Hallo in die Runde.
habe eine kurze Frage zum leidigen Thema Kupplungshebel. Konnte aber leider nichts finden was direkt darauf zu trifft.
Aktuelle Situation:
Verbaute RCS19 Bremspumpe welche mit einer ABE bei der MFK anstandslos abgenommen und eingetragen wurde. (Auch wenn der Prüfer meinte wo mein Beiblatt für den Hebel ist und ich ihm erklären musste, dass es eine komplette Einheit ist :emojiSmiley-16:)
Jedoch hat man dann Kupplungsseitig einen anderen Hebel.
Da ich immer auf verschiedene Meinung stosse wollte ich fragen wie sich das nun verhält. Muss ich einen Kupplungshebel nun eintragen lassen?
(Einen Katalog oder ähnliches mit dem aufgeführten Hebel, gibt es leider nicht, da die Maschine von 2004 ist und der Hersteller sogar das Produkt abgedankt hat)
Bzw. wie verhält sich das, wenn ich eine komplette Kupplungsarmatur tausche? Bewilligungspflichtig?
Im asa 2b steht ja lediglich etwas über die Prüfpflichtigkeit von Lenkeinrichtungen. Aber mit dem Kupplungshebel lenke ich ja nicht :emojiSmiley-38:
Danke für eure Meinungen/ euer Wissen.:emojiSmiley-106: