Wandlung Motorrad Berechnung des Wertes

  • Hallo Zusammen

    Wenn ich ein Motorrad zurückgeben möchte, wie werden die gefahrenen Kilometer zum Neupreis in Abzug gebracht?

    Seit einem Jahr ist mein Motorrad im Bereich der Zylinderköpfe inkontinent und konnte trotz viermaligen Reparaturversuchen durch den Fachhändler nicht zufriedenstellend geflickt werden.

    Nun möchte ich gerne das Motorrad zurück geben, respektive durch ein neues ersetzten.

    Gibt es Erfahrungen, oder Berechnungsbeispiele?

    Grusssugus

  • Weiss nicht, ob es für Motorräder auch Eurotaxtabellen gibt. Wenn ja, kann man es dort eventuell herauslesen

    Wer glaubt, dass ich etwas von dem verstehe, worüber ich geschrieben habe, ist selber schuld. :wseufzer:

    http://www.youtube.com/watch?time_continue=3&v=bZ0SRgh3X9Q

    Für die Betroffenheitsmimosen: Ich äussere hier nur meine Meinung und möchte nicht den Eindruck erwecken, dass ich irgend jemanden den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt, absprechen möchte.

  • Ist das in Rahmen der gesetzlichen zweijährigen Gewährlsitung? Also Art. 197, 208 und 210 Obligationenrecht?

    Eine einfache Formel geht von einem linearen Nutzungsvorteil aus.

    Bruttokaufpreis x Anzahl gefahrener Kilometer : zu erwartende Gesamtlaufleistung.

    Dies ist in Deutschland eine übliche Formel welcher bei der Wandelung beim Autokauf angewendet wird.

    Diese Formel ist, wenn es sich um ein Neufahrzeug handelt, zugunsten des Käufers. Knackpunkt ist die zu erwartende Gesamtlaufleistung.

    Die wird je nach Töff zwischen 50k und 100k liegen. Bei Tourenmaschinen gar noch darüber. Je höher desto besser für dich.

    Du scheinst ja bei etwa +/- 40k zu sein. Bei 50k bekommst Du noch 1/5 des Kaufpreises. Bei 100k jedoch 3/5.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Danke RebelFazer für deine Anhaltspunkte.

    Ich gehe mal von 100000km aus, 50000 finde ich jetzt eher wenig.

    Der Schaden trat erstmalig im Sommer 2019 auf. Da war das Motorrad 15 Monate alt, also noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung.

    Bruttopreis waren ca. 25`000 Fr. Laufleistung aktuell ca. 54000km.

    Wenn ich von 100000km Lebenserwartung ausgehe, sieht es gar nicht so übel aus.

    Bin mal gespannt, was der Händler mir für ein Angebot macht.

    Hat das schonmal jemand durchgezogen?

  • Weiss nicht, ob es für Motorräder auch Eurotaxtabellen gibt. Wenn ja, kann man es dort eventuell herauslesen

    http://www.mototax.ch

    Edit:

    Schnelle Suche am Markt für die 1200 Multilala: mit km in etwa der Liga irgendwo um die 10'000.-, etwa +/-2000.- je nach Ausstattung und Zustand etc ...mit 50tsd jedoch eher am oberen Ende und Preise mehr so bei 9000.

    Ich Töff das.

    2 Mal editiert, zuletzt von siri (10. September 2020 12:56)

  • Da gefällt mir die Berechnungsmethode von RebelFazer eindeutig besser.....

    Diese ca. 9000.- stimmen, wenn ich das Motorrad verkaufen möchte.

    Ich gebe sie aber an den Hersteller zurück, weil sie nicht funktioniert.

    Also müsste da doch noch was rausspringen.

    Was würde eine Versicherung bei einem Totalschaden bezahlen?

    Grusssugus

  • Was würde eine Versicherung bei einem Totalschaden bezahlen?

    Das kommt darauf an, wie du das Motorrad versichert hast.
    Beispielsweise gibt es den Zeitwertzusatz, durch welchen du einen höheren Wert ausbezahlt erhältst.

    Hier ein Auszug aus den AGB der AXA:

    Entsprechend deinen Angaben ist das Fahrzeug ca. 2 Jahre alt. Dann würde die AXA vermutlich (mit Zeitwertzusatz) 70-90% des versicherten Fahrzeugwertes ausbezahlen.

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • Diese ca. 9000.- stimmen, wenn ich das Motorrad verkaufen möchte.

    Ich gebe sie aber an den Hersteller zurück, weil sie nicht funktioniert.

    Also müsste da doch noch was rausspringen.

    Die 9000 bekämst ja im Markt auch nur WENN sie funktionierten würde, wäre also etwa der marktwert für deine ohne den Schaden. Der hersteller würde ja vermutlich nur den wertverlust durch den Schaden übernehmen, nicht auch durch die Nutzung in x Jahren und 54000km...

    Ich Töff das.

  • Ich gebe sie aber an den Hersteller zurück, weil sie nicht funktioniert.

    Also müsste da doch noch was rausspringen.

    Lies mal noch die AGB (Garantiebestimmungen) genau durch! Habe gerade in meinem Garantiedokument gesehen, dass vonseiten des Herstellers eine Wandlung / Ausbezahlung der Wertminderung usw. ausgeschlossen wird und lediglich eine Reparatur angeboten wird.

    Zitat von Garantiebestimmungen SUZUKI GSX-S750

    Art. 7: Garantie wird durch Reparatur des Motorrades durch einen offiziellen SUZUKI-Partner geleistet. [...]

    Art. 11: Der Anspruch auf Garantie berechtigt den Kunden nur, die Beseitigung des Mangels zu verlangen. Ansprüche auf Wandlung, Minderung und Schadenersatz sind ausgeschlossen.


    Allenfalls kannst du dann noch auf die Kulanz des Herstellers / Händlers hoffen, da ja nach 4 Reparaturversuchen immer noch keine Lösung gefunden wurde.

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • Garantie und Gewährleistung sind zwei unterschiedliche Sachen. Aber die Ausschlussbedingungen die unter Garantie stehen, werden mit grosser Wahrscheinlichkeit eben auch für die Gewährleistung gelten, Es empfiehlt sich also den Kaufvertrag genau zu lesen.

    Pausenclown Hast Du mit dem Verkäufer schon darüber gesprochen? Hast Du ihm innerhalb der zweijährigen Frist die Wandlung angedroht?

  • Garantie und Gewährleistung sind zwei unterschiedliche Sachen.

    Das stimmt schon. Aber die Gewährleistung wird vom Verkäufer gegeben (gesetzlich geregelt) und die Garantie meist vom Hersteller.
    Die Gewährleistung kann zudem Vertraglich wegbedungen werden.

    Pausenclown Am Besten die entsprechenden Dokumente prüfen und durchschauen und evtl. den Verkäufer direkt darauf ansprechen.

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • Ich bin gerade im Urlaub....wird schwer mit den Dokomenten.

    Dem Händler habe ich bis kommenden Samstag eine Frist gesetzt, mir ein Angebot zur Rücknahme und gleichzeitigem Kauf einer neuen zu unterbreiten.

    Mal schauen ob was kommt...

    Grusssugus

  • Pausenclown Hast Du mit dem Verkäufer schon darüber gesprochen? Hast Du ihm innerhalb der zweijährigen Frist die Wandlung angedroht?

    Die Probleme habe erst nach einem Jahren begonnen. Ich habe aber eine dreijährige Garantie.

    Wandlung habe ich das erste Mal nach dreimaligen, erfolglosen Reparaturversuchen angedroht.

    Jetzt nach dem vierten Versuch innerhalb eines Jahres habe ich ihm eine 14- tägige Frist für ein Angebot zur Rücknahme bei gleichzeitigem Neukauf gesetzt.

    Ich weiss, was eine neue kostet, was der Preis mit aktuellem Kilometerstand ist, was deutsche Gerichte für einen Satz ansetzen. Ich habe für mich gedanklich eine Zahl fixiert, die ich bereit bin zu zahlen für die neue.

    Ich denke es sollte für beide passen und ich bin fair.

    Ich warte jetzt das Angebot ab und entscheide dann.

    Wenn nichts kommt, werde ich wohl meinen Anwalt mit der Sache betrauen müssen.

    Dann werde ich dann weniger fair sein, und das Ganze bis zum letzten treiben.

    Grusssugus