17. Februar 2021 09:30 #16 Ich hab beim VSZ-OW/NW gefragt bzg der Maximalbreite eines Motorrads: Ausschlaggebend ist die breite des Originallenkers ohne Anbauteile. Also ohne Lenkerendblinker etc. Ausnahme: Originalspiegel dürfen über den Lenker hinausragen.Lg
19. Februar 2021 23:52 #17 In ASA 2b steht unter 4.6.3 steht zur Anbringung von Sturzbügeln etc:«Das Fahrzeug muss geprüft werden, wenn seine Abmessungen durch den Anbau verändert wurden.»Denn die Pads also die Fahrzeugbreite vergrössern, müsstest das Prüfen lassen. Die Breite ist hierbei dann wohl der Originallenker.