Suzuki GS500 0.1 KW zu viel

  • Hallo zusammen


    Kurze Zusammenfassung:


    Ich bin Neulenker und fahre seit 3 Monaten eine Suzuki GS500E.

    Eigentlich wollte ich noch dieses Jahr an die Prüfung. Nun ist mir leider aufgefallen das im Ausweis 35.1 KW eingetragen sind was 0.1 KW zu viel sind. Laut dem Strassenverkehrsamt in Freiburg (OCN) darf ich wegen diesen 0.1 KW das Motorrad nicht fahren und damit auch nicht an die Prüfung.

    Ich rege mich gerade Tierisch darüber auf wieso ich das nicht schon früher gesehen habe. Jetzt müsste ich die Maschine drosseln auf 25 KW. Nun habe ich aber keine Ahnung was das Kostet und auch keine Ahnung wie viel diese 10 KW minus an Leistung ausmachen da ich mich die letzten Monate an die 47 PS gewöhnt habe. Habe mir sogar überlegt die Maschine zu verkaufen und mit dem Geld ein anderes Motorrad zu kaufen. Weil ich bin noch Lehrling im 2. Lehrjahr und ja da ist das Geld halt einfach knapp, allein schon weil ich gerade die Kurse absolviere die ja auch nicht gerade Billig sind.


    Zu meinen Fragen:


    -Was kostet das Drosseln auf 25 KW via Gasschieber ungefähr?

    -Kann ich auf der Strasse überhaupt noch weiter fahren?


    Danke im Voraus

  • -Kann ich auf der Strasse überhaupt noch weiter fahren?

    Soweit ich das Verstehe, hast du den Lernfahrausweis für die Kategorie A35kW (A- / A beschränkt).
    Diese Kategorie erlaubt das Führen von:

    Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg.


    Mit 35,1kW entspricht das Fahrzeug nicht mehr demjenigen, was du mit deinem Lernfahrausweis fahren darfst.
    Ich würde es so einschätzen, dass dies als Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis gewertet wird. Neben den administrativen Folgen kommt dazu, dass
    dir die Versicherung im Schadenfall die Leistungen kürzen kann, da du das Fahrzeug ja gar nicht fahren darfst.



    Gesetzliche Hintergründe:
    Verkehrszulassungsverordnung SR 741.51 Art. 15 Abs. 2 Gesetzesverordnung


    RebelFazer Korrigiere mich bitte, falls ich das hier falsch einschätzen sollte.


    -Was kostet das Drosseln auf 25 KW via Gasschieber ungefähr?

    Das kann ich dir nicht beantworten. Aber woher hast du den Töff? Hast du den bei einem Händler gekauft und erwähnt, dass du "nur" den A- Ausweis hast?
    Dann könntest du evtl. mit dem Händler darüber sprechen, da er dich darauf hätte hinweisen müssen, dass du dieses Fahrzeug mit deinem Ausweis gar nicht fahren dürftest.

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • phunder


    Der Händler muss dich auf nichts hinweissen, er verkauft das Motorrad nur und ist keine Informationsquelle für das gibt es das StvA.

    Kann ja sein dass es du für später oder so kaufst...


    Drosseln wird sicherlich um die 300-500 CHF sein.

  • Der Händler muss dich auf nichts hinweissen, er verkauft das Motorrad nur und ist keine Informationsquelle für das gibt es das StvA.

    Gut, ich formuliere meine Aussage neu:
    Wenn du zum Händler gegangen bist, ihm gesagt hast, dass du gerne ein Motorrad für deinen A35kW Führerschein kaufen möchtest und dir der Händler dann ein Töff mit mehr als 35kW verkauft, dann wäre das zumindest einmal grob Unfair. Zudem könntest du dann vermutlich auch vom Kaufvertrag zurücktreten, da die Sache nicht klar definiert war. Wobei das dann vermutlich juristisch relativ komplex wird.
    Grundsätzlich darf man jedoch davon ausgehen, dass ein Fachmann die geltenden Gesetze kennt. Und dann kommt es halt auf den Verlauf des Verkaufsgespräches drauf an; wurde erwähnt, dass es sich um einen A- LFA handelt, dann hat der Händler meiner Meinung nach zumindest eine Informationspflicht, dass dieses Motorrad nicht diesen Regeln entspricht.


    However, daher habe ich den TO eigentlich fragen wollen, wie er das Motorrad gekauft hat:
    - Ist er in den Laden gegangen und hat gesagt, er hätte gerne ein Motorrad, welches er mit dem A- (35kW) Ausweis fahren kann und der Händler hat ihm dann dieses Motorrad mit 35,1kW verkauft, dann gäbe dies eine Verhandlungsbasis.

    - Ist er einfach in den Laden, hat gesagt er hätte gerne dieses Motorrad und der Händler hat es ihm dann gesagt, dann stimme ich dir zu.

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • das mit dem Schreibfehler ist gar nicht so weit hergeholt.....habe gerade in 5 verschiedenen Fahrzeugausweisen (5 verschiedene Töff) nach geschaut, es steht immer ,0 .

    Eine kurze Internetsuche ergab von 33kw-35kw Angaben.

    "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der

    Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen"

    (Zitat: Walter Röhrl)

  • Einzelne Verkehrsämter runden offenbar auf oder ab. Kann sein, dass in einem Ausweis des Kanton A x.1 steht, im Kanton B dann x.0. Die Geschichte kenn ich allerdings nur von der anderen Seite, da hatte ein Motorrad 0.1 kw zuwenig, um den grossen Schein zu machen. Verbindlich ist allerdings nunmal der Eintrag. Wer Zeit und Lust (und Geld) hat, kann natürlich eine anfechtbare Verfügung verlangen und dann die Verfügung mit der "falschen" Kw-Zahl anfechten. Oder beim Astra mal protestieren. Vielleicht rufen die das fehlerhafte Strassenverkehrsamt zur Ordnung. Fraglich ist einfach, welches Strassenverkehrsamt allenfalls die falsche Kw-Zahl führt.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • 35,1kW ist ztuviel, also damit auf keinen Fall mehr rumfahren. Das Risiko, dann für mindestens zwei Jahre gesperrt zu werden um einen neuen LFA zu beantreagen ist gross.

    WEnn Du Dich prüfungsreif fühlst, dann mit dem Fahrlehrer oder einem Händler schauen, ob Du einen zulässigen Töff ausleihen / mieten kannst für die Prüfung.


    Betreffend KAuf, da ist schon interessant, ob der Verkäufer wusste, dass Du die Maschine für den A- willst. Wenn es ein Händler ist, dann kansst Du geltend machen, dass er den Irrtum kennen musste, wenn er Dir eine MAshine mit mehr als 35kW verkauft. DAmit kannst Du dann entweder den Kauf rückgängig machen oder auch vom Händler verlangen, dass er (kostenlos) drosslt.


    Die Drosselung solltest Du nicht wirklich merken, das Drehmoment bleibt meist erhalten, do dass Anzug und Beschleunigung zumindest bis ca 100kmh nahezu unverändert sind.

  • Betreffend KAuf, da ist schon interessant, ob der Verkäufer wusste, dass Du die Maschine für den A- willst. Wenn es ein Händler ist, dann kansst Du geltend machen, dass er den Irrtum kennen musste, wenn er Dir eine MAshine mit mehr als 35kW verkauft. DAmit kannst Du dann entweder den Kauf rückgängig machen oder auch vom Händler verlangen, dass er (kostenlos) drosslt.

    Leider funktioniert dies nur wenn im Kaufvertrag die 35kw festgehalten wurden, ich hatte diesen Fall mit einem Händler der mir eine angeblich ebtrdosselbare 125er verkauft hat welche sich als nicht entdrosselbar ohne dtc herausgestellt hat. Stand nicht im Kaufvertrag und er behauptete dies niemals zugesichert zu haben. Keine Beweise kein Recht

    ins Ziel kommt nur wer langsam genug fährt um den Weg zu sehen :toeff2:

  • Without_speed Die Beweisfrage stellt sich immer, es wäre deshalb zuerst einmal wichtig zu wissen, ob es sich um einen Privatkauf oder Kauf bei einem Händler handelt. Danach ist zu prüfen, was bewiesen werden kann. Wenn der TO nicht alleine beim Händler war, kann auch eine Zeugenaussage helfen den Beweis zu erbringen. Aber eben, ohne weitere Angaben von damiannevem wird es schwierig, genaueres zu empfehlen.

  • Also wenn im übergebenen Fahrzeugausweis - der beim Verkauf mitgegeben wird - schon die 35.1 kw drinn standen, hat der TO wohl schlechte Karten, da dann die sofortige Mängelrüge verpasst wurde.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:


    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q


    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Soweit ich weiss kommt die Leistungsangabe aus der nationalen Typengenehmigungsdatenbank TARGA. D.h. alle Fahrzeuge mit der gleichen Typengenehmigungsnummer (No. 24 auf dem Fahrzeugauswei) müssten unabhängig vom Kanton den gleichen Leistungseintrag haben. Da das Motorrad aus einer Zeit stammt wo 35 kW für die Zulassung und Fahrausweis irrelevant war, hatte man halt lieber ein bisschen mehr als gerade 35 kW auf dem Papier gehabt. Mit 35.1 kW sah es halt in den Vergleichen und Rezensionen der Presse besser aus. Es ist aber eine komische Zahl, da die nächst beste ganze PS-Zahl 48 PS bzw. 35.3 kW sind


    habe gerade in 5 verschiedenen Fahrzeugausweisen (5 verschiedene Töff) nach geschaut, es steht immer ,0 .

    Hab ich auch gemacht. Also 5 Ausweise angeschaut. Bei den drei wo es eine runde Zahl ist, fehlt ein .0 (Kanton ZH). Bei den anderen steht 7.4 kW und 132.4 kW (welche beide das sind sollte offensichtlich sein). Das entspricht 10 PS bzw. 180 PS.


    Die Drosselung solltest Du nicht wirklich merken, das Drehmoment bleibt meist erhalten, do dass Anzug und Beschleunigung zumindest bis ca 100kmh nahezu unverändert sind.

    Das stimmt allenfalls für einer elektronischen Drosselung über das Steuergerät (speziell by drive by wire) aber nicht bei einer mechanischen Drosselung über den Gasanschlag.


    Die Leistung die man vom Motor bei einer gewissen Drehzahl abrufen kann ist direkt abhängig von der Drosselklappenstellung. Mehr geöffnet bedeute mehr Luft und mehr Benzin und somit auch mehr Leistung. Ist die maximale Drosselklappenöffnung limitiert so ist auch die maximale Leistung limitiert. Bei jeder Drehzahl und nicht nur bei der Drehzahl mit der maximalen Leistung.


    Das Drehmoment ist wiederum direkt abhängig von der Leistung und der Drehzahl (man beachte auch die Boo'sche-Betrachtungsweise welche nur die Leistung vs. Geschwindigkeit anschaut). Weniger Leistung bei Drehzahl n (bzw. Geschwindigkeit v) bedeutet auch immer weniger Drehmoment bei Drehzahl n (bzw. Geschwindigkeit v).


    Einen Unterschied spürt man nur dann nicht, wenn man beim Beschleunigen den Gashahn nie weiter aufgerissen halt als er durch die Anschlagdrossel begrenzt sein wird. Bei meinen kW-Monster mache ich das eher selten (Bei der R1 habe ich es glaubs noch gar nie gemacht), bei meine 35 und 37 kW Gurken doch des öftern.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

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  • Die Drosselung solltest Du nicht wirklich merken, das Drehmoment bleibt meist erhalten, do dass Anzug und Beschleunigung zumindest bis ca 100kmh nahezu unverändert sind.


    Das stimmt allenfalls für einer elektronischen Drosselung über das Steuergerät (speziell by drive by wire) aber nicht bei einer mechanischen Drosselung über den Gasanschlag.

    Mein Motorrad war über den Gaszug vom 55 kW auf 25 kW gedrosselt. Das heisst, unten heraus die volle Leistung, aber oben gekappt. Aber ich habe es nie in den gekappten Bereicht geschafft, und daher nichts von der Drosselung bemerkt.


    Als ich die Drossel entfernen liess, spürte ich einen minimalen Unterschied beim Gas geben. Ich muss ungedrosselt den Gashahn etwas weniger öffnen, als gedrosselt. Aber sonst bemerke ich keinen Unterschied.


    Das mag anders sein, für jemanden, der die Leistung des Motorrades immer voll abruft oder gerne hochtourig fährt. Ansonsten muss ich aber Lüku recht geben, die Drosselung über den Gaszug merkt man kaum bis gar nicht.

  • Mein Motorrad war über den Gaszug vom 55 kW auf 25 kW gedrosselt. Das heisst, unten heraus die volle Leistung, aber oben gekappt. Aber ich habe es nie in den gekappten ereicht geschafft, und daher nichts von der Drosselung bemerkt.

    Wenn Du den Hahnen nicht voll bis Anschlag auf machst, dann rufts Du nicht die maximal mögliche Leistung/Drehmoment ab. Die maximale Leistung/Drehmoment hat man nur wenn der Hahnen bis zum Anschlag offen ist, wenn nicht ruft man nur einen Teil der möglichen Leistung/Drehmoment ab. Gleich bei welcher Drehzahl.


    Schreib ich aber auch: Wenn man bisher den Hahnen nie weiter aufmachte als durch den zu künftige Drossel begrenzt wird, wird man nichts merken. Aber: Wenn man es gewohnt ist beim Beschleunigen den Hahnen voll, bis auf Anschlag aufzumachen, dann wird man die Drossel merken, auch bei niedriger Drehzahl.

    Das mag anders sein, für jemanden, der die Leistung des Motorrades immer voll abruft oder gerne hochtourig fährt.

    Bei einem 35 kW Motorrad macht man schnell den Hahnen ganz auf. Über den Daumen gepeilt hat man bei Hälfte der Drehzahl der maximalen Leistung auch nur die Hälfte der maximalen Leistung (und auch nur dann, wenn der Hahnen ganz offen ist) also etwa 17.5 kW. Aber eben nur wenn man die Drosselklappe ganz öffnet.

    Der Einfluss der Drosselklappenstellung ist nicht ganz linear und auch nicht linear über den Drehzahlbereich. Dennoch bedeutet weniger maximal Drosselklappenöffnung (durch die Gaswegbegrenzung) auch weniger maximal mögliche Leistung. Bei jeder Drehzahl.


    In der Tat findet man als Modelldarstellung was Du sagst. Bis zu einem Punkt ist Drehmoment gleich um dann abzufallen. Tasächlich gemessene Kurven, welche die Leistung oder Drehmoment aber bei verschiedenen Drosselklappenstellungen messen zeigen aber t.w. ein anderes Bild. D.h. heisst wie es sich dann tatsächlich verhält hängt auch von der Motorcharakterstik ab. Bei denn einen hat eine Gasanschlag wenig Einfluss auf die maximale Leitung bei den unteren Drehzahlen, bei einem anderen Motor jedoch relativ viel.


    Leider schreiben die Motoradzeitschriftenfritzen lieber darüber ob die Lackierung nun Japankirschrot oder doch eher Hollandtulpenrot ist und fachsimplen ob nun der andere Winkel bei den Ventilteller für die 0.003% Leistungssteigerung verantwortlich ist, als dass sie die Leistungskurven der gedrosselten 25/25 kW im Vergleich zum ungedrosselten Original zeigen. Gut letzteres ist halt Aufwand und kostet, mit Buchstaben kann man hingegen die Seiten füllen auch wenn es nur belangloses Bla Bal ist.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!