10. November 2020 10:43 #1 Reicht eine E-Nummer und ein Beiblatt für die Legalität eines Sport Auspuff?Und wie ist das mit Blinker Rückspiegel und co.? Was muss ich da beachten.Mfg und Bleibt Gesund :emojiSmiley-40:
10. November 2020 11:15 #2 Das Beiblatt muss die geforderten und notwendigen Angaben enthalten (da gibt es ein bisschen Konfusionen und Unklarheiten was dies genau ist.)UNDGenau dein Töffmodell (EU-Typengenehmigungsnummer) muss auf dem Beiblatt erwähnt sein. Diese findest Du auf dem Typenschild am Rahmen.Blinker: Solange mit ECE-Zulassungen und korrekt montiert i.O.Spiegel: Solange die notwendige Grösse und in notwendiger Zahl i.O.Weiter Information findet man in der ASA Richtlinie 2b https://asa.ch/online-bibliothek/richtlinien/