Man könnte auch einfach die Enschränkung machen, dass der Lexikonbeitrag nicht für das Prüfungsverfahren im Kanton Basel-Landschaft gilt.
Der Kommentar/Hinweis bezieht sich aber schon auf Basel. SkyBeam waren aber wohl leider auch nicht alle Details bekannt. In der Vergangenheit konnte jeder einen Lexikon Eintrag bearbeiten. Mit dem letzten Forumsupdate ist es leider nicht mehr möglich. Richtiger wäre etwas in der Art:
Bei der Manöverprüfung beider Basel erfolgt eine Bremsung am Hang. Bei dieser wird man gegebenenfalls aufgefordert den Motor mittels Kill-Switch auszuschalten. Die Zündung bleibt jedoch an. Dies hat in der Regel keinen Einfluss auf das ABS! Das ABS regelt, sofern die minimale nötige Geschwindigkeit erreicht ist, mit eingeschalteter Zündung aber mittels Kill-Switch abgeschaltetem Motor normal und wie gewohnt. Sollte das bei deinem Motorrad nicht der Fall sein (was die grosse Ausnahme wäre) so kann man den Prüfer auf diesen sehr aussergewöhnlichen Umstand hinweisen. In Basel darf man die Manöverprüfung explizit mit aktiven ABS absolvieren.