[Anleitung] Wie Motorrad aus Deutschland importieren

  • Last Edit: 14.10.2020 21:18 - Daten für e-dec Web vervollständigt

    So, wie versprochen mal mein erster Entwurf "Wie ein Motorrad aus Deutschland importieren":

    Hinweise

    • einen Spediteur in Deutschland ist zwingend notwendig. Man kann jedoch mit ihm alles elektronisch erledigen. Kostet €50
    • unbedingt abklären ob das CoC (Certificate of Conformidity) vom Motorrad vorhanden ist. Das CoC nachbestellen kostet nochmals je nach Hersteller 100€ !!!

    Zeitbedarf

    • Töff Check & Probefahrt 1h
    • Kaufvertrag abschliessen, fachsimpeln 1h
    • Kaufvertrag dem Spediteur schicken, dieser macht ausfuhranmeldung, 30min
      • sofern man ihm bereits alle anderen benötigten Unterlagen zukommen liess und ihn auf den Druck (Grenzzoll schliesst um 17:00) hinweist - UND NETT IST!
    • zum Binnenzollamt fahren 30min
    • Binnenzoll Arbeit: 20min
    • zum Grenzzollamt fahren 3.5h
    • Export/Import 1h
      • Ich bin an einen Mittwochnachmittag, 15:05 auf das Gelände vom Grenzzoll Weil am Rhein - Autobahn gefahren.
      • Ich bin bereits um 15:35 wieder zum Gebäude raus, da ich alles säuberlich vorbereitet hatte.
      • Ich wurde dann aber von den CH-Grenzwächtern abgefangen, weil ich einen 70l Tramper hatte und die wissen wollte, was denn da drin sei. Hatte noch die Original-Sitzbank drin + Kleider + Laptop + ... nix schlimmses
    • Da ich nicht wusste, wie lange das Ausstellen der Ausfuhranmeldung dauert, die Chose beim Binnenzoll, dann Export/Import an der Grenze (am Telephon wurde mir mitgeteilt, ich solle 2h einrechnen), bin ich daher einen Tag VORHER angereist, habe die Stadt genossen, ein günstiges Hotel gesucht und habe NACH dem Kauf dort alle Unterlagen kostenlos und bequem ausdrucken können - habe dafür extra 2 Tafeln Schokolade mitgebracht.
    • Probefahrt war so um 08:30


    Wichtig für mein Vorgehen war:

    • Ich habe das Motorrad mit Deutschen Kontrollschildern ausgeführt. Das hat mir imense Kosten erspart. Zu den Kosten mach' ich dann noch einen 2. Eintrag hier. Da ich dem Verkäufer meine Vertrauenswürdigkeit "beweisen" konnte, hat er sich auf diesen Deal mit-seinen-Schildern-ausführen eingelassen. Wir haben im Kaufvertrag jedoch einen Passus aufgenommen, dass ich auf Direktem Weg - nicht über Start - nach Hause fahren muss. + das Motorrad nur für Behördengänge (MFK, Zulassung) führen darf. Also nix mit Bluschtfahrt mit seinen Schildern!
    • Ich habe das Motorrad vor Ort noch Probefahren wollen. Daher gab es noch keinen Kaufvertrag und
      • somit Kaufpreis
      • somit konnte ich nicht alle Dokumente abschliessen
      • somit musste ich irgendwo die nötigen Dokumente unterwegs ausdrucken
        • hab' ich im Hotel gemacht. Hab' dies natürlich vorgängig abgeklärt.
      • Wer also bereits den fixen Kaufpreis kennt und einen fixen Kaufvertrag (unwahrscheinlich wegen Unterschrift) hat, kann daher alles etwas bequemer machen (Ausdrucken)
    • Kosten
      • mach ich einen 2. Eintrag hier
      • das eingelöste Motorrad mit den Deutschen Kontrollschildern auszuführen ist der absolut günstigste Weg!


    1. Einfuhrzollanmeldungsformular e-dec web online ausfüllen, bis auf den Kaufpreis (kann sich ja nach Probefahrt und Zubehör und Verhandlungsgeschick ändern)
      • Daten
        • Empfänger: eigene Adresse, UID CHE222251936
        • Importeur: eigene Adresse, UID CHE222251936
        • Zollanmelder: eigene Adresse, UID CHE222251936
        • Zahlungsverkehr: Barzahler, Währung: CHF
        • Angaben zur Zollveranlagung
          • Definitiv
          • Versendungsland: woher exportiert?
          • Häkchen bei Veranlagungsbelege
        • Transportdaten
          • Vekehrszweig: "Eigenantrieb" (wenn selber gefahren) / "Strassenverkehr" wenn auf Anhänger
          • Beförderungsmittel Kennzeichen: Kontrollschild vom Töff, falls selber gefahren, oder vom Transporter/Anhänger
        • Warendefinition
          • Warenbezeichnung
            • unten findet ihr meinen eigenen Text. Entsprechend Euren Daten aus dem Fz-Ausweis anpassen!
            • Motorrad, Marke: Ducati, Markenschlüssel: 321, Modell: Scrambler Urban Enduro, Typ: K1 00 AA, Fahrzeugidentifikationsnummer: XXXXXX, Leermasse: 190kg, Hubraum: 803ccm Leistung: 54kW
          • Warennummer: 8711.5000
          • Schlüssel: 11
        • Verfahren/Statistik
          • Handelsware: "Handelsware"
          • Veranlagungstyp: "Normalveranlagung"
        • Mengen und Angaben
          • Zusatzmenge: 0
          • Eigenmasse = Leergewicht (FZ-Ausweis)
          • Rohmasse = Leergewicht (FZ-Ausweis)
          • statistischer Wert [CHF]: Kaufbetrag in CHF mit Umrechnungskurs vom Vortag
          • MWST Wert [CHF]: statistischer Wert [CHF] + 50.-
        • Ansätze
          • MWST: 7.7% - Normalsatz
        • Packstücke
          • Verpackungscode: Fahrzeug (VN)
          • Anzahl Packstücke: 1
          • Zeichen/Nummer: Kontrollschild (falls keines vorhanden, dann Fahrgestellnummer)
        • Präferenzantrag
          • Ursprungsland: Export-Land
          • Präferenz: Haken nicht gesetzt
        • Bewilligungspflichtcode: nicht bewilligungspflichtig
        • Nicht Zollrechtliche Erlasse (NZE): 2 (NZE nein)
        • Zusätzliche Angaben
          • Fahrgestellnummer
          • Markenschlüssel
      • ich empfehle das e-dec auf einem Online Speicher abzuspeichern. Dann könnt ihr es immer wieder laden und anpassen
      • Benötigt
        • Kopie der Zulassungspapiere
      • e-dec-Web Daten runterladen (bspw. auf Dropbox). Dann kann man die Daten nach dem Verkauf wieder laden.
    2. Spediteur (vorzugsweise im gleichen Bundesland, wo der Verkauf statt findet) finden und Formular „Vollmacht zur Ausstellung einer Ausfuhranmeldung“ beantragen
      • Muss vom Verkäufer unterzeichnet werden
      • Unterzeichnete „Vollmacht zur Ausstellung einer Ausfuhranmeldung“ dann dem Spediteur elektronisch schicken
      • Benötigt elektronisch
        • Kopie Zulassungspapiere
        • Art der Ausführung (auf eigener Achse, Anhänger, …)
        • Ort der Übernahme (Verkaufsort)
        • Grenzübertrittstelle
    3. Kaufvertrag abschliessen
      • Probefahrt
      • Kaufpreis
      • Zubehör
        • allenfalls nicht in den Kaufpreis nehmen, wegen MWST
        • könnt aber Ärger kriegen am Zoll, weil das Zuebhör nicht im Kaufvertrag aufgeführt ist. Ich hatte keinen Ärger.
      • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
      • Ursprungsnachweis
    4. Einfuhrzollanmeldungsformular e-dec web online ausfüllen mit Kaufpreis, ausdrucken, abschicken
      • Kaufpreis mit Kurs vom Vortag in CHF umrechnen (s. Währungsrechner Link im e-dec web)
    5. Vollmacht zur Ausstellung einer Ausfuhranmeldung vom Verkäufer erteilen/ausfüllen lassen und dem Spediteur elektronisch schicken
      • inkl. Kopie Kaufvertrag
      • inkl. Kopie Zulassungsbrief und Zulassungsschein
      • inkl. Allem, was noch nicht bereits eingeschickt wurde zur Vorbereitung
    6. Der Spediteur schickt elektronisch ein „Ausfuhr-Eröffnungsdokument“ mit MRN (Movement Reference Number) zurück.
      • „Ausfuhr-Eröffnungsdokument“ ausdrucken
      • Kostenpunkt für Spediteur: €50
    7. Mit ausgedruckter „Ausfuhranmeldung“ vom Spediteur zum Binnenzollamt des Wohnsitzes des Fahrzeughalters fahren
    8. Beim Binnenzoll wird die Fahrgestellnummer mit der Ausfuhranmeldung abgeglichen
      • gleicht Ausfuhranmeldung mit Fahrgestellnummer ab
      • Aufwand ca. 20min. kostenlos.
      • Der Binnenzoll händigt ein "Ausfuhrbegleitdokument" aus
    9. zum Deutschen Grenzzoll Abteilung „Ausfuhr“ fahren
      • inkl. „Ausfuhrbegleitdokument“ (erhalten vom Binnenzoll)
      • inkl. e-dec web Formular ausgedruckt
      • inkl. Fahrzeugpapiere
      • inkl. Kaufvertrag
      • Man erhält vom Ausfuhrzoll ein Dokument „XXX“ (weiss den Namen nicht mehr)
    10. zum CH-Grenzzoll fahren bzw. ist oft im gleichen Gebäude, Abteilung „Import/Einfuhr
      • inkl. Dokument „XXX“ vom Deutschen Grenzzoll
      • inkl. E-dec web Formular ausgedruckt
      • inkl. Fahrzeugpapiere
      • inkl. Kaufvertrag
      • Die Verzollung mit Dokument „XXX“ und e-dec-web Formular, gibt dann Prüfbericht Form 13.20A Formular (Form 13.20A kostet 20.-). Dieses Formular erhält man aber erst, wenn der Zoll beglichen ist. Man erhält dann eine Quittung. „Verzollung Zoll“ und „Verzollung MWST“
      • Allenfalls muss auch eine Autobahnvignette gekauft werden. Darauf wird beim Passieren der CH-Grenze geachtet! Inbesondere beim Grenzübertritt Weil am Rhein - Autobahn wollten die die Autobahnvignette sehen, weil man nur auf der Autobahn weiterfahren kann.
    11. Mit Quittung die Deutsche Grenze verlassen
      • Zoll-Quittung behalten
    12. Mit Quittung die Schweizer Grenze passieren.
      • Zoll-Quittung wird eingezogen
    13. Nach Hause fahren!

    Ich danke Euch allen, die mir hier mit Ihren Angaben auf den richtigen Weg geführt haben. Dank dem Forum hatte ich eine Grundvorstellung. ABER: wie es effektiv abläuft, das klärt ihr am besten telephonisch mit:

    • Schweizer Grenzzoll
    • Deutschem Grenzzoll
    • Deutschem Binnenzoll
    • Deutschem Spediteur ab

    und stellt jeweils diese beiden Fragen:

    • Welche Dokumente benötigen Sie?
    • Woher kriege ich diese Dokumente?

    Links:

    Wegen Kosten und ob es sich lohnt, später.

    cheerioh

    SiS

    a.D.: Yamaha DT 125 MX :top:, Honda NSR 125 , Honda CB 250G , Honda VTR 1000 SP2

    i.B.: Kawasaki KLE 500 , Honda CBR 600 F , Honda CRF 1000L Africa Twin , Ducati Scrambler Urban Enduro :tee:

    13 Mal editiert, zuletzt von Töfflibueb (26. März 2024 19:16) aus folgendem Grund: Daten für e-dec Web vervollständigt

  • last edit: 25.11.2020

    Hoi zämä

    anbei meine Totalausgaben für das Importieren des Motorrades aus Deutschland (Stand 2 Monate nach Import):

    Ausgabe Betrag Währung Betrag CHF
    Zug-Billet (halbtax, einfach)50.00 CHF 50.00
    Hotel & dsMorge to go48.90 EUR 52.81
    Spedition Deutschland 50.00EUR54.00
    Zollabgaben (190kg à 37.-/100kg) 70.30 CHF 70.30
    Ausstellung Formular 13.20A 20.00 CHF 20.00
    7.7% MWST (auf CHF 6612.00 e-dec + Zollabgaben + 13.20A = 6702.00) 516.05 CHF 516.05
    Benzin (120km, 9.41l, Import auf-eigener-Achse) 14.76 EUR 15.94
    Benzin (185km, 9.86l, Import auf-eigener-Achse) 14.90 CHF 14.90
    Autobahnvignette für Motorrad (wegen auf-eigener-Achse importiert)40.00 CHF 40.00
    Essen & Trinken (keine Zeit, bzw. Reste vom Hotel-zMorge to-go) 0.00 CHF 0.00
    Abklärung Zulassungsdokumente30.00CHF30.00
    Prüfung Motorfahrzeug ohne Typengenehmigung180.00CHF180.00
    ausstellen Fahrzeugausweis mit Typengenehmigung X (am Schalter)85.00CHF85.00
    Abgabe eines Kontrollschildes30.00CHF30.00
    Total 0.00 CHF 1159.00

    Das Motorrad hat 6000€/6500.- gekostet.

    Hat es sich finanziell gelohnt? Jein! Weil ich das Motorrad von einer Privatperson importiert habe, konnte ich keine D-MWST abziehen, aber dennoch wurde mir die CH-MWST draufgeschlagen. Das sind dann über 500.- an MWST.

    Völlig anders wäre es, wenn ich das Motorrad von einem Händler gekauft hätte. Da der Händler D-MWST-pflichtig ist, kann man diese eben abziehen.

    Ich wollte aber genau dieses Motorrad. ich wollte keines mit irgendwelchen Umbauten (wegen CH-MFK). Und für 7334.- (6500.- Motorrad + 834.- Import-Ausgaben) krieg ich hier kein solches Motorrad (tadelloser Zustand, alle Originalteile vorhanden, viel Zubehör (wobei, wie viel ist denn Zubehör so wert ..... Neupreis des Zubehörs über 1200.-). Und genau wegen dem Zubehör war es eben doch ein guter Deal!

    Sauerei: die MWST wird auf dem Verkaufspreis + (Zollabgaben + Gebühren für das Form 13.20A = 100.-) verrechnet. 7.7% auf 100.- sind immerhin 2 Cafés!

    Sauerei II: Der Fahrzeugausweis kostet für "Typengenehmigung X" 30.- mehr - also 85.00 statt 55.00!

    Als Transportkosten fielen 50.- für Zug und 30.- für Benzin an. Das Hotel könnte man sich sparen, je nach Distanz zur Grenze. Aber ich fand es noch frech, die Stadt anzuschauen. Kleiner Städtetrip! Da mir für den vereinbarten Verkaufstermin kein Anhänger oder Transporter z.V. stand, war eben das Überführen auf eigener Achso am günstigsten.

    cheerioh

    SiS

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    8 Mal editiert, zuletzt von Töfflibueb (25. November 2020 00:56) aus folgendem Grund: Ergänzt mit Kosten für Prüfung & Fahrzeugausweis

  • Frage: Was geschieht nun mit den Deutschen Kontrollschildern und wie wird das Fahrzeug in Deutschland abgemeldet?

    Gemäss BE-StVA:

    1. ich muss eine CH Typenprüfung ablegen (grössere MFK). Hier für alle Unterlagen an das StVA elektornisch schicken:
      • Ausgefülltes Formular "Prüfungsauftrag für Motorfahrzeuge ohne CH Typengenehmigung" (ausgedruckt, unterschrieben, gescannt, download von BE-StVA Webseite)
      • Prüfungsbericht Form. 13.20A (gescannt) (erhalten beim Verzollen beim CH-Grenzzoll)
      • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC, Certificate of Conformity) (erhalten vom Verkäufer)
      • Zollbestätigung MWST (erhalten beim Verzollen beim CH-Grenzzoll)
      • Zollbestätigung Zoll (erhalten beim Verzollen beim CH-Grenzzoll)
      • Fahrzeugschein Teil 1
        • Das Datum der ersten Inverkehrsetzung
      • Zulassungsschein Teil 2
    2. wenn Typenprüfung bestanden, kann ich das Motorrad einlösen
    3. beim Einlösen werden die Fahrzeugpapiere und das Kontrollschild annulliert. Wie weiss ich nicht. Zusätzlich erhalte ich eine Bescheinigung, dass dieses Motorrad nun in der Schweiz eingelöst ist. Diese Bescheinigung schick ich dem Verkäufer. Die Schilder werden angeblich eingezogen. Aber das werd' ich dann merken, sobald es so weit ist (mehr dann später. /Edit: hier).
    4. Der Verkäufer annulliert dann die Schilder/Papiere/Versicherung rückwirkend per Einlösedatum mit der Bescheingung vom BE-StVA.
    • Selbstverständlich kann ich die Annullierung bereits heute vornehmen. Dann erhalte ich die Bescheinigung, dass das Motorrad in der Schweiz annulliert wurde.
    • Ich darf mit den Deutschen Schildern hier rumgurken, da das Motorrad mir gehört und die Versicherung noch läuft. So könnt' ich also problemlos zum Typenprüfungstermin fahren. Aber nur für 30d nach Import. Nachher muss es umgeschrieben sein. Interessant: ich kann es ja gar nicht innerhalb von 30d umschreiben, da ich gar keinen früheren Termin erhalte - obwohl bereits 1d nach Import den Termin zur Typenprüfung erhalten.
    • Gemäss Kaufvertrag hab ich mit dem Verkäufer vereinbart, dass ich in der Schweiz nicht rumgurke, weil es ja een auf seine Versicherung läuft (Bonus-Verlust etc.). Ich hab ihm nun geschrieben, ob ich nicht dennoch rumgurken darf - denn 7W den Töff einfach rumstehen lassen und dann beim ersten Schneefall erst wieder bewegen - nä-ä. Sollte ich vom Verkäufer die Erlaubnis erhaltne, doch rumzugurken, dann trag' ich selbstverständlich noch die Einladung zur Typenprüfung mit mir rum. Denn der Staat ist im Verzug nicht ich ... hoffentlich würden dann die Polizisten ein Auge zu drücken, wenn sie mich nach den 30d noch auf dem Bock erwischen.

    cheerioh

    SiS

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    2 Mal editiert, zuletzt von Töfflibueb (19. November 2020 10:49)

  • Denn der Staat ist im Verzug nicht ich ... hoffentlich würden dann die Polizisten ein Auge zu drücken, wenn sie mich nach den 30d noch auf dem Bock erwischen.

    Da würde ich vorsichtig sein! Wenn du den Lernfahrausweis bestellst und nicht rechtzeitig einen Termin für die Manöverprüfung oder praktische Fahrprüfung erhälst, ist das ebenfalls dein eigenes Problem und der LFA läuft entsprechend dem aufgedruckten Datum ab =)

    Was genau die Strafen für "Führen eines Fahrzeuges ohne Zulassung" und damit auch ohne Versicherungsschutz ist, kann ich dir nicht beantworten; wird jedoch auf jeden Fall nicht billig werden...

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • Frage: Was geschieht nun mit den Deutschen Kontrollschildern und wie wird das Fahrzeug in Deutschland abgemeldet?

    Ich habe ja das Motorrad mit Deutschen Kontrollschildern über die Grenze gefahren/importiert. Der Ablauf mit den Deutschen Kontrollschildern ist wie folgt:

    Nach der Fz-Prüfung bin ich gleich zur Ausgabestelle für Fahrzeugausweise & Kontrollschilder und hab' mir dort Fahrzeugausweis und Nummernschild geholt. Dabei wurde(n):

    • das Deutsche Kontrollschild eingezogen
    • die "Fahrzeugbescheinigung Teil 1" (dt. Fahrzeugausweis) abgestempelt (entspr. annulliert) und weder zurückgegeben
    • die "Fahrzeugbescheinigung Teil 2" abgestempelt, sprich annulliert und mir zurückgegeben
    • ein Fackel "Zulassung eines Fahrzeuges in der Schweiz" ausgehändigt.

    Auf dem Fackel "Zulassung eines Fahrzeuges in der Schweiz" steht, dass die Kontrollschilder eingezogen und vernichtet wurden. Es steht auch, dass ich die "bisherigen Fahrzeugpapiere annulliert und dem Halter zurückgegeben wurden". Es steht auch, dass ich diesen Fackel mit den Deutschen Zulassungspapieren der Deutschen Zulassungsstelle zustellten muss.

    Ich werde also die Papiere dem ehemaligen Halter zustellen.

    Kosten: bis dato habe ich für das Annullieren keine Rechnung erhalten. Kostet sicherlich wieder eine Stange Geld ...

    cheerioh

    SiS

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  • Mittlerweile sind die Totalimportkosten auf über CHF 1000.00 angestiegen (s.o.)! Scho chly viu!!

    • Der Fahrzeugausweis (Typ X) kostet 85.00 statt 45.00
    • zusätzlich werden noch Kosten von 30.00 fällig zum Prüfen der Verzollungs- und Importpapiere. Die gleichen Papiere prüft aber der Experte bei der ...
    • ... "Prüfung Motorfahrzeug ohne Typengenehmigung" die mit 180.00 zu Buche schlägt

    Aber der Kt. Bern ha ja sowieso horrende Gebühren.

    Cheerioh

    SiS

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  • Würde die bereinigte Fassung ins Lexikon verschieben.

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Hallo zusammen

    Könnt ihr mir bitte helfen? Ich habe lange gegoogelt für eine Anleitung für den Import eines Fahrzeugs und bin nur hier fündig geworden. Vielen Dank dazumal!

    Ich möchte morgen ein Auto aus Deutschland importieren und habe bestimmt alles korrekt ausgefüllt nun. Auch mit weiteren neutralen Recherchen wie das Handbuch des e-dec z.B.

    Ich kriege zu meinem Auto aber auch 4 zusätzliche Felgen mit Winter-Pneu/-Reifen geschenkt. Diese sind im Preis inkludiert. Meint ihr, ich müsste sie angeben? Kontrolliert der Zoll den Kofferraum?

    Wenn ihr der Meinung seid, dass ich sie auch angeben müsste, was sind die Unterschiede bei der Eingabe beim neuem Warenposition im Vergleich zu der oberen Anleitung?

    Warennummer für Autofelgen habe ich schon gefunden, aber wieviele Packstücke sind es usw.? Was schreibe ich beim Wert? EUR 0? Usw.

    Sorry, bin etwas im Stress und möchte nicht CHF 120 an Zollagenturen bezahlen für so ein einfaches Formular.

    Allerbesten Dank im Voraus.

    MfG, Braxtor

  • ich kenn mich mit Auto und Felgen nicht aus, aber ich habe mit dem Motorrad auch Motorradzubehör erworben.

    Das Zubehör war im Kaufvertrag aufgeführt. im eDec-Web habe ich dann genau den Kaufbetrag angegeben - obwohl dieser dann das Zubehör enthält. Aber da es teures Zubehör war und ein noch wertvollerer Töff, war der Kaufbetrag pausibel.

    Und ja, ich wurde an der Grenze vom Zoll abgefangen! Die wollten meinen Tramper (darin hatte ich das gut 1000€ Zubehör) sehen und haben auch den Kaufvertrag und die Formulare kontrolliert. Dies war ja nach dem IMPORT - also auf CH-Seite.

    cheerioh & viel Erfolg

    SiS

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  • Vielen Dank

    Nehme ich zur Kenntnis. Ich führe es mal nicht auf und hoffe, dass ich nicht gebüsst werde.

    Muss jetzt e-dec abschicken.

    Gruss, Braxtor