Auspuffanlage Z900 35kW

  • RebelFazer

    Warum nennt man es dann A2 wenn es nix mit A2 zu tun hat? Ich versteh unter A2 EU-Recht = das was ich geschrieben hab. aber wenn das 0 und nix zu tun hat miteiander dann ists ja keine Die schweizerischen Kategorien sollen mit jenen der EU harmonisiert werden wie es bei Admin.ch heisst sondern blos eine Namensänderung? Also ist A2 weiterhin A beschränkt? Sprich man kann in CH auch weiterhin ne Yamaha R1 auf 35KW drosseln?

    Ja easy dann urbvn_ dann vergiss was ich geschrieben habe. und A2 auch gibt es in der Schweiz nicht heisst weiterhin A-

    Jene die glauben, ich würde was verstehen wovon ich schreibe, sind selber schuld. :heuldoch:

  • Ich mach morgen mal ein paar Telefonate und würde euch ansonsten Bescheid geben falls es euch interssiert wieso im Gesetz A2 und Eu harmonie erwähnt wird es aber doch nicht dieselben Gesetze wie in der Eu gelten.

    Bin nun doch etwas verwirrt...

  • Genau, wurde mir so gesagt und der Orginalauspuff wäre auch schon vorhanden daher auch keine grosse Sache diesen wieder zu montieren.

    Wieso lässtDu das dann nicht einfach machen? dann fährst Du eben zwei bis drei Jahre mit dem Originalauspuff und kannst dann die Maschine wieder entdrosslen lassen. Wenn die WErkstatt schon sagt, dass es geht, werden sie geprüft haben, ob der Töff vor 31.12.2017 importiert wurde. Sollte die Drosselung nicht akzeptiert werden, ist das deren Risiko, dass sie den Töff nicht genehmigt kriegen. Lass Dir einfach vorher bestätigen, am besten per Mail oder schriftlich, dass der Töff mit Originalauspuff gedrosselt und zugelassen werden kann.

  • Warum nennt man es dann A2 wenn es nix mit A2 zu tun hat?

    A2 heisst es in der EU. Steht ja bei dem was Du von ASTRA verlinkt hast, dass es bei uns Kategorie A beschränkt auf 35 kW heisst.

    Die schweizerischen Kategorien sollen mit jenen der EU harmonisiert werden

    Sollen, wollen und was dann raus kam ist was anderes. Also dass das ASTRA und die Kantone immer noch von "harmonisiert" schreiben lupft mit gleich nochmals die Hutschnur (und diesmal kannst Du nichts dafür). Also vor der Revision war das Recht harmonisierter und EU kompatibler.

    Sprich man kann in CH auch weiterhin ne Yamaha R1 auf 35KW drosseln?

    Ja sofern diese vor dem 31. Dezember 2017 in die Schweiz importiert wurde UND man einen in der Schweiz zugelassenen Drosselsatz findet, oder gewillt ist die nötigen Formalitäten und Messungen die es dazu bräuchte selber zu bezahlen.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Gesetz A2 und Eu harmonie erwähnt wird

    Im Gesetz bzw. der Verordnung wird weder A2 noch "EU harmonisiert" erwähnt.

    Nochmals der Link zu Verkehrszulassungsverordnung. Das ist das was gilt. Plus allfällige Weisungen des ASTRA welche zusätzliche Erleichterungen zum Inhalt haben http://www.astra2.admin.ch/html/de/index.php?type=0

    Und nochmals der EU A2 ist nicht das gleiche wie der Schweizer A beschränkt auf 35 kW.

    Der grosse Rest sind Pressemitteilung und Infos ohne rechtliche Relevanz.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Wieso lässtDu das dann nicht einfach machen?

    Werde ich auch falls es eben keine schnelle einfach Möglichkeit gibt ein CH-Beiblatt zu erhalten.Ich hab das Motorrad erst am Freitag gekauft und zudem ist noch Winter von dem her habe ich da keinen Stress und wollte mich zu erst etwas informieren bevor ich etwas machen lasse.

    dass der Töff mit Originalauspuff gedrosselt und zugelassen werden kann.

    Wurde mir so gesagt habe denen den Fahrzeugausweis gesendet. Aber ich schreib mal noch ne Mail in der ich ausdrücklich darauf eingehe das ich A beschränkt fahren werde und ich erwähne dass mit dem Importdatum falls das von deren Seite übersehen wurde..

  • Sprich man kann in CH auch weiterhin ne Yamaha R1 auf 35KW drosseln?

    Uiuiuiui,

    Wie wilst das machen, 2 Zündkerzen Dummies reinschrauben und Salatöl statt Benzin betanken?

    Ne R1 gabs noch nie mit 25 Kw geschweige denn 35 Kw.

    Die R6 hingegen schon bis Modeljahr 2017, ab dann ist hingegen Schluss.

    Si vis pacem para bellum

  • Kurz als Info falls jemand doch auch mal in meine Lage kommt (bzw. Bekannte wie auch immer.) Jedenfalls hat mir das Strassenverkehrsamt gesagt dass das Importdatum vollkommen zu vernachlässigen sei, solang die Typennr. eine Drosselung zulässt was bei mir der Fall ist. Was mich jedoch verwirrt da das doch irgenwie dem Gesetz wiederspricht?

    Janu wie auch immer hauptsache doch ein Happy End :smiling_face:

  • Und was ist mit der Auspuffanlage?

    Hab erst ein Mail von cycle tech zurück bekommen, da haben die geschrieben ich soll mich bei Grossrieder melden da es bei Ihnen "eine Menge Geld" kosten würde, was für mich bedeutet das die ein Gutachten besorgen können für 35kW. Mal schauen wie was ich noch zurück geschrieben bekomme.

  • Was mich jedoch verwirrt da das doch irgenwie dem Gesetz wiederspricht?

    Manches wird im echten Leben leicht einfacher gehandhabt als es im Gesetz und Verordnung steht. Das ASTRA (Bundesamt für Strassen) kann gemäss Art. 220 Abs. 2 VTS spezielle Ausnahmebestimmungen erlassen. Strenger als das Gesetz ist es in der Regel hingegen nicht. Wie immer gilt, keine Regel ohne Ausnahme. (Siehe bspw. BGER 128 II 131)

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!