Mein erster Töff! ;)
- Wilson
- Erledigt
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Ok dann habe ich wahrscheinlich etwas falsch verstanden auf dieser Seite. Da steht irgendwas von Prüfung bis 30.06.2021
So wie ich das verstanden habe gilt diese Regelung für die Kategorie A- (bis 35kW). Da letztes Jahr aufgrund hoher Nachfrage und zu wenig Prüfungsterminen nicht alle ihre Prüfung machen konnten, hat der Bund (glaube ich) die Frist verlängert. Meines Wissens gilt diese Deadline nicht für die offene A Prüfung.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, es würde mich selber nämlich auch betreffen.
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Alle die den LErnfahrausweis für A beschränkt 35kW vor dem 31.12.2020 erwarben und die Prüfung für A beschränkt vor dem 30.06.2021 erfolgreich ablegen gilt, dass sie gemäss bisherigem Recht nach zwei JAhren den A unbeschränkt beantragen können ohne eine neue praktische Prüfung abzulegen.
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Alle die den LErnfahrausweis für A beschränkt 35kW vor dem 31.12.2020 erwarben und die Prüfung für A beschränkt vor dem 30.06.2021 erfolgreich ablegen gilt, dass sie gemäss bisherigem Recht nach zwei JAhren den A unbeschränkt beantragen können ohne eine neue praktische Prüfung abzulegen.
Ich muss trotzdem noch praktische Prüfung machen obwohl das alles so ist wie Du sagst.