Wie lange sollte die MFK zurückliegen bei Occasion vom Händler?

  • Wenn du ein Motorrad kaufst wo die MFK vor deiner Einlösung über 1 Jahr alt ist, kommt eigentlich relativ schnell ein Aufgebot für die MFK, da beim Halterwechsel die zwei Jahre nicht gelten.

    Das gilt nun schon seit sicher zehn Jahre (geschätzt, habe nicht nachgeschaut) nicht mehr. Auch beim Halterwechsel geht der reguläre Prüfzyklus weiter und man wird nicht vorzeitig aufgeboten. Art. 33 VTS.

    Edit: Der entsprechende Passus wurde Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 2. März 2012, mit Wirkung seit 1. Mai 2012 (AS 2012 1825).

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

    Einmal editiert, zuletzt von RebelFazer (29. August 2020 11:12)

  • Für was ist denn die Garantie gut.

    Eigentlich rein juristisch gesehen für nicht all zu viel.
    Rechtlich wird zwischen der Garantie und der Gewährleistung unterschieden; Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, was der Verkäufer dir leisten muss und was nicht.
    Bei der Garantie hingegen stehen dem Händler mehr Freiheiten zu.

    Bei einer Garantie sind zudem meist Verbrauchsartikel ausgeschlossen. Also werden Beispielsweise Bremsbeläge, Bremsflüssigkeit, Pneus, usw. nicht über eine Garantie abgedeckt.
    Bei der Gewährleistung spielt es eine Rolle, ob der Artikel bereits bei der Übergabe defekt gewesen ist, oder nicht (der Händler muss dir einen "einwandfreien" Gegenstand übergeben).
    Bei Occasionen wird diese, wie in deinem Fall, häufig wegbedungen, sodass das keine Rolle spielt.

    Die Garantie deckt normalerweise sämtliche Schäden ab, welche auftreten; also wenn jetzt plötzlich bei normaler Verwendung ein Bremshebel abbricht, die Lichtmaschine kaputt geht oder plötzlich ein Getriebeschaden auftritt.
    Allerdings kann der Händler, wie bereits erwähnt wurde, bei einer Garantie sehr viele Ausschlüsse machen, wenn dies Vertraglich festgelegt ist.


    • Noch nen Mangel gefunden, mit dem die Maschine nicht mehr durch die MFK gekommen wäre?
    • Schlicht und einfach vergessen zu prüfen und sich jetzt rausreden versuchen?
    • Oder schlimmstenfalls: MFK versucht, wäre nicht mehr durchgekommen und einfach entschieden noch die alte von 2019 fertiglaufen zu lassen? Ginge das überhaupt, oder würde das Strassenverkehrsamt die Fahrberechtigung sofort entziehen?

    Wenn er das Motorrad selber zuerst geprüft hat und einen so gravierenden Mängel bemerkt hat, dass dadurch die MFK nicht bestanden werden würde, währe das ein sehr unfaires Verhalten vom Händler.
    Hier kann ich dir nur empfehlen, bei einem TCS Center einen Motorrad-Check durchführen zu lassen (für TCS Mitglieder ist dies so viel ich weiss, sogar 1x im Jahr kostenlos). Ein guter Kollege hat dies bis jetzt bei sämtlichen Occasionen, welche er probegefahren ist, bereits während der Probefahrt gemacht. Die TCS-Profis prüfen dann den technischen Zustand und können dir sagen, welche Mängel vorhanden sind.
    Dies ist auch in deinem Fall im Nachhinein sicherlich zu empfehlen. Zum einen deckst du dann Mängel noch während den 3 Monaten Garantie auf und beugst dem Pech vor, dass das Motorrad 1 Tag nach Garantieablauf einen grösseren Mangel aufweist.
    Zudem könntest du, wenn tatsächlich ein Verkehrstechnisch gravierender / sicherheitsrelevanter Mängel bestünde, möglicherweise vom Kaufvertrag zurücktreten, da der Händler als Fachperson dir ein Fahrzeug auch mit gewissen Pflichten verkaufen muss. So muss das Fahrzeug, wenn es nicht anders gesagt wurde, Verkehrssicher sein. Und von einer Fachperson darf man erwarten, dass grobe und sicherheitsrelevante Mängel bemerkt und erkannt werden. Andernfalls könntest du eventuell auch deren Reparatur noch durchbekommen.

    Lg und auf jeden Fall viel Spass beim Fahren!
    phunder

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • Hallo,

    Hier noch die Auflösung: Der Händler hat gesagt, dass ich wohl "ab MFK" mit "frisch ab MFK" verwechselt hätte. Diese Begriffe sind allerdings so gar nie gefallen, und es gab ja auch kein Inserat, sondern nur die Aussage, dass er den Töff noch prüfen lassen werde.

    "Ab MFK" sei es dann, wenn die MFK noch mindestens 1 Jahr gültig sei. Was ja auch nur zutreffen würde, wenn sich das Strassenverkehrsamt länger Zeit lassen würde (letzte MFK war ja im Mai 2019).

    Wie auch immer: Er hat die Maschine auf eigene Kosten noch prüfen lassen. Hab ihm aber trotzdem noch was gegeben, war doch äusserst freundlich.