Deutschland verweilt. Gilt nur solange die Schweiz "nur" als Risikoland gilt oder man selber in den letzten 10 Tagen nicht in einem hochinzidenz Gebiet oder Gebiet mit neuen Varianten war.
-
Organisier einen Impfnachweis und alles wird möglich sein....
Ganz so einfach wird es definitiv nicht sein. Du als Geimpfter kannst ja trotzdem im Falle eines Falles andere anstecken.
-
Organisier einen Impfnachweis und alles wird möglich sein....
Ganz so einfach wird es definitiv nicht sein. Du als Geimpfter kannst ja trotzdem im Falle eines Falles andere anstecken.
Ist mir schon klar.....nur den zuständigen Behörden/ Politiker anscheinend nicht...
Ist gleich bescheuert wie ein negativer Test bei Flugreisen, aber kein Test bei Bahn, Auto, Busreisen....
-
Organisier einen Impfnachweis und alles wird möglich sein....
In Ba.-Wü- darf man sich als Geimpfter (letzte Impfung min. 14 Tage her) nun frei bewegen.
(2) Sofern es sich nicht um Einreisende handelt, die sich in den letzten zehn Tagen vor ihrer Einreise in einem Virusvarianten-Gebietim Sinne von § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 der Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nach Feststellung einer epidemischen Lage von na-tionaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag (Coronavirus-Einreiseverordnung BAnz AT vom 13.01.2021 V1) aufgehalten haben, sind von § 1 Absatz 1 nicht erfasst,
[...]
6. Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mittels Impfdokumentation vorweisen können.Abgeschlossene Impfung im Sinne des Satzes 1 Nummer 6 ist jede mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gemäß der empfohlenen Impfserie vorgenommene Impfung gegen die COVID-19-Krankheit. Bei Impfstoffen, die mehr als eine Impfdosis benötigen, gilt die Impfung für Personen, die mit mindestens einer Impfdosis geimpft sind, als abgeschlossen, sofern diese Personen zuvor bereits selbst positiv getestet waren und sie über einen Nachweis über eine durch PCR-Test bestätigte Infektion mit dem Coronavirus verfügen; darüber hinaus gilt eine Impfung als gemäß der empfohlenen Impfserie abgeschlossen, wenn eine Abweichung durch die Ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts anerkannt wird.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/akt…ne-und-testung/
-
Good news everybody.
Falsch, nur für Geimpfte.
-
Und die Geimpften können grundlos, also auch touristisch oder einkaufsmässig nach BaWü?
Hmm, das RKI empfiehlt das anscheinend:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/pre…uer-geimpfte-1/
-