Ich habe eine Frage bzg neue Regelung

  • Hallo Alle

    Ich hab eine Frage bzg der neuen Regelung die ab dem 1.1.2021 in Kraft treten soll, (Opera 3).

    Vorweg es betrifft mich selbst nicht, ich frag das mehr aus eigenem Interesse oder des eigenen Verständnis.

    Zwei Freunde von mir, der eine fährt in etwa gleich lang Motorrad wie ich (+/-14 Jahre ) der Andere beginnt erst noch das Jahr, wollen zusammen die Nördlichen Länder Europas + Asien mit dem Endziel Nordkapp bereisen, Ich und ein paar andere Motorrad-Kollegen werden auf der Reise mitfahren, allerdings nur ein eher kleines Stück weil z.b. ich mir nicht leisten kann 3 Monate Unbezahlt urlaub zu nehmen. bei den andren sind es ähnliche oder andere Gründe das sie auch nur ein Teil mitfahren können. Aber eben die beiden wollen zusammen die komplette Reise fahren.

    Das Problem und auch den Grund für meine Frage, der eine der beiden, fährt bis jetzt noch kein Motorrad also er hat seit ca einer Woche einen Lehrfahrausweis der Kategorie A. und wird diese Woche am Donnerstag sein Motorrad beim Händler abholen. Nun wie wir alle wissen, ist 2020 das letzte Jahr in dem man den direkt Einstieg in die Kategorie A machen kann, ab nächstem Jahr wird das nicht mehr möglich sein. Der Kollege hat sich für diese Reise eine BMW R1250 GS Adventure Jahrgang 2018 gekauft, also ein Motorrad das die Kategorie A erfordert.

    Meine Frage ist nun, muss man dieses Jahr blos den LFA beantragen und kann dann die Prüfung noch im 2021 ganz normal machen. Also trotz der neuen Regelung nach dem ''Alten'' noch aktuellen System. (Direkteinstieg) Oder muss man die Prüfung 2020 gemacht haben, um den Direkteinstieg noch zu haben?

    Lg Phips

    Jene die glauben, ich würde was verstehen wovon ich schreibe, sind selber schuld. :heuldoch:

  • Genau so wie du das interpretierst wurde das auch vom Fahrlehrer meiner Freundin ausgesprochen. Wer bis und mit 31.12.2020 den LFA beantragt/erhält für den ist der Direkteinstieg in die Kategorie A möglich.

    Ob jetzt aber das Datum des Poststempels auf dem Umschlag des Antragsformulars entscheidend ist oder ob entscheidend ist, wann das Strassenverkehrsamt den Antrag bearbeitet - also den LFA erstellt - weiss ich nicht. Ich nehme aber an, dass da auch ab spätestens dem 24. Dezember auf Sparflamme gearbeitet wird, daher würde ich den eher früher als später noch beantragen und dann halt früh im neuen Jahr einen der ersten Grundkurse besuchen, damit der LFA seine Gültigkeit behält.

    • Mehr als 3 Zylinder braucht kein Motorrad
    • Fest ist fester als locker. Fester als fest ist ab. Solange nicht ab und nicht locker ist ist es fest und damit gut.
  • Wenn er den LFA noch dieses Jahr löst bleibt dieser auch im neuen Jahr gültig -> er kann dann die Prüfung im Frühlung machen und hat sofort den A (offen) Schein!

    Ich würde an seiner Stelle die Kurse noch in dieser Saison machen und dann im Frühling ev. einen Refresher/Saisonstart-Kurs besuchen...

    Wäre blöde wenn der LFA dummerweise ausläuft weil er keine Grundschulung mehr besuchen kann (bzw. das finden eines Kursanbieters im Winter potentiell mühsam wird ... )

    Dann kann er sich im Frühling, sobald es absehbar ist das er Prüfungsreif wird, eine Termin sichern... Ich kann mir vorstellen das noch einige Leute die Prüfung nächstes Jahr machen wollen/müssen :winking_face:

  • Dein Kollege muss nur so bald als möglich (innert 4 Monaten seit Ausstellung des LFA) die Grundkurse absolvieren, am besten also noch im September, wenn er noch Kurse findet, ansonsten verfällt der LFA. NAch dem Grundkurs ist der LFA noch ein Jahr gültig, dann kann Dein Kollege nächstes Jahr die Prüfung absolvieren.

    Bitte beachten, dass derzeit noch viele den LFA Kat A unbeschränkt bestellen, damit auch der Run auf die Grundkurse sicher gross ist und mit Wartezeiten gerechnet werden muss. So ist zB beim STVA Bern mit einer Wartezeit von drei Wochen zu rechnen, bis der LFA ausgestellt wird (wurde mir zumindest so berichtet).

  • NAch dem Grundkurs ist der LFA noch ein Jahr gültig, dann kann Dein Kollege nächstes Jahr die Prüfung absolvieren.

    Kleine Korrektur: Nach dem Grundkurs wird die Gültigkeit des LFA um 12 Monate verlängert. Mit Grundkurs ist der Ausweis somit immer 16 Monate gültig, egal ob man den Grundkurs ganz am Anfang oder am Ende der 4 Monatsfrist gemacht hat.

    PS: Ich bin ein DUMMSCHWÄTZER !!!

  • Wenn er den LFA noch dieses Jahr löst bleibt dieser auch im neuen Jahr gültig -> er kann dann die Prüfung im Frühlung machen und hat sofort den A (offen) Schein!

    Danke genau auf so eine Antwort habe ich gehofft weil ich war mir nicht klar ob sich mit 31.12.2020 alles ändert, oder ab da einfach keine LFA Kat A für Neu Einsteiger mehr erteilt werden.

    Weil wenn es so gewesen wäre wie ich zuerst dachte, dann wäre es dann bald mal eng geworden mit der Prüfung. Die wird im Kanton Luzern nur bis Ende Oktober anfangs November abgenommen.

    Vielen dank an alle :smiling_face:

    Jene die glauben, ich würde was verstehen wovon ich schreibe, sind selber schuld. :heuldoch: