Ich wollte fragen, ob es möglich sei, eine Dr-z 400 aus Deutschland in die Schweiz einzuführen? Ich habe online gelesen das man keine neuen mehr anmelden kann, weil sie den Abgasregulierung nicht mehr entsprechen und fragt mich deshalb, ob es eine Ausnahme wäre, wenn sie schon vorher im Ausland angemeldet war.
Dr-z 400 in die Schweiz einführen
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Gregori -
25. Januar 2021 22:09 -
Erledigt
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fragt mich deshalb, ob es eine Ausnahme wäre, wenn sie schon vorher im Ausland angemeldet war.
Das ist keine Ausnahme sondern der Normalfall, gilt jedoch nur, wenn die Zulassung im Ausland vor der Verschärfung der Abgasnorm in der Schweiz erfolgte.
1 Fahrzeuge, die bei Inkrafttreten einer Änderung dieser Verordnung schon im Verkehr stehen, müssen mindestens den Anforderungen entsprechen, die zum Zeitpunkt ihrer ersten Inverkehrsetzung galten. Vorbehalten bleiben Übergangsbestimmungen, die eine Nachrüstungspflicht vorsehen.
2 Nachträglich eingeführte Erleichterungen können in Anspruch genommen werden, wenn die damit verbundenen Bedingungen und Auflagen eingehalten sind.
[...]
Da die DR-Z 400 im Jahr 2000 auf den Markt kommt, hat diese eine EG/EU-Typengenehmigung. Dennoch sinnvoll dass man vor dem Kauf das Datum der Erstzulassung abklärt und schaut, dass es auch wirklich passt und das Motorrad nicht nach der Verschärfung der Euro-Norm aufgrund einer Ausnahmeregelung, welche nur im Zulassungsland gilt, zugelassen wurde.
Abgasnorm Letzte reguläre Inverkehrsetzung gemäss Norm Keine 30. September 1977 Anhang 3 Ziffer 233.3 BAV 30. September 1983 Weltnorm (UNECE-Reglement Nr. 40) 30. September 1987 CH-Norm FAV 3 (entspricht in etwa Euro 1)
Nur in Kalifornien gab es eine etwa gleich strenge Abgasnorm.
In Rest von Europa galt zu meist, bis zur Einführung von Euro 1, die UNECE R-40 weiter.
Konsequenz war, dass die Motorräder für den Schweizer Markt ab 1. Oktober 1987 vielfach stark gedrosselt waren.30. September 2003 Euro 1 30. Jun. 2004 Euro 2 31. Dez. 2006 Euro 3 31. Dez. 2016 Euro 4 31. Dez. 2021 (wenn keine weiteren Verschiebungen) Euro 5 geplant 31. Dez 2023 Euro 5a unbekannt Lesebeispiel: Eine Motorrad welches die Abgasvorschriften gemäss UNECE-Reglement Nr. 40 einhält, muss am 30. Sept. 1987 oder davor das erste mal zum Verkehr zugelassen worden sein. Danach galten die viel strengeren CH Vorschriften.
Für Fahrzeuge welcher eine Leistungssteigerung aufweisen und nicht mehr der original EG/EU-Typengenehmigung entsprechen siehe:
Für Fahrzeuge mit nationaler Typengenehmigung, speziell wenn die Erstzulassung nach dem 1. Oktober 1987 ist:
Motorrad importieren, wie teuer?
Für den Ablauf des Imports und die Prozedur am Zoll siehe:
[Anleitung] Wie Motorrad aus Deutschland importieren
(Der wohl umfassendste Faden den es zu diesem Thema gibt)
ASTRA Weisungen über die Befreiung von der Typengenehmigung
http://www.astra2.admin.ch/media/pdfpub/2014-02-27_2418_d.pdf
Informationen vom Schweizer Zoll zur Einfuhr von Fahrzeugen
https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/in…ie-schweiz.html
Informationen vom StVA Zürich zur Zulassung von Import-Fahrzuegen
https://www.zh.ch/de/mobilitaet/…-fahrzeuge.html
(Gilt im grossen Ganzen auch in den anderen Kantonen. Gut vorbereitet und informierte ist die halbe Miete.)
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vielen Dank für die Antwort
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2006
Erstmals viel Dank für die Antwort, aber ich hätte noch eine Frage. Ist das letzte Datum für eine Erstzulassung eines Euro 2 Motorrads der 31.12.2006 oder der 31.12.2016?
Der 31.12.2006. Ab 1.1.2007 muss das Motorrad Euro 3 haben.
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Das ist keine Ausnahme sondern der Normalfall, gilt jedoch nur, wenn die Zulassung im Ausland vor der Verschärfung der Abgasnorm in der Schweiz erfolgte.
1 Fahrzeuge, die bei Inkrafttreten einer Änderung dieser Verordnung schon im Verkehr stehen, müssen mindestens den Anforderungen entsprechen, die zum Zeitpunkt ihrer ersten Inverkehrsetzung galten. Vorbehalten bleiben Übergangsbestimmungen, die eine Nachrüstungspflicht vorsehen.
2 Nachträglich eingeführte Erleichterungen können in Anspruch genommen werden, wenn die damit verbundenen Bedingungen und Auflagen eingehalten sind.
[...]
Da die DR-Z 400 im Jahr 2000 auf den Markt kommt, hat diese eine EG/EU-Typengenehmigung. Dennoch sinnvoll dass man vor dem Kauf das Datum der Erstzulassung abklärt und schaut, dass es auch wirklich passt und das Motorrad nicht nach der Verschärfung der Euro-Norm aufgrund einer Ausnahmeregelung, welche nur im Zulassungsland gilt, zugelassen wurde.
Abgasnorm Letzte reguläre Inverkehrsetzung gemäss Norm Keine 30. September 1977 Anhang 3 Ziffer 233.3 BAV 30. September 1983 Weltnorm (UNECE-Reglement Nr. 40) 30. September 1987 CH-Norm FAV 3 (entspricht in etwa Euro 1)
Nur in Kalifornien gab es eine etwa gleich strenge Abgasnorm.
In Rest von Europa galt zu meist, bis zur Einführung von Euro 1, die UNECE R-40 weiter.
Konsequenz war, dass die Motorräder für den Schweizer Markt ab 1. Oktober 1987 vielfach stark gedrosselt waren.30. September 2003 Euro 1 30. Jun. 2004 Euro 2 31. Dez. 2006 Euro 3 31. Dez. 2016 Euro 4 31. Dez. 2021 (wenn keine weiteren Verschiebungen) Euro 5 geplant 31. Dez 2023 Euro 5a unbekannt Lesebeispiel: Eine Motorrad welches die Abgasvorschriften gemäss UNECE-Reglement Nr. 40 einhält, muss am 30. Sept. 1987 oder davor das erste mal zum Verkehr zugelassen worden sein. Danach galten die viel strengeren CH Vorschriften.
Für Fahrzeuge welcher eine Leistungssteigerung aufweisen und nicht mehr der original EG/EU-Typengenehmigung entsprechen siehe:
Für Fahrzeuge mit nationaler Typengenehmigung, speziell wenn die Erstzulassung nach dem 1. Oktober 1987 ist:
Motorrad importieren, wie teuer?
Für den Ablauf des Imports und die Prozedur am Zoll siehe:
[Anleitung] Wie Motorrad aus Deutschland importieren
(Der wohl umfassendste Faden den es zu diesem Thema gibt)
ASTRA Weisungen über die Befreiung von der Typengenehmigung
http://www.astra2.admin.ch/media/pdfpub/2014-02-27_2418_d.pdf
Informationen vom Schweizer Zoll zur Einfuhr von Fahrzeugen
https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/in…ie-schweiz.html
Informationen vom StVA Zürich zur Zulassung von Import-Fahrzuegen
https://www.zh.ch/de/mobilitaet/…-fahrzeuge.html
(Gilt im grossen Ganzen auch in den anderen Kantonen. Gut vorbereitet und informierte ist die halbe Miete.)
Ich weiss auf jeden Fall wen ich anheure um ein Motorrad in die Schweiz zu importieren.
Wie hoch ist dein Stundenansatz?
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ich frage mich welche drz eingeführt werden soll. Die -s- mit offen eingetragener Leistung dürfte mit ece Nachweis weitgehend problemlos sein. Nur ist das halt was halbes (sehr schwer, schwache Ausstattung, gammelige Töpfe und mit dem Unterdruckvergaser bißchen schwächelnden) was zwar Gelände und Straße kann, aber nur so mäßig.
Die drz-e (Erstatten) bzw drz-z (Kickstarter) sind deutlich potenten, könnten aber in der Schweiz nur stark gedrosselt (spezieller Zulassungsskit mit speziellem Topf) zugelassen werden. Da dürfe es seitens Ersatz Probleme geben, die ch-töpfe sind nicht mehr zu haben.
Da das Fahrwerk und Bremse nicht so super sind, haben viele die später gebaute Sm Version auf Enduro umgebaut. Hier müßte man halt die Papiere für den Radsatz haben für eine Zulassung.