Busse bei nicht Zugelassenen Zusatzscheinwerfer

  • Grundsätzlich hat RebelFazer ja recht und kann das schön belegen.


    Jetzt noch meine Gedanken zu den Scheinwerfern


    Du bist ausserhalb von Europa auf Weltreise... Ein Wegelagerer in Uniform am Strassenrand hält dich an.... Er will Geld.....dein Geld....


    Meinst Du wirklich, der Dorfpolizist im Nirgendwo hat eine Ahnung von E/e Nummern?

    Er wird behaupten, du seist zu schnell gefahren und es kostet xxx Dollar.


    Mit ein wenig Verhandlungsgeschick kannst du den Betrag auf xx Dollar runterhandeln...und deine Reise geht weiter...


    Wenn er sagt, das deine Scheinwerfer nicht zugelassen sind, und Du in freundlich daraufhin weisst, dass diese Dinger eine E Nummer haben und somit zugelassen sind, wird er dir ins Gesicht lachen und sagen: xxx Dollar und du darfst weiterfahren.....


    Mit ein wenig Verhandlungsgeschick kannst du den Betrag auf xx Dollar runterhandeln...und deine Reise geht weiter


    In der Regel wollen sie zuerst deinen Pass und die Fahrzeugpapiere, was deinen Verhandlungsspielraum einengt....Weil ohne Pass und Fahrzeugpapiere stehst du zuunterst auf der Verhandlungsleiter....


    Macht euch nicht gleich ins Hemd, wegen Scheinwerfern......und ausserhalb Europa ist manchmal näher als man denkt.....da reicht schon Süditalien, Griechenland, Rumänien, usw...


    Das alles ist meine Meinung.....


    PS: von wegen Australien und Japan

    Australien wird mit Garantie auf ein geputztes Fahrzeug bestehen, so von wegen fremde Arten einführen....die Scheinwerfer werden dem Zoll am Allerwertesten vorbeigehen...

    In Japan wird das Einführen des Fahrzeuges das grössere Problem sein. Neben der Verständigung/ Schrift.

  • Das alles ist meine Meinung.....

    Meiner Meinung nach gibt diese Möglichkeiten:

    a) Du bist legal unterwegs und die lokalen Behörden respektieren dass, lassen dich in Ruhe so wie es sich gehört.

    b) Du bist illegal unterwegs und den lokalen Behörden ist das egal bzw. wird nicht beachtet da es nicht auffällt.

    c) Du bist legal oder illegal unterwegs und die lokalen Behörden wollen dich verarschen (da was nicht in Ordnung ist fällt nicht auf), sie sind auf Bakschisch aus.

    d) Du bist illegal unterwegs und die lokalen Behörden ist dies bewusst und sie sind auf Bakschisch aus.

    e) Du bist illegal unterwegs und die lokalen Behörden wissen dass und die ziehen das getreu nach dem Gesetz durch.


    a) ist der Idealfall. b) ist der Fall auf den man hofft, wenn nicht alles in Ordnung ist und der auch so oft gut geht. c) ist echt Scheiss und da muss man unten durch. d) und e) ist selber Schuld. Bei d) wird man dann halt nach strich und Faden ausgenommen und bei e) die Weiterfahrt temporär verunmöglicht, das Motorrad gar konfisziert. Irgendwelches Bakschisch wird, wenn alles streng nach Gesetz läuft, da auch nicht weiter helfen sondern die Situation gar noch verschlimmern. Gerade die Beamten in Italien können wenn Sie wollen Dienst ganz streng nach Vorschrift machen.


    Am Ende muss jeder für sich entscheiden. Grännen und Heulen wenn man illegal unterwegs ist und erwischt wird kann man gerne, mein Mitleid hält sich aber in sehr engen Grenzen. Ist man illegal unterwegs sollte man sich dies bewusst sein und bei Kontakt mit der Polizei den Ball eher flach halten und nicht unnötige Sprüche klopfen da sonst auf Dienst nach Vorschrift umgeschaltet wird.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Also so wie ich es verstanden habe ist nur Das E Zeichen zugelassen alles andere ist irgendwas?

    Eine Einzelabnahme der 4XLED könnte eventuel auch gemacht werden, das ist aber teuer.

    Frag doch einfach nach, ob die für die Strasse genehmigt wurden, wenn ja, können sie sicher ein entsprechendes Schreiben vorweisen.

  • Ich kauf glaub einfach die Scheinwerfer die am Schluss das rennen machen ob zugelassen oder nicht. Ja ich weis sobald man ausserhalb der Schweiz und vielleicht noch ein Land weiter ist wird es immer weniger Schlimm. Von daher ist mir dies auch egal es geht mir hautsächlich um die Schweiz nicht dass ich nachher in der Schweiz bin und den Scheinwerfer nicht brauchen darf. Ich denke dass ich jedoch eher auf die Lichtleistung gehe und weniger auf die Zulassung, denn wie ihr eh schreib die Zulassung wird eh überbewertet in den meisten Ländern.

    Eine Einzelabnahme der 4XLED könnte eventuel auch gemacht werden, das ist aber teuer.

    Frag doch einfach nach, ob die für die Strasse genehmigt wurden, wenn ja, können sie sicher ein entsprechendes Schreiben vorweisen.

    Ich denke kaum ansonsten hätte sie es ja geschrieben, jedoch mal kurz schreiben schadet ja nicht.

  • Ich danke, dass - abgesehen von einer allfälligen Busse - das Problem sein könnte, dass sie dich mit Scheinwerfer nicht weiterfahren lassen - also montier sie so, dass du sie allenfalls gleich vor Ort wieder demontieren kannst :winking_face:

  • das fahren mit (zugelassenen) Nebelscheinwerfern?

    Das Fahren mit eingeschalteten Nebelscheinwerfer wenn die Sicht nicht wegen Nebels, Schneetreibens oder starken Regens erheblich eingeschränkt ist kostet 40 Franken. Nr. 325.1 der Ordnungsbussenverordnung.


    Alles was nicht in der OBV aufgeführt ist und verboten ist endet in einer Verzeigung was zusätzliche Gebühren verursacht und potentiell ein Administartivverfahren (Verwarnung/Ausweissentzug) zur Folge haben kann Art. 16 Abs. 2 SVG was dann zu weitere Kosten führt!

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer ()

  • 400.- ist ja voll okey. Ich denk ich kauf einfach welche und lass mich nicht mit eingeschaltetem Scheinwerfer erwischen. Sofern sie mich kontrollieren und ich ihn nicht benutzt habe kann ich mich ja vielleicht noch rausreden in dem ich sage er ist nur für den Offroad Einsatz. Vielen Dank

  • ( braucht 40 Watt , falls das die lichtmaschine schafft )


    ob dieses 4XLED gut ist , weiss ich nicht

    aber was ich weiss : dieses teil ist so was von futuristisch auffällig

    dass es neugierige polizei anziehen wird , wie motten das licht all over the world :

    " was isch das , isch das zueglasse ? - what is this ? - kia hä ? - que es eso ? "

    auch kriminelle abmontierer irgendwo hätten viele freude daran


    ein unauffälliger single-zusatzscheinwerfer wäre meine wahl


    für den hausgebrauch in der schweiz würde ich bei der mfk nachfragen

    ob dieses 4XLED wirklich zugelassen ist ... ich bin mir immer noch nicht sicher

  • 400.- ist ja voll okey.


    Ich glaube ich nehme 2 kleinere und montiere sie dezent.

    Ich hab mal was gestöbert und finde zB folgende zugelassene Lösungen, die teilweise teurer sind aber immer noch weniger als eine Busse von CHF 400:


    http://www.ledlightpower.ch/rg…0-mit-positionslicht.html

    http://www.ledlightpower.ch/rg…wKoZqQGlIAykaAgi7EALw_wcB

    https://www.ledperf.ch/led-neb…50-2004-2011-p-38261.html


    Wenn Du weiter suchst, findest Du sicher auch Lösungen, die Abblend- und Fernlicht beinhalten.

  • Ich hab mal was gestöbert und finde zB folgende zugelassene Lösungen,

    Da stösst Du aber dann auf das Problem, dass am Töff von jeder Art nur maximal zwei Stück zugelassen sind.

    Da die LAZER Fernscheinwerfer (Fernlichter) sind, müsste man also den original Fernscheinwerfer ausser Betrieb setzten (falls man zwei Stück verbaut). Ob eine Schaltung zulässig ist, bei der man entweder den Original-Fernscheinwerfer oder nach Bedarf nur die beiden Zusatz-Fernscheinwerfer anschalten kann ist mir nicht klar (Das ASA 2b schweigt sich zu diesem Thema, bzw. ich habe es evtl. übersehen). Da müsste man also beim Strassenverkehrsamt nachfragen.


    Falls ein einzelnes, in der Mittelachse zentriertes, Fernlicht vorhanden ist, kann man, soweit ich es verstehe, ein zweites in der vertikalen Line verbauen (laubhaufen hat das z.B. so). Bei der fraglichen Suzuki DR 650 SE wäre das also eine Möglichkeit.


    Werden zwei Fernlichter in der horizontalen verbaut, dann müssen die auf gleicher Höhe sein, müssen ähnlich sein und dürfen beim Töff einen Abstand von maximal 20 cm haben!


    Weiter dürfen die beiden Scheinwerfer zusammen maximal die Referenzzahl-Summe von 50 haben was 240 lux entspricht. (Bei den Autos und Lastwagen sind es 100, bzw 480 Lux. Die dürfen aber auch 4 Stück anstelle von nur 2 haben). Der verlinkte LAZER TRIPLE-R 750 hat z.B. eine Referenzzahl von 27.5. D.h. es kann von diesem maximal einer an einem Motorrad verbaut werden und der zweit evtl. vorhandenen darf dann eine Referenzzahl von maximal 22.5 haben. Der original Scheinwerfer der Suzuki DR 650 SE wird wohl kaum soviel haben.


    100% auf der sicheren Seite ist man mit Nebelleuchten. Erkennbar an der Markierung "B" bzw. "F3" auf dem Glas.

    Siehe LedPerf Link von Lüku.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    11 Mal editiert, zuletzt von RebelFazer ()