Verschieben der Fussrasten. Was kostet mich die Abnahme ungefähr?

  • Hallo zusammen

    Ich überlege mir zur Zeit den Kauf eine Triumph Speedmaster. Eventuell würde ich allerdings die Fussrasteranlage verlegen lassen. Abgesehen von den Teilen und Arbeit, mit was für Kostet muss ich ungefähr für die Abnahme der Änderung rechen? Ich wohne in Bern.


    Gruss

  • Was umfasst das Verlegen alles? Falls am Rahmen geschweisst werden soll, wird das vermutlich unmöglich resp. benötigt dann ein DTC-Gutachten.

    Wenn es eine ABE für die Umrüstung (Kit) gibt, denke ich etwa 100 Fr.


    Wenn es ein Zwischending ist würde ich beim STVA fragen ob und wie das zugelassen werden kann.

    Wer Rechtschreibefehler findet der darf sie behalten

  • ASA 2b 4.6.4 Fussraster.

    Da steht eigentlich alles drin. Wenn du die gesammte Fussrastenanlage ersetzt, dann musst du bereits aufgrund der veränderten Halterung der Bremse das ganze Prüfen lassen. (ASA 2b 4.1.5.2 Versetzen der Haltepunkte der Bremse)

    Was das genau kostet, kann ich dir leider nicht sagen, aber rede doch mal mit dem Mechaniker, das wird ja relativ häufig gemacht, die haben sicher Erfahrungswerte.

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

    • Der CH Importeur erstellt eine "Eignungserklärung" für genau deine Maschine und die Fussrasten.
    • Anhand dieser Erklärung wird bei der MFK eine "Verfügung zur Erfassung im Fahrzeugausweis" im Prüfbescheid eingetragen.
    • Im Fz Ausweis wird dann im Feld 14 ein Eintrag mit der Nummer 942 und Marke/Typ der Fussrasten eingefügt.
    • Dafür fallen die Prüfgebüren und Fz-Ausweis Änderungsgebühren an...mehr nicht.

    Alles andere wurde glaube schon geschrieben...

    „Die wahre Kunst der Fahrzeug-Beherrschung erkennt man im instabilen Fahrzustand!“

    Walter Röhrl

  • äs heisst übrigens "FussrasteN" ("Fuessraschte" ou im Dialäkt (je nach Dialäkt) u nid "Fuessraschter")


    Ich hab mal beim ASA angefragt, warum unter 4.6.4 "FussrasteR" steht ........................................... (jajajaja, bevormundet und arbeitslos).

    a.D.: Yamaha DT 125 MX :top:, Honda NSR 125 :emojiSmiley-02:, Honda CB 250G :emojiSmiley-41:, Honda VTR 1000 SP2 :emojiSmiley-15:

    i.B.: Kawasaki KLE 500 *hug*, Honda CBR 600 F :emojiSmiley-07:, Honda CRF 1000L Africa Twin :emojiSmiley-13:, Ducati Scrambler Urban Enduro :tee:

    Einmal editiert, zuletzt von Töfflibueb ()

  • HerrDerb

    Hat den Titel des Themas von „Verschieben der Fussraster. Was kostet mich die Abnahme ungefähr?“ zu „Verschieben der Fussrasten. Was kostet mich die Abnahme ungefähr?“ geändert.
  • Sofern dies kein Sicherheitsrelevantes Bauteil ist (wie zB Kupplungshebel) musst du nicht mal im Ausweis eintragen lassen. Ist es DOCH ein Sicherheitsrelevantes Bautel (Bremshebel, oder in deinem Fall nehm ich an Fussraste), muss eine Aenderung im Fahrzeugausweis stehen. Preise je nach Kanton und je nachdem ob du eine ABE oder eine schweizer Zulassung auf dein Fahrzeug hast.

    Bern:

    100.-

    plus 150.- wenn du nur ABE (Deutschland) wegen "bearbeiten von ausländischen Dokumenten".

  • Ist es DOCH ein Sicherheitsrelevantes Bautel (Bremshebel, oder in deinem Fall nehm ich an Fussraste), muss eine Aenderung im Fahrzeugausweis stehen. Preise je nach Kanton und je nachdem ob du eine ABE oder eine schweizer Zulassung auf dein Fahrzeug hast.

    Im Titel steht ja bereits, dass es um ein Verschieben der Fussraster geht. Dies ist dann in der ASA 2b Richtlinie Art. 4.6.4 geregelt.

    Und dort steht, folgendes:


    Laut dem ASTRA muss eine prüfpflichtige Änderung von einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle vorgenommen werden.
    Die Liste, welche Prüfstellen anerkannt sind, findet man beim ASTRA.


    Diesbezüglich bin ich mir nicht sicher, ob eine ABE bzw. eine CH-Equivalent genügen?

    "Irgend so ein Standardspruch" - Irgend Wer

  • Laut dem ASTRA muss eine prüfpflichtige Änderung von einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle vorgenommen werden.
    Die Liste, welche Prüfstellen anerkannt sind, findet man beim ASTRA.

    Ein ASTRA anerkannte Prüfstelle, kurz APS, wäre FAKT, DTC, oder die FH Biel. Die nehmen keine prüfpflichtigen Änderungen ab.

    https://www.astra.admin.ch/ast…schriften-pruefungen.html


    Die Prüfpflichtige Änderungen werden von der Zulassungsbehörden, d.H. MFK bzw. StVA abgenommen (Name je nach Kanton leicht anders), die bzw. auch die sogenannten Delegationsstellen der Kantone wo man die periodischen Prüfungen durchführen kann (TCS, AGVS, etc) nennt man, bzw. nennen sich zwar auch "Prüfstelle" diese sind aber nicht das selbe wie eine APS.


    Die APS kommt dann ins Spiel wenn es sich um ein Umbau der Klasse F oder G handelt wo ein "Nachweis APS" verlangt wird. Im Volksmund aus als "äs DTC" bekannt.


    Diesbezüglich bin ich mir nicht sicher, ob eine ABE bzw. eine CH-Equivalent genügen?

    Eine ABE ist immer gut, da es ein Dokument der höchsten Hierarchiestufe ist (AS 2b Kapitel 3.2). Da das Verlegen der Fussrasten ist aber nur eine "melde und prüfpflichtige Änderung". Es braucht nicht mal eine Eignungserklärung des Bauteileherstellers (sieh dazu auch Kapitel 2.2, Seite 7, ASA 2b).


    D.h. es genügt theoretisch wenn man mit dem Umbau zur MFK/StVA geht, es zeigt und den nötigen Eintrag im Fahrzeugausweis machen lässt. Evtl. weiter vorhanden Dokumente (ink. Katalog, Lieferschein etc.) können aber hilfreich sein. Dazu würde ich das machen, was in Kapitel 4.1.1 des ASA 2b bezüglich Bremsanlage steht: Also den Ur-Zustand sauber dokumentieren.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • <OT:


    Hoi zämä


    Meine Anfrage



    wurde vom ASA wie folgt beantwortet:



    OT/>

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